"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Privatinsolvenz auch ohne Ehepartner  (Gelesen 2178 mal)

minnymaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Privatinsolvenz auch ohne Ehepartner
« am: 01. August 2006, 17:04:46 »

Hallo,

habe immer schön bei euch mitgelesen, da es mich auch selber betrifft. Nun habe ich eine Freundin die auch in das Insolvenz gehen will. Sie ist verheiratet und beide haben hohe Schulden. Sie (17.000€ Schulden) allein ist bei einer Schulderverwaltung in Betreuung und hat auch soweit schon alles fest gemacht. Ihr Mann dagegen unternimmt garnichts gegen die Schulden. Er hat ca. 20.000€ und kann wegen Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt keine Privatinsolenz machen. Sagt Sie.

Kann Sie auch alleine das Privatinsolvenz durchziehen und danach die Restschuldbefreiung bekommen trotz das der Ehemann immernoch die hohen Schulden hat?

Danke für Eure Antworten.

Gruss minnymaus
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Privatinsolvenz auch ohne Ehepartner
« Antwort #1 am: 01. August 2006, 21:27:18 »

Hallo,

yeep das stellt kein Problem dar. Und auch der Mann kann Insolvenz beantragen, die Unterhaltsschulden werden damit auch erledigt. Für den laufenden Unterhalt muss er aber natürlich weiter aufkommen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz