Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: drachenreiter73 am 06. April 2013, 10:38:46
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wäre toll wenn mir jemand helfen würde. bin bald in privatinsolvenz und muss wissen wievie ich dann verdiene. bin grad auf wohnungssuche und muss wissen was ich mir leisten kann
steuerklasse 1 ohne kind
stundenlohn 2550 euro
feiertagslohn 110 euro
nachtschichtzulage 200 euro
mehrarbeit 400 euro
gesamtbrutto 3300 euro
gesamtnetto 2150 euro
vielen dank
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Von der Netto-Vergütung der Mehrarbeit bleiben 50% pfändungsfrei.
Schätzen wir das Netto von 400€ mal auf 250€, kommen wir auf pfändbares Einkommen von 1.900,-€.
Davon wären gut 600,-€ abzuführen, blieben also rund 1.550,-€ monatlich übrig.
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doppelt
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Ohne Berücksichtigung, ob der Feiertagszugschlag und die Nachtschichtvergütung als Erschwerniszulagen pfändungsfrei sind, ergibt sich bei 3300 € Brutto lt. Pfändungsrechner ein Pfändungsnetto von 1649,07 € und damit ein Pfändungsbetrag von 427,78 €.
Es gibt ein relativ aktuelles Urteil zu Schichtzulagen, danach sind diese wohl nicht pfändbar. Damit würde sich der Betrag um die beiden Bruttopositionen erhöhen, hieße also es wäre von einem Pfändungsnetto von 1319,07 € auszugehen, damit wären dann 196,78 € pfändbar. Auszahlung hier also etwas mehr als 1950 €, nach Variante 1 entsprehcnd weniger.
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Wie ist das jetzt mit den Schichtzulagen?Ich arbeite in Wechselschicht,bin aber nicht im Öffentlichen Dienst.
Die Berechnung des pfändbaren Betrages mache ich immer selbst.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten,weiterhin wie bisher berechnen,
oder nur noch unter Vorbehalt und ein Gerichturteil abwarten?
Ich könnte auch selbst mal beim Rechtspfleger nachfragen,
hätte aber gerne im Vorfeld mehr infos,
habe zu dem Thema leider nicht viel brauchbares im Netz gefunden,
bzw kann es nicht richtig interpretieren.
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Hallo,
nach meinen Wissenstand wir immer vom Netto gepfändet, wobei man hier noch nicht pfändbaren Einkünfte abziehen muss. :thumbup:
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Hallo,
nach meinen Wissenstand wir immer vom Netto gepfändet, wobei man hier noch nicht pfändbaren Einkünfte abziehen muss. :thumbup:
Es wird vom so genannten Pfändungsnetto berechnet, und das ist nicht immer so ganz einfach zu ermitteln.
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Wie ist das jetzt mit den Schichtzulagen?Ich arbeite in Wechselschicht,bin aber nicht im Öffentlichen Dienst.
Es gibt zwei Möglichkeiten
a) Sie berechnen die Zulagen analog der Rechtsauffassung als unpfändbar und überweisen den geringeren Betrag an den TH. Das birgt die Gefahr, dass der TH damit nicht einverstanden ist und ggf. Stress macht.
b) Sie berechnen die Zulagen wie bei a, schreiben aber zeitgleich das Gericht an und lassen sich dort bestätigen, dass die Rechtsauffassung richtig ist. Entweder folgt das Gericht Ihrer Auffassung, dann haben Sie Ruhe oder nicht, dann müssen Sie es halt nachzahlen.
Ich halte den zweiten Weg für sicherer.
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oder
c) Sie beauftragen einen mit der Berechnung (Stb o.ä.), dem Sie bei Fehlern den schwarzen Peter zuschieben können. Die Berechnung schicken Sie an den TH, damit der einen Beleg hat und diesen nachprüfen mag.