Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dischilli am 29. Januar 2013, 16:30:21

Titel: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: dischilli am 29. Januar 2013, 16:30:21
Hallo

meine Frau und ich haben beim Amtsgericht Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Das Verfahren wurde auch am 22.01. Für uns beide eröffnet.
Einer unserer Gläubiger ist unsere Hausbank. Das Konto lief aber auf unser beider Namen. Meine Frau bekam während der Einigungsphase einen gerichtlichen Mahnbescheid. Obwohl die Forderung in Ordnung war, empfahl uns unser Rechtsanwalt, Einspruch einzulegen.
Wie gesagt, das Insolvenzverfahren wurde am 22.01. eröffnet. Die Hausbank wurde als Gläubiger in InsoAntrag meiner Frau nicht ewähnt, weil die Hausbank schon in meinen InsoAntrag aufgeführt wurde. Heute kam ein Brief vom Amtsgericht in dem das schriftl. Verfahren gegen meine Frau eröffnet wurde. Weil wur ja azf Anraten unseres Anwaltes Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hatten.

Kann unsere Insolvenz noch platzen weil die Hausbank bei meiner Frau nicht aufgeführt wurde? Was ist nun mit dem schriftl. Verfahren gegen meine Frau? Kann sie die Hausbank aks Gläubiger nachmelden und wurd dad schriftl.  Verfahren gegen sie dann eingestellt oder ist nun unsere Insolvenz hinfällig?

Bitte Hilfe. Habe Angst, das wir was falsch machen.
Titel: Re: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: Der_Alte am 29. Januar 2013, 17:37:53
Ganz schnell nachmelden, ein vergessener Gläubiger in dieser Größenordnung kann ein Versagensgrund sein.
Titel: Re: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: dischilli am 29. Januar 2013, 17:50:11
Aber dieser Gläubiger steht doch auch mit der vollen Forderung in mein InsoAntrag.

Wo und wie meldet man das nach? Hab erst am Samstag erfahren, das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, akso auch noch keinen persönlichen Kontakt zum Treuhänder gehabt.
Titel: Re: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: Der_Alte am 29. Januar 2013, 17:56:43
Jeder muss alle Forderungen, die gegen ihn/sie bestehen, im Antrag nennen. Ihr Antrag hat mit dem Ihrer Frau nichts zu tun, da jedes Verfahren für sich betrachtet wird.

Schriftlich nachmelden beim AG und beim Treuhänder.
Titel: Re: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: dischilli am 29. Januar 2013, 18:31:35
Können wir das nachmelden bei Gericht auch persönlich machen?
Also, könnte ich morgen mit meiner Frau ohne Termin zun Amtsgericht fahren und den Gläubiger persönlich nachmelden?
Titel: Re: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: Der_Alte am 29. Januar 2013, 21:38:49
ja
Titel: Re: Privatinsolvenz - gerichtliches Mahnverfahren
Beitrag von: dischilli am 29. Januar 2013, 21:54:13
Danke für die schnelle Hilfe.
Dann werde ich das morgen machen.