Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: eddi28 am 03. November 2008, 21:15:00
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Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ehefrau wird verurteilt, Elternunterhalt für ihre Mutter, die im Heim ist zu zahlen.
Ehefrau kommt jetzt in ALG 2 ohne Leistungsanspruch.
Das Einkommen der Ehefrau durch Mieteinnahme 200 Euro + hälftig Kindergeld von 154 Euro.
Im hälftigen Eigentum der Ehefrau- vermietete ETW und Haus, welches selbst bewohnt ist.
Die andere Hälfte gehört jeweils dem Ehemann.
Einrichtungsgegenstände jeweils hälftig im Eigentum Ehemann Ehefrau.
Urteil wurde gegen Ehefrau erwirkt.
Kann jetzt aus dem Urteil gepfändet werden, wenn die Eigentumsanteile jeweils hälftig sind?
Ist es möglich, dass die Ehefrau nunmehr Privatinsolvenz beantragt und nach 6 Jahren schuldenfrei ist?