"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Privatinsolvenz = Entmündigung?  (Gelesen 2077 mal)

verstehgarnix

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Privatinsolvenz = Entmündigung?
« am: 20. April 2009, 22:04:35 »

Hallo,
ich bin ganz frisch in der PI und ziemlich unglücklich damit. Meine Frage lautet ...
Ist es normal, dass man über gar nichts, was die IV macht, informiert wird.
Sie hat eine 5 Jahre bestehende Risikolebensversicherung wg. 42 € gekündigt, das habe ich von der Versicherung erfahren.
Heute schickt mir die IV eine Mahnung vom Finanzamt, ich hätte meine KFZ STeuer nicht bezahlt, nach einem Anruf beim Finanzamt haben sie mir erklärt, dass das Auto umgemeldet wurde. Die alte KFZ Steuer liegt jetzt auf dem Konto der IV und ich muss nochmal Steuern bezahlen.
Habe ich etwa unterschrieben, dass man mich entmündigen darf oder warum erklärt mir keiner was, wann und wie getan werden muss??
LG Verstehgarnix :fuchsteufelswild:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Privatinsolvenz = Entmündigung?
« Antwort #1 am: 20. April 2009, 22:27:31 »

 :welcome_group:
Das Sie derzeit ein Informationsdefizit haben ist verständlich, aber nicht normal.

Bei einer guten Vorbereitung auf die Inso, hätten diese Probleme, wie viele andere auch, angesprochen und erörtert werden müssen.

So hätte man z.B. die RiLV weiterführen können.
Zwar erklärt die TH den Nichteintritt in den vertrag, was aber noch lange nicht bedeutet, dass der vertrag nicht durch Sie aus dem Pfändungsfreien weitergeführt werden darf.
Hier sollten Sie schnellstmöglich mit der Versicherung abklären, ob der Vertrag tatsächlich gekündigt ist, oder nur der Nichteintritt erklärt wurde.

Das Problem Ab- und Neuenmeldung des KFZ ist auch nicht gänzlich neu.
Hier gibt es sogar Entscheidungen des BFH, dass der IV dies tun muß, um aus der Haftung zu sein.


Das nächste Problem, dass ich sehe, wäre eine evantuelle Stornierung der Lastschrfiten per EE der letzten Monate.

Aber, sind diese  "Anfangsschwierigkeiten" überwunden, läft alles wesentlich geordneter als vorher.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz