Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schroeder1972 am 16. Juli 2010, 22:30:21

Titel: Privatinsolvenz
Beitrag von: schroeder1972 am 16. Juli 2010, 22:30:21
Hallo,
ich habe folgende Frage. Mein Exmann hat Schulden bei einer Bank, wofür ich leider mit unterschrieben habe. Nun will er in die Privatinsolvenz gehen und ich werde das wohl oder übel auch machen müssen. Laut Schuldnerberater kann man bei mir ca. 40,00 Euro im Monat pfänden. Ich habe mir aber Anfang des Jahres einen Kaffeeautomaten auf Raten angeschafft, den ich natürlich weiterhin bezahlen möchte. Mein Schuldnerberater meint aber, den Automaten müsste ich mit angeben und dann bekommt das Versandhaus kein Geld mehr. Habe beim Versandhaus schon nachgefragt, ob meine Mutter den Vertrag übernehmen kann, die meinten aber das würde nicht gehen.
Was kann ich tun?  Hoffe auf einige Tipps von Euch.
Vielen Dank im voraus.

LG
schroeder1972
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: Fallera am 16. Juli 2010, 22:50:06
Bitten Sie Ihre Mutter, den kompletten Betrag an das Versandhaus zu überweisen wenn das geht.
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: schroeder1972 am 16. Juli 2010, 22:56:51
Ich werde sie auf jeden Fall fragen, glaube aber nicht das sie mir helfen kann. Es muss eine andere Möglichkeit geben.
LG
schroeder1972
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: Fallera am 16. Juli 2010, 22:59:29
Ansonsten wird es schwierig! Das Versandhaus ist Insolvenzgläubiger.
Es ist nicht rechtsicher geklärt m.e. ob das Bezahlen von Insolvenzgläubigern aus dem Pfändungsfreien Vermögen
nun erlaubt ist oder nicht.
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: schroeder1972 am 16. Juli 2010, 23:01:54
Danke für die schnelle Antwort
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: Fallera am 16. Juli 2010, 23:19:54
Im Münchner Kommentar hab ich folgendes gefunden:

"Ein unberechtigter Sondervorteil liegt demnach nicht schon dann vor, wenn der Schuldner oder ein Dritter einem einzelnen Gläubiger etwas verspricht, um auf den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess auf Seiten dieses betreffenden Gläubigers Einfluss zu nehmen, soweit dadurch die Masse des Schuldners nicht beeinträchtigt wird. Ein Abkommen, das darauf gerichtet ist, Einfluss auf den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des Gläubigers zu nehmen, ist nur dann gemäß § 294 Abs. 2 nichtig, wenn der Gläubiger tatsächlich die entsprechende Handlung (etwa ein Antrag nach den §§ 290 Abs. 1, 296 Abs. 1, 297 Abs. 1 und 303 Abs. 1) unterlässt und es dadurch zu einer Verkürzung der Haftungsmasse unter Mißachtung der Gläubigergleichbehandlung und zu Gunsten des betreffenden Gläubigers kommt."

Ich bin kein Jurist aber was ich bislang gelesen habe,  verneint die Rechtsprechung einen Verstoß bei
Zahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen. 
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: schroeder1972 am 17. Juli 2010, 09:57:26
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich die Raten trotzdem weiterzahlen kann?
LG
schroeder1972
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: Fallera am 17. Juli 2010, 10:09:48
ICh denke 100% rechtsicher ist das nicht geklärt!

Evtl. weiß das jemand hier genauer!
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: lucca_m am 17. Juli 2010, 14:46:05
Ich glaube, sie haben da ganz andere Probleme als einen dämlichen Kaffeeautomaten aus dem Versandhaus.

Wenn der Weg ist, ist er halt weg. Ja und? Es gibt millionen andere Kaffeeautomaten. Auf der anderen Seite wären sie aber ihre Verpflichtungen der Bank gegenüber los!