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Autor Thema: Privatinsolvenz Mitte 2005 eröffnet - immer noch nicht in WVP, jetzt selbständig  (Gelesen 2562 mal)

whiteflowerxx

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Guten Abend,

nachdem ich seit über  2 Jahren dachte, ich sei in der WVP, habe ich jetzt nach einem Post im Thread "Wohlverhaltensperiode" festgestellt, dass das Insolvenzverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist.
Ich habe im Sept 2005 ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass der Termin ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, meine Angaben richtig und vollständig waren und dss die einzelnen Forderungen geprüft würden. Es war kein Widerspruch der GLäubiger eingegangen.
Die Frist zur Erstellung des Schlussberichtes war dann 4 Monate.

Die Mitarbeiterin des Treuhänders sagte mir letzte Woche, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, da der Treuhänder noch ein Grundstück, das mir zur Hälfte gehört, verkaufen will. Meine Schwester, der die andere Hälfte gehört (Gesamtwert 3.000 Euro) hat einen Käufer, der Treuhänder ist einverstanden, will nur seit Okt 2007 noch den Kaufvertrag ändern. Der Notar wartet seitdem auf seinen Input.

Was kann ich denn nun machen? Mir sind ja praktisch schon 2 Jahre verloren gegangen. So ein Ärger. Oder ist das normal?

Ich habe mich letztes Jahr selbständig gemacht, bin seit Dez 2007 aus dem ALGII-Bezug raus.
Die Mitarbeiterin des Treuhänders meinte, das meine Zahlungen an den Treuhänder sich so berechnen:
Bruttoeinnahmen
abzgl Steuern
abzgl Betriebsausgaben
abzgl Krankenkasse
nach diesem Betrag wird dann nach der Pfändungstabelle ausgerechnet, was ich abzutreten habe.

Ist diese Information richtig? Und kann ich ein Sparbuch anlegen, auf das ich die erhaltene Umsatzsteuer einzahle, bis ich sie abführe? Und auch Ansparungen für die Steuerzahlung mache?

Vielen Dank für eine Antwort
Gruß
whiteflower
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paps

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Zum Problem der WVP.
Die Einstellung des Verfahrens ist schon notwendig, um bestimmte grundsätzliche Sachen, die im Verfahren durch die Vermögensverwaltung nicht erfolgen sollten, wieder zu dürfen (Sch.. Satz)
Dazu gehört auch das Ansparen  :wink:
Das Problem der Rücklagen sollten Sie dann wirklich mit dem Th klären; Wobei wenn der so lange wegen 1.500 für ein Grundstück braucht.........
Vielleicht haben Sie ja noch eine leere Keksdose.

Im übrigen gilt der Zeitraum der 72 Monate Abtretung seit Eröffnung des Verfahrens. Über Ihre Restschuldbefreiung wird also auf jeden Fall nach Ablauf der 6 Jahre entschieden.


Der Vorschlag zur Berechnung des pfändbaren Anteils geht für den Zeitraum des Verfahrens i.O.
Sie sollten es sich aber auf jedenfall schriftlich geben lassen.

Nach dem Schlußtermin schulden Sie nur ein vergleichbares Einkommen eines Angestellten [§295(2) InsO]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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whiteflowerxx

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Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich ja schon, daß ich nicht 2 Jahre verloren habe, sondern dass  nach 72 Monaten alles durch ist.

Gruß
whiteflower
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paps

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Guten Abend,

..., daß ich nicht 2 Jahre verloren habe, sondern dass  nach 72 Monaten alles durch ist.

Gruß
whiteflower
  :thumbup:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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