Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: martinmarkus am 02. November 2010, 13:38:33

Titel: privatinsolvenz frankreich
Beitrag von: martinmarkus am 02. November 2010, 13:38:33
Hallo allerseits

dieses forum ist eine gute informationsquelle :thumbup:

meine nächste frage bezieht sich auf privatinsolvenz frankreich.
ich bin geneigt ein solches verfahren in frankreich zu eröffnen. viele infos habe ich ergoogelt aber eine frage bleibt noch offen: schadet es evtl. meinem deutschen verfahren (sollte ich mich dazu entschliessen), wenn ich mich jetzt profilaktisch schon in frankreich anmelde (voraussetzung für das franz. verfahren).
abmelden kann ich mich später immer noch. aber hat das eben unangenehme auswirkung auf das deutsche verfahren?
ich klopfe gerade einige optionen ab, werde die beste wählen und ergebnisse posten.
grüsse
martinmarkus :hi:
Titel: Re: privatinsolvenz frankreich
Beitrag von: paps am 02. November 2010, 19:08:46
nein.

Sie müssen nur bei der Eröffnung eines mgl. dt. Verfahrens eine ladungsfähige dt. Adresse besitzen.
Nach Eröffnung kann man ja nach Frankreich zurück.
Titel: Re: privatinsolvenz frankreich
Beitrag von: martinmarkus am 02. November 2010, 21:33:06
herzlichen Dank Paps :hi:

ich werde berichten, wie es weiter geht.

Für alle, die sich dafür interessieren:
http://frankreich-insolvenz.blogspot.com/2007/10/sie-kennen-vielleicht-ebenfalls-die.html

grüsse
martinmarkus
Titel: Re: privatinsolvenz frankreich
Beitrag von: Curly am 15. November 2010, 09:19:06
Hallo ,

solltest Du in Frankreich eine Insolvenz anstreben , müsstest Du sehr gut französisch sprechen .

Man wird in Frankreich vom Richter persönlich gehört , aber einen Übersetzer mitzunehmen ist nicht gestattet.

Und wenn man den Richter nicht versteht , gibt es keine Insolvenz.