Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zz44 am 14. Februar 2009, 18:45:40

Titel: Privatinsollvenz Gläubiger steht in der Lohnabrechnung
Beitrag von: zz44 am 14. Februar 2009, 18:45:40
hallo

bin jetzt seit 18.07.2007 in der Privatinsollvenz.Habe heute meine Lohnabrechnung bekommen und mir ist aufgefallen das dort auf einmal ein Gläubiger drin steht.Bin verheiratet und habe 3 Kinder verdiene ka 1000 euro im Monat.

Kann mir einer Helfen ??
Titel: Re: Privatinsollvenz Gläubiger steht in der Lohnabrechnung
Beitrag von: Feuerwald am 14. Februar 2009, 19:42:09
bei 1.000 Euro/Monat ist hier nichts pfändbar.

Die Frage ist, ob der Gläubiger zu recht "drin" steht. Denkbar es ist ein sog. Abtretungsgläubiger, der evtl.  2 Jahre Vorrang genießt und nun seine Abtretung offengelegt hat (sonderlich alle mal)
oder ein Neugläubiger

Da hilft nur beim Lohnbüro anzufragen, wer das is und mit welchen Titel oder Abtretung.



Titel: Re: Privatinsollvenz Gläubiger steht in der Lohnabrechnung
Beitrag von: zz44 am 14. Februar 2009, 20:04:11
hallo

vielen dank für die antwort.Den gläubiger habe ich damals mit angegeben bei der Insollvenz,mich wundert es nur das der aufeinmal drine steht.Was  heisst den Vorrang ??

ich kenne mich nicht besonders aus,habe damals die Insollvenz über einen Rechtsanwalt gestellt,wurde aber über viele sachen nicht aufgeklärt

gr micha
Titel: Re: Privatinsollvenz
Beitrag von: MissTraut am 14. Februar 2009, 20:22:24
Hallo,

wie genau steht der Gläubiger drin ? Wurde gepfändet ?

LG
MissTraut



edit by paps: nach Zusammenführung der identischen Treads
Titel: Re: Privatinsollvenz Gläubiger steht in der Lohnabrechnung
Beitrag von: zz44 am 15. Februar 2009, 07:59:46
hallo

nee gepfändet wurde nicht,aber da wo unsere konto nr steht ist auch ein Gläubiger eigetragen.Habe jetzt natürlich angst das ich nächsten Monat kein geld bekomme
Titel: Re: Privatinsollvenz Gläubiger steht in der Lohnabrechnung
Beitrag von: paps am 15. Februar 2009, 19:56:56
Wenn Ihr AG nach der Pfändungstabelle  handelt, passiert da nichts.

Sie sollten aber mit dem IV darübersprechen, ob die vorrangige Eintragung berechtigt ist.