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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kladi am 06. Januar 2013, 00:57:31

Titel: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: kladi am 06. Januar 2013, 00:57:31
Hallo,
seit Oktober bin ich in Privatinsolvenz. Dass mein Lohn gepfändet wird und mir "nur" der nicht pfändbare Teil bleibt, war mir bewusst. Mein Arbeitgeber zahlt mir den Lohn abzüglich der Pfändung aus. Doch jetzt habe ich von der Bank erfahren, dass ich nur über 1400 Euro im Monat verfügen kann, der Rest wird vom Insolvenzverwalter gepfändet.
Meine Frage: Ist das Richtig, dass mein Lohn, der trotz Pfändung deutlich über dem Freibetrag meines P-Kontos liegt, trotzdem gepfändet werden kann, obwohl dieser Teil ja nicht pfändbar ist.
Wenn dem so ist, was muss ich tun damit der nicht pfändbare Lohn von mir frei verfügbar ist?
Dazu muss ich sagen, dass ich für die Fahrt zur 50 KM entfernten Arbeitsstelle dringend auf mehr als 1400 Euro angewiesen bis. Ich fahre mit dem PKW meiner Ehefrau, muss diesen aber unterhalten. Meine Ehefrau hat keine Einkünfte.
Hoffe auf einen nützlichen Hinweis für meine Frage.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: Der_Alte am 06. Januar 2013, 15:43:06
Es gilt die Lohnpfändungstabelle, die sich aus § 850 a ZPO ergibt. Ein Link dazu ist links im Menü.

Bis zu einem Betrag von 1419,99 € wird, da Sie mit der Ehefrau eine unterhaltsberechtigte Person haben nicht gepfändet. Über diesen Betrag hinaus wird entsprechend der Tabelle der pfändbare Betrag festgestellt und an den Treuhänder überwiesen.
Bei einem Nettoeinkommen von z.B. 2000 € sind 291,95 € pfändbar, verblieben Ihnen also 1708,05 €.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: kladi am 06. Januar 2013, 16:04:08
Das ist mir soweit klar und wird auch so gehandhabt. Doch was ist mit meinem P-Konto, dort ist ein Freibetrag von 1419,99 Euro eingetragen, auf welches mein Lohn geht, sagen wir einfach wie in ihrem Beispiel angenommen 1708,05 Euro. Kann einfach alles was diese 1419,99 Euro übersteigt gepfändet werden oder kann ich immer über die 1708,05 Euro verfügen, egal was als Freibetrag für das P-Konto eingetragen ist. Die Bank jedenfalls will sich an die 1419,99 Euro halten.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: Insokalle am 06. Januar 2013, 17:40:19
Diese p-konten Problematik wurde hier vor einiger Zeit ausführlich besprochen.
Für die Differenz auf dem Konto wäre ein Pfändungsschutzantrag nach § 850k ZPO möglich, um sie ebenfalls frei zu bekommen.

Für die hohen Fahrtkosten wäre ein Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Lohns denkbar nach § 850f ZPO. Bitte auch hier mal im Forum suchen.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: Feuerwald am 06. Januar 2013, 17:46:26
Ergänzend noch folgendes:

Ersuchen Sie den TH das Konto freizugeben, da ohnehin nur unpfändbare Beträge eingehen. Ein P-Konto ist dann entbehrlich, sofern nicht aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahren bereits Pfändungen auf dem Konto liegen.

Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: Der_Alte am 06. Januar 2013, 18:16:02
Wobei Pfändungen gemäß § 89 InsO während des laufenden Verfahrens unzulässig sind.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: sinagirl am 06. Januar 2013, 22:54:08
so sehe ich das auch wie der alte das sagt.Pfändungen sind in der Inso nicht zulässig. es geht alles was an pfändbaren Einkommen ist an den TH der diese an die einzelnen Gläubiger aufteilt.Ich würde meinen Arbeitgeber den Beschluss der Inso übergeben, somit muss er die Zahlungen an den Gläubiger einstellen.Steht den der Gläubiger in der Inso mit drin?oder meinen Sie das Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Betrag an den TH überweisst?
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: kladi am 07. Januar 2013, 02:29:47
Hallo,
es geht darum, dass der TH die Differenz zwischen Freibetrag auf dem P-Konto und dem nicht pfändbaren Teil meines Arbeitseinkommens auch haben möchte, obwohl dies mir zusteht.
Ich werde jetzt der Empfehlung des "Alten" folgen und den TH bitten mein Konto freizugeben.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: Feuerwald am 07. Januar 2013, 09:12:16
"Pfändungen sind in der Inso nicht zulässig"

- Pfändungen, die außerhalb der sog. Rückschlagsperre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebracht wurden, werden nicht automatisch unwirksam.  Das kann auch ein Konto betreffen.
Titel: Re: Privatinsolvenz, Lohnpfändung und Kontopfändung rechtens?
Beitrag von: Der_Alte am 07. Januar 2013, 09:13:13
Das P-Konto ist für den Schuldner gedacht, der nicht in der Insolvenz ist. Es ist immer in Zusammenhang mit den möglichen Freigaben nach § 850 l ZPO zu sehen. Damit kann dann auch Einkommen, das über den Freibeträgen für P-Konten liegt, freigestellt werden.
Dem Treuhänder steht nur das pfändbare Einkommen zu, darüber hinaus nur das Vermögen, was anderweitig vorhanden ist. Das Gehalt, dass sich nach Pfändung auf dem Konto befindet, ist bereits der Pfändung unterlegen und steht daher dem Treuhänder nicht mehr zu (§ 36 InsO). Ich würde notfalls das Insolvenzgericht um einen klarstellenden Beschluss bitten.