"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: privatinsolvenz  (Gelesen 2481 mal)

tati

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
privatinsolvenz
« am: 01. November 2007, 13:33:35 »

hallo erst mal,ich bin neu hier und grße euch alle
nun benötige ich gleich erst mal die hilfe von euch,denn ich kenn mich nicht aus.
mein geschiedener mann ist selbstständig und will jetzt privatinsolvenz beantragen.
dies tut er angeblich bei einem gericht,das weder mit seiner firma-,noch privatwohnort zu tun hat.
was bitte gibt es für gesetze,die regeln,wo die insolvenz eingeleitet und durchgeführt werden muß?
für eine baldige antwort wäre ich sehr dankbar.
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 01. November 2007, 13:47:03 »

Liebe Tati,

ich kenne es nur so, dass man die Insolvenz bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt.
Dies ergibt sich aus dem Wohnort.

Ob es hier Ausnahmen gibt weiss ich leider nicht.

Dein Ex wird eine Regelinsolvenz (auch Unternehmerinsolvenz genannt) machen, das ist die etwas unkomplizierte Version einer Insolvenz.

Diese Insolvenz habe ich auch gemacht, da aber sowohl mein Wohnort als auch der ehemalige Sitz meiner Firma beim gleichen Gericht zu beantragen gewesen wären- gab es hier keine Besonderheiten zu beachten.

Erzählt Dein geschiedener Mann Dir das vielleicht um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken?
Entschuldige die Frage, aber es gibt ja nichts, was es nicht gibt.....

lieben Gruß
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

tati

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 01. November 2007, 19:10:36 »

danke für deine schnelle antwort,
mein toller ex will damit u. a.  einen zugewinnsausgleich verhindern und sich dann im anschluß
um den unterhalt unserer beiden kinder drücken. der lügt ja sogar seinen eigenen anwalt an.
gruß tati
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 01. November 2007, 21:41:07 »

Liebe Tati,

ich hab´s geahnt....

Lass Dir ggf. das Urtelíl <<<<<<(Eröffnungsbeschluss) von ihm übermitteln.
lg
Smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

9966braun

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 02. November 2007, 06:57:59 »

Also aus eigener Erfahrung (allerdings im normalen InsoVerfahren, da mein Mann ja nicht selbsttändig war) kann ich nur sagen, dass wir trotzdem Unterhalt für seinen erstgeborenen bezahlen müssen.
Würden wir das nicht tun, könnte uns die Mutter seines Sohnes trotz Insolvenz pfänden.  (so hats zumindest der Treuhänder erklärt)

Wir haben es aber auch noch nicht ausprobiert, ob dem wirklich so ist.  Schließlich steht dem kleinen ja sein Unterhalt zu  :thumbup:
Aber vorm Unterhalt drücken nur weil er Insolvent ist wird er bestimmt nicht schaffen.  Das einzigste was passieren kann, ist das er nicht den vollen Unterhaltssatz bezahlen muss.  Aber das lässt sich über das Jugendamt (Beistandschaft die ist auch kostenlos) ausrechnen.

Hoff ich hab ein wenig weiterhelfen können.

Liebe Grüße
Nati
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 02. November 2007, 12:06:55 »

Ein wunderbares urteil besagt sogar, dass ein Unterhalsschuldner zum Restschuldbefreiungsverfahren sogar (unmittelbar/indirekt) gezwungen werden kann. OK, der laufende Unterhalt nach Eröffnung ist keine Insolvenzforderung. Es kann sogar gepfändet werden und zwar "in den in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist", was etwas sehr schmerzliches ist. 

§ 89 InsO  ... (2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.

Welches Insolvenzgericht bei einem Regelinsolvenzfahren einer Firma bzw.  einer natürlichen Person, die eine Selbständigkeit ausübt zuständig ist, kann ohne Kenntnis des Kontext nicht beantwortet werden. 

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz