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Autor Thema: Privatinso Umzug kurz nach Antrag  (Gelesen 1908 mal)

bmsu

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Privatinso Umzug kurz nach Antrag
« am: 10. Februar 2010, 16:59:35 »

Hallo,

ich habe Anfang Februar meinen Antrag auf Privatinsolvenz unterschrieben.
Zwischen Einigungsverfahren und Unterschrift bin ich umgezogen, so dass für mich ein neues Amtsgericht (Köln statt Oldenburg) zuständig ist.
Ende Februar ziehe ich wieder um und wechsle damit theoretisch auch den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes. (Köln zu Bonn).
Bleibt das Verfahren dann in Köln oder wird es nach Bonn übermittelt.
Bis jetzt habe ich keinen Bescheid vom Gericht.

Hat zudem jemand Erfahrungen mit dem Amtsgericht Köln/Bonn.

Gruß
bmsu
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rookie

  • Gast
Re: Privatinso Umzug kurz nach Antrag
« Antwort #1 am: 10. Februar 2010, 17:36:32 »

Zuständig ist immer das AG für den Wohnort..........wäre dann Bonn.....

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paps

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Re: Privatinso Umzug kurz nach Antrag
« Antwort #2 am: 10. Februar 2010, 19:31:48 »

Das Verfahren wird wohl an dem Amtsgericht eröffnet und durchgeführt, bei dem der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung seinen Wohnsitz hatte.

Zitat
§ 3 InsO
Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. ...

(2) Sind mehrere Gerichte zuständig, so schließt das Gericht, bei dem zuerst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist, die übrigen aus.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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