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Autor Thema: Privatinsolvenz möglich ohne Arbeit  (Gelesen 3942 mal)

insolvemnzwasnun

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Privatinsolvenz möglich ohne Arbeit
« am: 06. Februar 2010, 18:11:28 »

Ich war einmal selbsständig und bin quasi unverschuldet  durch die Steuerfahndung  in wirtschaftliche Abseits gekommen.Ich habe meine Steuererklärungen im Jugendlichen Leichtsin 3 Jahr später gemacht,das heisst Zeitversetzt also die von 1999  eben erst  2001 und  das  3  JAhre  eben. Nun kam 2005 die Steuerfahndung und 1 2 zack habe ich ca 20 000 Euro  Nachzahlungen am Arsch.Jetzt nicht lachen un d sagen blöder Steuersünder selbst schuld ,nein es sind die 10 % Regel  die  der  Finanzbeambte  annimmt  die  die schwarz gemahct habe,die Erklärungen  passen bis  auf  ein paar  100 Euro  Beträge  genau  überein.4 Jahre wurden mir angelastet  und nun habe ich 20 000 euro an der Backe.Mein Gewerbe wurde mir untersagt wegen den hohen Steuerschulden.Alo bin ich nun qasi arbeitslos bzw bekomme nichts. Ich habe deshalb ca 3000 euro  Mietschulden , 1500 beim Gewerbeamt und denke das die Zinsen des Finanzamts  nun  auch  sicher  schon die Summe erhöht  hat.

Alles in allem  habe ich  ca 26 000 Schulden.

Kann ich einen Privatinsolvenz machen auch  ohne  Arbeit,wo sollte ich mich beraten lassen,wenn ich eine Summe x  hätte würd es  ohen  Insolvenz gehen.

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Leopold Bloom

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Re: Privatinsolvenz möglich ohne Arbeit
« Antwort #1 am: 06. Februar 2010, 20:46:59 »

nein es sind die 10 % Regel  die  der  Finanzbeambte  annimmt  die  die schwarz gemahct habe,
Versteh ich nicht.
Kannst du mal erläutern, Satzbau, Grammatik, Wortstellung, was dieser Satz bedeuten soll?

Ich war einmal selbsständig

Regelinso.
Im Internet nachsehen. Justiz deines Bundeslands.
Hier Bayern:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/zustand/verfahren/vf_Insolvenzverfahren.php#anker_sprungmarke_0_13

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 06. Februar 2010, 20:49:06 von Leopold Bloom »
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paps

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Re: Privatinsolvenz möglich ohne Arbeit
« Antwort #2 am: 06. Februar 2010, 22:13:09 »

Es wird unterstellt, dass Gewinn + 10% Schwarzarbeit der tatsächliche Gewinn sind.

Ein einfacher Widerspruch gegen die Feststellung hätte erst mal gereicht und das FA hätte beweisen müssen, dass ihre Vermutung auch den Tatsachen entspricht.

Ja Inso ist möglich.
Man müßte halt die FA-Schreiben näher kennen,
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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insolvemnzwasnun

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Re: Privatinsolvenz möglich ohne Arbeit
« Antwort #3 am: 07. Februar 2010, 17:12:50 »

Es wird unterstellt, dass Gewinn + 10% Schwarzarbeit der tatsächliche Gewinn sind.

Ein einfacher Widerspruch gegen die Feststellung hätte erst mal gereicht und das FA hätte beweisen müssen, dass ihre Vermutung auch den Tatsachen entspricht.

Ja Inso ist möglich.
Man müßte halt die FA-Schreiben näher kennen,

Ja  ich habe  viele Einspüche erhoben, die Mitarbeiterin des Finanzamts konnte die Geschichte nicht glauben,hat  aber  alles von der Steuerfahndung  aufgedrückt bekommen.Die haben bei mir am Anfang die Verkaufserlöse von Ebay genommen und 1 zu 1 übernommen.Das dort meine Verkäufe  auch  20 % Rückabgewickelt worden  sind  musste ich  beweisen.Nur die 10 % bzw Teilweise 15 %  hat das Amt mir gelassen.Der Abteilungsleiter  von der Steuerfahndung meinte zu mir Klagen sie doch der Richter  wird  sicher  20 %  Schwarzarbeit einrechnen. Bei dem Streitwert  hätte  alleine  der  Anwalt  mir  3000 Euro gekostet  inkl Verfahren  und  länge  hätte ich  da  keine Chance gahabt. Und  das der  Richter mich  dann frei  spricht und ich nicht  auch  noch  auf  den  Anwaltskosten  ect  sitzen bleibe konnte mein Anwalt nicht versichern. Und dann hab eich lieber die  20 000 genommen  als  die  Aussicht  auf  30 000.

Nun lebe ich  von meiner Partnerin und  meinen Großeltern.Ich überlege ob ich die Insolvenz mache da ich  anders  keinen Ausweg sehe.
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