Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: martinmarkus am 02. November 2010, 13:38:33
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Hallo allerseits
dieses forum ist eine gute informationsquelle :thumbup:
meine nächste frage bezieht sich auf privatinsolvenz frankreich.
ich bin geneigt ein solches verfahren in frankreich zu eröffnen. viele infos habe ich ergoogelt aber eine frage bleibt noch offen: schadet es evtl. meinem deutschen verfahren (sollte ich mich dazu entschliessen), wenn ich mich jetzt profilaktisch schon in frankreich anmelde (voraussetzung für das franz. verfahren).
abmelden kann ich mich später immer noch. aber hat das eben unangenehme auswirkung auf das deutsche verfahren?
ich klopfe gerade einige optionen ab, werde die beste wählen und ergebnisse posten.
grüsse
martinmarkus :hi:
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nein.
Sie müssen nur bei der Eröffnung eines mgl. dt. Verfahrens eine ladungsfähige dt. Adresse besitzen.
Nach Eröffnung kann man ja nach Frankreich zurück.
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herzlichen Dank Paps :hi:
ich werde berichten, wie es weiter geht.
Für alle, die sich dafür interessieren:
http://frankreich-insolvenz.blogspot.com/2007/10/sie-kennen-vielleicht-ebenfalls-die.html
grüsse
martinmarkus
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Hallo ,
solltest Du in Frankreich eine Insolvenz anstreben , müsstest Du sehr gut französisch sprechen .
Man wird in Frankreich vom Richter persönlich gehört , aber einen Übersetzer mitzunehmen ist nicht gestattet.
Und wenn man den Richter nicht versteht , gibt es keine Insolvenz.