Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: silo am 11. Januar 2013, 13:47:01
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hallo,
ich habe eine frage.
dieses jahr im oktober endet meine insolvenz darf ich dann für 2012 meine lohnsteuerjahreausgleich behalten oder ist das mir nicht gestattet?
muss ich noch etwas beachten?
danke jetzt schon mal für die antworten! :cheesy:
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... endet meine Insolvenz..
Ist dann mit der Erteilung der RSB zu rechen (6 Jahre Abtretung vorbei)?
Wenn ja, dann verbleiben Erstattungen bei Ihnen.
Allerdings versuchen einighe Finanzämter trotzdem noch mit Altschulden zu verrechnen.
Sie müßten dann auf die RSB verweisen und ggF. eine Vollstreckungsabwehrklage anstreben