Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Bubu2014 am 15. März 2010, 17:01:31
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Hallo, bin seit 2 Jahren in Privatinsolvenz.
Jetzt macht mein Sohn evtl. ab Herbst 2010, (dann 17) eine Ausbildung.
Wie wirkt sich das in der Düsseldorfer Tabelle bzgl. seines Einkommens aus? Also wird er auch zur Hälfte, ganz oder gar nicht mehr berücksichtigt?
Meine Tochter ist in Ausbildung und wird mir als halbe Unterhaltsberechtigte angerechnet. Wird der Sohn auch so eingestuft? Und wie hoch darf sein Ausbildungseinkommen sein damit ich ihn ganz oder zur Hälfte in der Unterhaltsberechtigung halten kann.
Wäre schon echt makaber ihn keine Ausbildung machen zu lassen das er mir voll anrechenbar bleibt in der Düsseldorfer Tabelle!!
:dntknw: :dntknw: :dntknw: :cry: :cry:
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Meine Tochter ist in Ausbildung und wird mir als halbe Unterhaltsberechtigte angerechnet.
- wer hat das beschlossen?
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Zielt die Frage auf die D-Tabelle oder die Pfändungstabelle ab?
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Es geht um die Pfändungstabelle
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Bin mir im Moment nach betrachten der Tabelle nicht mehr sicher ob meine Tochter noch zur Hälfte in der Pfändungstabelle berücksichtigt wird. :gruebel: :gruebel: :dntknw:
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Grundsätzlich hat das Insolvenzgericht über die Nichtberücksichtigung zu entscheiden.
Grundsatzurteile gibt es nicht.
Richtungsurteile gehen von ca. 500,- Eigeneinkommen aus.