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Autor Thema: Privatinsolvenz  (Gelesen 1759 mal)

abendstern78

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Privatinsolvenz
« am: 15. September 2010, 09:39:14 »

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand antwort auf meine frage geben?
Mein Mann ist Vermieter zwei Wohnungen, und ein Mieter ist schon mit einer Miete im Rüchstand, ein Schreiben das er die fehlende Miete zu begleichen hat scheint er echt nicht zu verstehen, da dieser denkt er könne die Miete im Nachinein bezahlen, das ist aber im mietvertrag nicht vereinbart, Nun aber der Clu, dieser Mieter ist seit ca. 1 jahr in Privatinsolvenz und häuft sich somit neue Schulden an! wie soll ich mich verhalten?
Ein Gespräch mit den Insolvenzverwalter führen?
oder ihn selbst noch einmal darauf ansprechen?  :neutral:
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malud

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Re: Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 15. September 2010, 10:39:58 »

Dass sich der Mieter in der Privatinsolvenz befindet, ändert - natürlich - nichts daran, dass er Ihrem Ehemann die Miete zahlen muss. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Sie den Mieter verklagen und anschließend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bei weiteren Mietrückständen kann der Mietvertrag auch gekündigt werden. Wichtig ist, dass die erst nach Insolvenzeröffnung entstandenen Mietverpflichtungen nicht in die Insolvenzmasse fallen, also nicht zur Insolvenztabelle anzumelden sind.
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abendstern78

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Re: Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 15. September 2010, 11:07:39 »

vor ca einem jahr hat uns ein insolvenzverwalter des mieters angeschrieben, das sie halt der besagte mieter in privatinsolvenz befindet und das er die wohnung gern weiter behalten möchte und auch somit seiner mietzahlungen nachkommen will. als letzter satzt in diesem brief steht dann sollte es denoch schwierigkeiten geben sollte man den insolvenzverwalter anrufen. dieses wollten wir eigendlich vermeiden, da wir nicht möchten das der mieter evtl. größere schwierigkeiten bekommt. nur kommt es uns komisch vor das er die miete nicht zahlt, denn er bekommt ja von der arge einen mietzuschuss.
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 15. September 2010, 13:52:09 »

Wie Malud schon geschrieben hat, handelt es sich bei den Mietschulden nach Insolvenzeröffnung nicht um Insolvenzforderungen. Haben also mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun.

Diese müssten somit meiner Meinung nach auf herkömmlichem Wege eingetrieben werden.

Was der IV des Mieters damit zu tun hat ist mir nicht klar.
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malud

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Re: Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 15. September 2010, 15:45:51 »

Hallo Fallera!

Der Insolvenzverwalter des Mieters kann nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO dann etwas mit der Sache zu tun haben, wenn er erklärt, dass Ansprüche des Vermieters nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Eben wegen dieser Erklärung richten Sie die Mietzahlungsansprüche des Vermieters gegen den Schuldner. Von der Bestimmung des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO machen die Insolvenzverwalter/Treuhänder regelmäßig Gebrauch. 
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