Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dadlui am 23. Oktober 2011, 19:42:20
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Hallo,
wer kann mir sagen, ob beim Privatinsolvenzantrag das Pflegegeld für Pflege
als Einkommen angerechnet wird.
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Pflegegeld wird als weiter Begriff verwendet. Sie müssen die Frage schon genauer stellen. Wenn Sie das Pflegegeld meinen, das der pflegebedürftige Schuldner aus der gesetzlichen Pflegekasse erhält, tendiere ich zu unpfändbar.
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Hallo Insokalle,
vielen Dank für Deine Antwort. Es handelt sich um Pflegegeld aus der Gesetzlichen Pflegekasse. Ich bin
Pflegebedürftig, meine Frau pflegt mich.
Gruss
dadlui