"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Privatinsolvenz = Entmündigung?  (Gelesen 2071 mal)

verstehgarnix

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Privatinsolvenz = Entmündigung?
« am: 20. April 2009, 22:04:35 »

Hallo,
ich bin ganz frisch in der PI und ziemlich unglücklich damit. Meine Frage lautet ...
Ist es normal, dass man über gar nichts, was die IV macht, informiert wird.
Sie hat eine 5 Jahre bestehende Risikolebensversicherung wg. 42 € gekündigt, das habe ich von der Versicherung erfahren.
Heute schickt mir die IV eine Mahnung vom Finanzamt, ich hätte meine KFZ STeuer nicht bezahlt, nach einem Anruf beim Finanzamt haben sie mir erklärt, dass das Auto umgemeldet wurde. Die alte KFZ Steuer liegt jetzt auf dem Konto der IV und ich muss nochmal Steuern bezahlen.
Habe ich etwa unterschrieben, dass man mich entmündigen darf oder warum erklärt mir keiner was, wann und wie getan werden muss??
LG Verstehgarnix :fuchsteufelswild:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Privatinsolvenz = Entmündigung?
« Antwort #1 am: 20. April 2009, 22:27:31 »

 :welcome_group:
Das Sie derzeit ein Informationsdefizit haben ist verständlich, aber nicht normal.

Bei einer guten Vorbereitung auf die Inso, hätten diese Probleme, wie viele andere auch, angesprochen und erörtert werden müssen.

So hätte man z.B. die RiLV weiterführen können.
Zwar erklärt die TH den Nichteintritt in den vertrag, was aber noch lange nicht bedeutet, dass der vertrag nicht durch Sie aus dem Pfändungsfreien weitergeführt werden darf.
Hier sollten Sie schnellstmöglich mit der Versicherung abklären, ob der Vertrag tatsächlich gekündigt ist, oder nur der Nichteintritt erklärt wurde.

Das Problem Ab- und Neuenmeldung des KFZ ist auch nicht gänzlich neu.
Hier gibt es sogar Entscheidungen des BFH, dass der IV dies tun muß, um aus der Haftung zu sein.


Das nächste Problem, dass ich sehe, wäre eine evantuelle Stornierung der Lastschrfiten per EE der letzten Monate.

Aber, sind diese  "Anfangsschwierigkeiten" überwunden, läft alles wesentlich geordneter als vorher.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz