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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen  (Gelesen 5108 mal)

doktor mabuse

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

bin, wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, in der Vorinsolvenzphase, aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird gerade von meiner Schuldnerberatung erstellt, wird wohl scheitern, danach Insolvenz
Habe auch schon sehr viele nützliche Infos hier im Forum gelesen, aber trotzdem noch 2 Fragen:
Bin im Aussendienst beschäftigt, habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommen, der über die 1% Regelung versteuert wird, d.h. 1% vom Auto-Listenpreis wird meinem Bruttogehalt aufgeschlagen und anschliessend vom Netto abgezogen.
Wie verhält es sich, wenn demnächst beim Arbeitgeber gepfändet wird? (keiner meiner Gläubiger wird wohl brav warten, bis ich in der Insolvenz bin)
Muß ich die 1% für den Dienstwagen dann komplett von dem mir übrigbegliebenen Pfändungsfreien Teil meines Gehalts bezahlen?
Oder gibt es Möglichkeiten mir etwas auf die Pfändungsfreigrenze anrechnen zu lassen, da ich ja den Wagen zur Ausübung meines Jobs zwingend brauche?
Mal schlicht gesagt, kein Auto - kein Job - kein Geld (oder weniger) - dadurch weniger oder gar kein Geld für die Gläubiger, da nichts mehr pfändbar ist.
Das kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein, wird man doch angehalten, möglist seinen Job auszuführen/ zu behalten, damit die Gläubiger möglichst optimal befriedigt werden.
Der nächste Punkt ist, daß ich seit 2005 zusätzlich zur gesetzlichen ,eine private Zusatzversicherung (für Krankenhaus, Zähne, Brille) laufen habe, die mich monatlich 58 Euro kostet.
Wie sieht es da aus? Muß ich die, ab  Insolvenzbeginn auch komplett von meinem nicht pfändbaren Anteil bezahlen, oder erhöht sich dadurch die Pfändungsfreigrenze?
Was ist, wenn ich Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen muß, weil sie medizinisch notwendig sind, z.B. Zuschuß für Zahnersatz, Brille etc?
Gilt dies bereits als "Vermögen" und muß an den TH abgeführt werden? Wäre ja etwas bizzar, wo bliebe denn dann der Sinn einer Versicherung?
Ich glaube, das ganze Thema - Geldzuwendung aus einer Versicherung (welche auch immer) ist recht schwierig. Denn wenn pauschal immer alles während der nächsten Jahre abgeführt werden muß, man seine Versicherungen aber vom nichtpfändbaren Teil bezahlen soll, das ist schon irgendwie pervers...
Wie sieht es bei Euch so aus zum Thema "Versicherungen" und "Auto"
Abschliessend möchte ich noch sagen, daß ich natürlich für die von mir durch meine Spielsucht verursachten Schulden geradestehen muß und will und ich die Insolvenz als Chance sehe, irgendwann wieder "frei" zu sein.
Aber auf der anderen Seite mach ich mir natürlich Gedanken, womit ich so alles Rechnen muß in der Insolvenz und möchte vorbereitet sein.
Nunja, hoffe auf zahlreiche Infos, Danke


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Scarlett

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2009, 18:57:27 »

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum nicht Insolvenz angemeldet wird, wenn alle Versuche das zu vermeiden eh zum scheitern verurteilt sind.

Erfahrungsgemäß kann ich sagen, dass IV bzw. TH Versicherungen aus denen Rückzahlungen zu erwarten kündigen und auszahlen lassen. Versicherungen die nur Leistungen im Versicherungsfall bringen, aber kein Kapital bilden, werden entweder gekündigt oder die Zahlungen werden eingestellt. Bei meinem Mann wurden lediglich die Zahlungen eingestellt, damit hatten wir die Möglichkeit diese Versicherungen selbst weiter zu führen oder zu warten bis diese kündigen. Dazu gehörte auch eine private Zusatzversicherung. Die Unfallversicherung meines Mannes z. B. über die, die ganze Familie abgesichert ist zahle ich aus meinem Einkommen weiter.

Mit dem Dienstwagen kenn ich mich nicht aus. Aber sollte diese Regelung Nachteile bedeuten, kann man das evt. auch auf eine Fahrtenbuchregelung ändern????
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2009, 09:30:53 »

Hallo und Danke für die Antwort.
Natürlich werde ich in die Insolvenz gehen, wenn der Einigungsversuch scheitert, aber ich kann ja nicht sofort Insolvenz anmelden, sondern man muß diesen Schritt per Gesetz gehen, damit der SB das Scheitern bestätigen kann.
Das mit den Versicherungen, die Kapital abwerfen leuchtet mir ein, da hab ich ohnehin bereits keine mehr.
Was die Versicherungen angeht, die nur im Versicherungsfall zahlen, warum sollte die der Th kündigen?
Ich weiß nicht, ob Er so einfach meine Versicherungen kündigen darf.
Ich würde die ja gern selbst weiterführen, aber nur wenn ich im Leistunsfalle auch die Erstattung erhalte. Wie ist das geregelt?
Ähnliches dürfte doch auch für Ihre Unfallversicherung zutreffen, oder?
Die Idee mit der Fahrtenbuchregelung hört sich nicht schlecht an, aber ich habe gelesen, daß man nicht so ohne Weiteres von 1% Regelung auf Fahrtenbuchregelung ändern kann, da hat der Arbeitgeber ein gehöriges Wort mitzureden und es könnte mir Begünstigung vorgeworfen werden. Aber ich erfrag das mal bei dem Anwalt meiner SB.

Hoffe auf neue Ideen, Danke!
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ThoFa

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2009, 12:24:42 »

Hallo,

Muß ich die 1% für den Dienstwagen dann komplett von dem mir übrigbegliebenen Pfändungsfreien Teil meines Gehalts bezahlen?

Ja, man könnte aber versuchen einen Antrag bei Gericht zu stellen, ist nicht ganz einfach, haben wir aber schon mal durch bekommen.

Muß ich die, ab  Insolvenzbeginn auch komplett von meinem nicht pfändbaren Anteil bezahlen, oder erhöht sich dadurch die Pfändungsfreigrenze?

Das ist Ihr Privatvergnügen.

Gilt dies bereits als "Vermögen" und muß an den TH abgeführt werden? Wäre ja etwas bizzar, wo bliebe denn dann der Sinn einer Versicherung?

Innerhalb der Insolvenz wäre das Vermögen, welches abzugeben ist, in der WVP "Ihr" Geld. Tipp: Den entsprechenden Dienstleister gleich mit der Versicherung abrechnen lassen.

MfG

ThoFa
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Scarlett

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2009, 23:18:59 »

Bei meinem Mann haben sich manche Kündigungen dadurch ergeben, dass der Insolvenzverwalter einfach die  Beiträge nicht gezahlt hat.
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2009, 11:43:35 »

Dazu ist er nun auch nicht verpflichtet.
s.o.: Privatvergnügen
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Scarlett

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2009, 22:29:28 »

Eben, deshalb haben wir vorher genau geschaut, ob wir nicht was selbst weiter führen können. War klar, dass der die private Krankenvers. meines Mannes z.B. und die Rechtsschutz und die Unfallvers. nicht bezahlen wird
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #7 am: 14. Oktober 2009, 10:25:19 »

Hallo und Danke für den Tip mit der Direktabrechnung im Versicherungsfalle.
Was die Fahrtenbuchregelung angeht, ist dies nicht (mehr)  möglich, wenn bereits eine 1% Regelung besteht. Dem Arbeitgeber und mir könnte in diesem Falle Absprache, bzw. Begünstigung vorgeworfen werden, da es seitens des Arbeitgebers überhaupt keinen Grund gibt, die 1% Regelung aufzuheben. Es wäre für Jedermann ersichtlich, daß er es mir zuliebe tut und somit auch für ihn gefährlich, zumal die Steuerprüfung vom Finazamt sehr genau das Thema Dienstwagen prüft.
Ich habe mit der Anwältin meiner SB gesprochen, sie will jetzt im aussergerichtlichen Vergleich versuchen, gegenüber meinen Gläubigern eine höhere Pfändungsfreigrenze zu erreichen, mit dem Argument, der Wagen wäre zwingend zur Ausübung meines Jobs notwendig, da ein eigenes Fahrzeug ja nicht finanzierbar ist. Ob es klappt, sei mal dahingestellt. Es hätte auch schon Fälle gegeben, wo in der Insolvenz der TH sich darauf eingelassen hätte, einen gewissen Betrag für den Dienstwagen für die Pfändungsgrenze zu berücksichtigen. Wäre ja schön, aber ist wohl sehr individuell zu sehen. Naja, es bleibt spannend.
Ausserdem lese ich hier häufig, daß sich die Insolvenzler bei Streitigkeiten, Benachteiligungen etc. nach Insolvenzbeschluß / während der Insolvenz unterstützung bei einem Anwalt suchen sollen.
Mir stellt sich die Frage, wie bezahlen die Den? Anwälte sind teuer, jeder Handschlag kostet Geld und davon hat man in der Insolvenz nicht mehr viel. Und eine Rechtsschutzversicherung haben sicher die wenigsten. Also wie  wird der Anwalt finanziert, denn Rücklagen gibts ja keine mehr?
Muß er vom pfändungsfreien Verdienst bezahlt werden?
Wäre für einen Tip dankbar, wenn die Situation auf mich zukommt.

Vielen Dank!
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frankenfurter

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Re: Privatinsolvenz - Krankenzusatzversicherung und Dienstwagen
« Antwort #8 am: 30. Dezember 2009, 14:24:00 »

bei mir stellt sich das gleiche Problem mit dem Dienstwagen. Da ich im Aussendienst arbeite und das Auto zu 90% geschäftlich nutze, stellt die 1% Methode einen enormen Nachteil dar. Ich wechsele deshalb im neuen Jahr auf die Einzelabrechnungsmethode, muss dann aber das Fahrtenbuch akribisch genau führen. Da ich aber teilweise nur 60km privat fahre, arbeite vom Homeoffice aus, fällt der geldwerte Vorteil dann kaum noch ins Gewicht. Ich habe das mit dem Steuerberater besprochen und von seiner Seite ist das kein Problem.
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