Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tati am 01. November 2007, 13:33:35

Titel: privatinsolvenz
Beitrag von: tati am 01. November 2007, 13:33:35
hallo erst mal,ich bin neu hier und grße euch alle
nun benötige ich gleich erst mal die hilfe von euch,denn ich kenn mich nicht aus.
mein geschiedener mann ist selbstständig und will jetzt privatinsolvenz beantragen.
dies tut er angeblich bei einem gericht,das weder mit seiner firma-,noch privatwohnort zu tun hat.
was bitte gibt es für gesetze,die regeln,wo die insolvenz eingeleitet und durchgeführt werden muß?
für eine baldige antwort wäre ich sehr dankbar.
Titel: Re: privatinsolvenz
Beitrag von: smallville am 01. November 2007, 13:47:03
Liebe Tati,

ich kenne es nur so, dass man die Insolvenz bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt.
Dies ergibt sich aus dem Wohnort.

Ob es hier Ausnahmen gibt weiss ich leider nicht.

Dein Ex wird eine Regelinsolvenz (auch Unternehmerinsolvenz genannt) machen, das ist die etwas unkomplizierte Version einer Insolvenz.

Diese Insolvenz habe ich auch gemacht, da aber sowohl mein Wohnort als auch der ehemalige Sitz meiner Firma beim gleichen Gericht zu beantragen gewesen wären- gab es hier keine Besonderheiten zu beachten.

Erzählt Dein geschiedener Mann Dir das vielleicht um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken?
Entschuldige die Frage, aber es gibt ja nichts, was es nicht gibt.....

lieben Gruß
smallville
Titel: Re: privatinsolvenz
Beitrag von: tati am 01. November 2007, 19:10:36
danke für deine schnelle antwort,
mein toller ex will damit u. a.  einen zugewinnsausgleich verhindern und sich dann im anschluß
um den unterhalt unserer beiden kinder drücken. der lügt ja sogar seinen eigenen anwalt an.
gruß tati
Titel: Re: privatinsolvenz
Beitrag von: smallville am 01. November 2007, 21:41:07
Liebe Tati,

ich hab´s geahnt....

Lass Dir ggf. das Urtelíl <<<<<<(Eröffnungsbeschluss) von ihm übermitteln.
lg
Smallville
Titel: Re: privatinsolvenz
Beitrag von: 9966braun am 02. November 2007, 06:57:59
Also aus eigener Erfahrung (allerdings im normalen InsoVerfahren, da mein Mann ja nicht selbsttändig war) kann ich nur sagen, dass wir trotzdem Unterhalt für seinen erstgeborenen bezahlen müssen.
Würden wir das nicht tun, könnte uns die Mutter seines Sohnes trotz Insolvenz pfänden.  (so hats zumindest der Treuhänder erklärt)

Wir haben es aber auch noch nicht ausprobiert, ob dem wirklich so ist.  Schließlich steht dem kleinen ja sein Unterhalt zu  :thumbup:
Aber vorm Unterhalt drücken nur weil er Insolvent ist wird er bestimmt nicht schaffen.  Das einzigste was passieren kann, ist das er nicht den vollen Unterhaltssatz bezahlen muss.  Aber das lässt sich über das Jugendamt (Beistandschaft die ist auch kostenlos) ausrechnen.

Hoff ich hab ein wenig weiterhelfen können.

Liebe Grüße
Nati
Titel: Re: privatinsolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 02. November 2007, 12:06:55
Ein wunderbares urteil besagt sogar, dass ein Unterhalsschuldner zum Restschuldbefreiungsverfahren sogar (unmittelbar/indirekt) gezwungen werden kann. OK, der laufende Unterhalt nach Eröffnung ist keine Insolvenzforderung. Es kann sogar gepfändet werden und zwar "in den in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist", was etwas sehr schmerzliches ist. 

§ 89 InsO  ... (2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.

Welches Insolvenzgericht bei einem Regelinsolvenzfahren einer Firma bzw.  einer natürlichen Person, die eine Selbständigkeit ausübt zuständig ist, kann ohne Kenntnis des Kontext nicht beantwortet werden. 

Gruss
Feuerwald