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Autor Thema: Privatinsolvenz - aussergerichtliche Einigung von Spanien aus möglich?  (Gelesen 3704 mal)

MB1974

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Hallo,
ich habe jetzt schon sehr viel gelesen und mir ist trotzdem immer nocht nicht ob/wie ich meine Schuldensituation ein fuer allemal klären kann.
Also ich beschreibe nun erstmal meine/unsere Situation:
Wir haben in Deutschland Gesamtschulden von Euro 32.800 bei 4 Gläubigern, davon:
gemeinsam: 18.000 bei der Volksbank
Alleine: 11.400 bei Barclaysbank
Alleine: 2.530 bei Landesbank Berlin
Alleine: 870 bei VolkswagenBank

Keine der Schulden sind auf irgendwelche Sicherheiten aufgenommen worden wie Haus oder Auto o.ä.

Bis Sommer 2006 haben wir in Deutschland gewohnt und bis letzten Monat habe ich alle Raten immer voll gezahlt, aber wir wissen  nun schon seit ein paar Monaten, dass dies so nicht weitergehen konnte, da die monatlichen Belastungen von rund Euro1.000 einfach zuviel waren.

Ich habe nun alle Gläubiger angeschrieben und die Zahlungsunfähigkeit erklärt und um genaueste Aufstellung der Forderung gebeten. Die Volksbank und die Landesbank Berlin haben schon geantwortet, also warte ich nur noch auf die Barclaysbank und die VolkswagenBank.

Mein Mann und arbeiten beide in Vollzeit in Gibraltar (also kein Einkommen in Deutschland) und haben jeweils ein Kind als Unterhaltspflicht. Mein Einkommen liegt bei netto Euro1.600, d.h. pfändbarer Betrag (bei dt Einkommen) wäre Euro122,05. Das Einkommen meines Mannes liegt bei Euro1.500, d.h. pfändbarer Betrag ist Euro72,55, allerdings ist mein Mann sowieso nur bei der Volksbank als Mitschuldner dabei.

Als nächstes muss ich nun meine Schuldenbereinigungsplan erstellen und dachte daran die ersten 2 Jahre Euro 250 monatlich anzubieten und dann vom 3.-5. Jahr Euro300 monatlich. Wenn ich auch noch am Anfang eine Einmalzahlung von Euro 2.000 aufbringen könnte dann wuerden die Gläubiger insgesamt ca 56% ihres Geldes zurueckbekommen.

Nun meine Frage:
- Wie sehen Sie die Erfolgschancen?
- Ist dies so machbar?
- Fall der aussergerichtliche Schuldenbereinigung abgelehnt wird, was dann?
- Wäre es nicht besser fuer die Gläubiger dem Plan zuzustimmen, da diese sonst ueber Spanien an mich rankommen muessten und dann habe ich ja nun in Spanien auch kein Einkommen, sondern in Gibraltar?

Ich wäre sehr dankbar fuer ein paar Infos/Meinungen, da ich mir schon sehr den Kopf zerbrochen habe wie ich das alles lösen kann.

Vielen Dank,

MB1974
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paps

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Haben Sie vor irgend wann nach D fest zurückzukehren?

Wenn nein, dann lohnt der ganze Aufwand nicht.

Ich kenne die Vollstreckungsregeln und Gesetze in Gibraltar leider nicht.
Diese wären nämlich zugrunde zulegen.


Vom Grundsatz her, würde ich nicht die Höhe des Einkommens mitteilen, sondern nur wegen der veränderten Lebenssituation einen Vorschlag zur Abzahlung machen.

GGF kann dies auch ein Dritter von D aus.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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