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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - die Pfandfrage  (Gelesen 2512 mal)

Sonnenblume75

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Privatinsolvenz - die Pfandfrage
« am: 02. Februar 2011, 20:55:32 »

Hallo zusammen,

erst mal super, dass es dieses Forum gibt!

Jetzt zu meinem Problem. Aufgrund des Kaufes einer Immobillie ist mein Mann in die Schuldenfalle getappt. Alles nicht ganz so legal abgelaufen beim Kauf, aber zu machen ist leider nicht's mehr. Da die Verträge mies ausgehandelt sind besteht leider kaum eine Chance da ohne Privatinsolvenz wieder rauszukommen. Die Schulden wachsen uns einfach über den Kopf.
Wir haben uns jetzt schon mit einem Anwalt wegen einer Privatinsolvenz zusammen getan, nur hat mich der etwas verwirrt.

Er meinte, bei einem Nettogehalt von meinem Mann von circa 1900,- Euro würden 1360,- Euro zum Leben bleiben. Von dem Geld müssten wir dann Miete, Strom usw. bezahlen.
Ist das richtig so?
Mein Mann ist mir unterhaltspflichtig (im Moment Hausfrau, suche aber nen Job... dazu dann ne Frage wenn wir das geklärt haben ;-) ) und sonst niemanden, also kein Kind o.ä.

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. So ne Privatinsolvenz verwirrt...

Allgemein noch ne Frage an diejenigen, die schon ne Privatinsolvenz hatten. Habt ihr das mit oder ohne Anwalt gemacht?

Gruß
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Schimmelreiter

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Re: Privatinsolvenz - die Pfandfrage
« Antwort #1 am: 02. Februar 2011, 21:00:12 »

Hallo,
bei 1900 Euro und 1 unterhaltspflichtigen Person wären 272,05 Euro pfändbar.
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MfG Schimmelreiter
 

Sonnenblume75

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Re: Privatinsolvenz - die Pfandfrage
« Antwort #2 am: 02. Februar 2011, 21:33:28 »

Hallo,
bei 1900 Euro und 1 unterhaltspflichtigen Person wären 272,05 Euro pfändbar.

Zuerst mal Danke für die Antwort! Das wäre dann ja viel mehr als das, was uns jetzt zum Leben bleiben würde. Wenn man Miete und Co noch abzieht.

Nur bin ich jetzt total verwirrt, wie kommt der Anwalt dann auf 1360,- Euro? Da gibt's ja dann schon eine gewisse Differenz zwischen den beiden Angaben.

Wie ändert sich der Betrag wenn ich eine Arbeit finde? Der Anwalt meinte, bis zu einer circa Grenze von 350 - 400 Euro ändert sich nicht's. Verdiene ich mehr als das, bekommt mein Mann nur noch 950,- Euro statt den 1360,- Euro. Stimmt das so?

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Schimmelreiter

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Re: Privatinsolvenz - die Pfandfrage
« Antwort #3 am: 02. Februar 2011, 21:45:26 »

Hallo,
laut Pfändungstabelle sind ohne unterhaltspflichtige Personen Euro 640,40 pfändbar. Erzielen Sie eigenes Einkommen, werden Sie u.U. nicht mehr als voll unterhaltspflichtig angesehen. Über den entsprechenden Prozentsatz entscheidet dann das Insolvenzgericht.
« Letzte Änderung: 02. Februar 2011, 21:53:40 von Schimmelreiter »
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MfG Schimmelreiter
 

Sonnenblume75

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Re: Privatinsolvenz - die Pfandfrage
« Antwort #4 am: 02. Februar 2011, 22:00:21 »

Hallo,
laut Pfändungstabelle sind ohne unterhaltspflichtige Personen Euro 640,40 pfändbar. Erzielen Sie eigenes Einkommen, werden Sie u.U. nicht mehr als voll unterhaltspflichtig angesehen. Über den entsprechenden Prozentsatz entscheidet dann das Insolvenzgericht.

Hallo,
Dankeschön!
Also hat der Anwalt mich als "nicht unterhaltspflichtig" angesehen. Da ich ja ohne Arbeit bin, bin ich unterhaltspflichtig und so sind nur 272,05 Euro pfändbar. Hab ich das richtig verstanden?
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Schimmelreiter

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Re: Privatinsolvenz - die Pfandfrage
« Antwort #5 am: 02. Februar 2011, 22:02:23 »

So Sie kein Geld von der ARGE oder anderen Stellen bekommen, ja.
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MfG Schimmelreiter
 
 

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