Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hannes am 23. Februar 2011, 13:34:33
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Hallo liebe Mitstreiter !
Durch das ganze Begriffs und Wortmonopoly komme ich mal nicht weiter !
Ich hatte am 10.02.2011 meine Beschlußfassung .
was bedeutet das jetzt für mich in welcher Phase bin ich jetzt ?
Herzlichen Dank an Alle
Hannes
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Könnte die Beschlussfassung über die Aufhebung des Verfahrens sein! Wenn dem so ist, würden sie sich in der WVP befinden. Oder der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens etc. pp
Etwas genauer wäre schon hilfreich!
Was stand denn in dem Beschluss drinnen?
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Hallo Fallera !
Danke Dir erst einmal .
Es ging um meine Entschuldensumme und welche Gläubiger ich nun habe . Habe es so verstanden das das nun die Schlußmeldung war und sich nun niemand mehr melden kann von denen.
Da ich ja mit meinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze liege 952.Euro weißich ja nun sowie so nicht was passiert.
Mfg. Hannes
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Hört sich nach Wohlverhaltensphase an.
Wenn Sie in Vollzeit arbeiten erfüllen Sie schon fast alles, was für die Restschuldbefreiung später erforderlich ist. :thumbup:
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Danke dir Herzlich Alter !
Mit dem Arbeiten ist leider nicht so ! ich bin EU- Rentner und 100 Prozent schwerbehindert mit einigen Merkmalen.
habe diese Sache als Zusatz für die Scheidung mit bekommen . Leider
Deswegen ist ja mein Einkommen so niedrig und gerade für meine Medies habe ich genug Ausgaben.
Habe schon gemerkt das es für mich besser wäre wenn ich Hartz4 hätte.
Meine Scheidungskosten kommen auch noch da bin ich gespannt.
Aber ich würde mich freuen wenn es so wäre wie du schreibst .
danke und Gruß Hannes