Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bmsu am 10. Februar 2010, 16:59:35
-
Hallo,
ich habe Anfang Februar meinen Antrag auf Privatinsolvenz unterschrieben.
Zwischen Einigungsverfahren und Unterschrift bin ich umgezogen, so dass für mich ein neues Amtsgericht (Köln statt Oldenburg) zuständig ist.
Ende Februar ziehe ich wieder um und wechsle damit theoretisch auch den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes. (Köln zu Bonn).
Bleibt das Verfahren dann in Köln oder wird es nach Bonn übermittelt.
Bis jetzt habe ich keinen Bescheid vom Gericht.
Hat zudem jemand Erfahrungen mit dem Amtsgericht Köln/Bonn.
Gruß
bmsu
-
Zuständig ist immer das AG für den Wohnort..........wäre dann Bonn.....
-
Das Verfahren wird wohl an dem Amtsgericht eröffnet und durchgeführt, bei dem der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung seinen Wohnsitz hatte.
§ 3 InsO
Örtliche Zuständigkeit
(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. ...
(2) Sind mehrere Gerichte zuständig, so schließt das Gericht, bei dem zuerst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist, die übrigen aus.