Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: insolvemnzwasnun am 06. Februar 2010, 18:11:28
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Ich war einmal selbsständig und bin quasi unverschuldet durch die Steuerfahndung in wirtschaftliche Abseits gekommen.Ich habe meine Steuererklärungen im Jugendlichen Leichtsin 3 Jahr später gemacht,das heisst Zeitversetzt also die von 1999 eben erst 2001 und das 3 JAhre eben. Nun kam 2005 die Steuerfahndung und 1 2 zack habe ich ca 20 000 Euro Nachzahlungen am Arsch.Jetzt nicht lachen un d sagen blöder Steuersünder selbst schuld ,nein es sind die 10 % Regel die der Finanzbeambte annimmt die die schwarz gemahct habe,die Erklärungen passen bis auf ein paar 100 Euro Beträge genau überein.4 Jahre wurden mir angelastet und nun habe ich 20 000 euro an der Backe.Mein Gewerbe wurde mir untersagt wegen den hohen Steuerschulden.Alo bin ich nun qasi arbeitslos bzw bekomme nichts. Ich habe deshalb ca 3000 euro Mietschulden , 1500 beim Gewerbeamt und denke das die Zinsen des Finanzamts nun auch sicher schon die Summe erhöht hat.
Alles in allem habe ich ca 26 000 Schulden.
Kann ich einen Privatinsolvenz machen auch ohne Arbeit,wo sollte ich mich beraten lassen,wenn ich eine Summe x hätte würd es ohen Insolvenz gehen.
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nein es sind die 10 % Regel die der Finanzbeambte annimmt die die schwarz gemahct habe,
Versteh ich nicht.
Kannst du mal erläutern, Satzbau, Grammatik, Wortstellung, was dieser Satz bedeuten soll?
Ich war einmal selbsständig
Regelinso.
Im Internet nachsehen. Justiz deines Bundeslands.
Hier Bayern:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/zustand/verfahren/vf_Insolvenzverfahren.php#anker_sprungmarke_0_13
Gruß Leopold Bloom
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Es wird unterstellt, dass Gewinn + 10% Schwarzarbeit der tatsächliche Gewinn sind.
Ein einfacher Widerspruch gegen die Feststellung hätte erst mal gereicht und das FA hätte beweisen müssen, dass ihre Vermutung auch den Tatsachen entspricht.
Ja Inso ist möglich.
Man müßte halt die FA-Schreiben näher kennen,
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Es wird unterstellt, dass Gewinn + 10% Schwarzarbeit der tatsächliche Gewinn sind.
Ein einfacher Widerspruch gegen die Feststellung hätte erst mal gereicht und das FA hätte beweisen müssen, dass ihre Vermutung auch den Tatsachen entspricht.
Ja Inso ist möglich.
Man müßte halt die FA-Schreiben näher kennen,
Ja ich habe viele Einspüche erhoben, die Mitarbeiterin des Finanzamts konnte die Geschichte nicht glauben,hat aber alles von der Steuerfahndung aufgedrückt bekommen.Die haben bei mir am Anfang die Verkaufserlöse von Ebay genommen und 1 zu 1 übernommen.Das dort meine Verkäufe auch 20 % Rückabgewickelt worden sind musste ich beweisen.Nur die 10 % bzw Teilweise 15 % hat das Amt mir gelassen.Der Abteilungsleiter von der Steuerfahndung meinte zu mir Klagen sie doch der Richter wird sicher 20 % Schwarzarbeit einrechnen. Bei dem Streitwert hätte alleine der Anwalt mir 3000 Euro gekostet inkl Verfahren und länge hätte ich da keine Chance gahabt. Und das der Richter mich dann frei spricht und ich nicht auch noch auf den Anwaltskosten ect sitzen bleibe konnte mein Anwalt nicht versichern. Und dann hab eich lieber die 20 000 genommen als die Aussicht auf 30 000.
Nun lebe ich von meiner Partnerin und meinen Großeltern.Ich überlege ob ich die Insolvenz mache da ich anders keinen Ausweg sehe.