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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.  (Gelesen 13058 mal)

hussely10

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Ich bin seit Mai 2009 in Privatinsolvenz mit meinen zugewiesenen Treuhänder bin ich gar nicht zu frieden. Ich habe zwei konkrete Fragen. Ich bin aufgrund meiner Insolvenz wieder Arbeitslos 610€ bekomme ich,geworden weil mein damalig neuer Chef als ich ihm davon erzählte und er dann ein schreiben von meinem Treuhänder bekam nicht mehr bereit war mich weiter zu beschäftigen. Ich muss dazu sagen dass ich Verkäuferin bin und dass ein sehr kleiner Betrieb war. Er sagte als Begründung von wegen sei ihm zuviel Papierkram und da ich ja mit Geld zu tun habe hat er kein Vertrauen usw. Durch meine Insolvenz sehe ich mich benachteiligt bei der Job suche das habe ich auch schon versucht meinem Treuhänder begreiflich zu machen. Grade wenn man als Verkäuferin auf Job suche ist hat man nachteile wenn man jedes Mal schon beim Vorstellungsgespräch mitteilen muss das man in Insolvenz ist. Viele haben da kein Verständnis bezüglich Paspierkram und Umgang mit Geld. Ohne Grund aber das sind meine Erfahrungen. Da ich in meinem Job als Verkäuferin unwahrscheinlich über die Pfändungs- grenze komme wurde es nicht reichen wenn ich jeden Monat die Lohnabrechnung zu meinem Treuhänder schicke. Er sagt ja nein aber welche Rechtsgrundlage gibt ihm das Recht mich bei meiner Job suche so zu behindern. Jetzt ist mein Alge1 fertig und ich habe nur noch einen 400€ Job und mein Mann verdient nur 950€ Netto.2 Frage. Warum muss ich das einzige Geld das ich jetzt bekommen würde von der Einkommenserklärung ca. 800€ komplett abgeben ich bräuchte das Geld so dringend da wir im Moment echt nicht mehr wissen zu wir unsere Kosten decken sollen bei unserem geringen Einkommen. Gibt´s da nicht eine Möglichkeit wenigstens ein teil behalten zu dürfen? Wenn man doch Erben würde oder bei Weihnachtsgeld zahlungen geht es doch auch. Das ist ja schließlich mein Geld das zu viel bezahlt wurde? Bin doch eh schon die ganze Zeit unter der Pfändungsgrenze und sehr Verzweifelt weil einem niemand hilft. Vielen Dank im Voraus     

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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #1 am: 10. März 2010, 09:44:09 »

1. Es darf nicht Aufgrund von Insolvenz gekündigt werden.Was hat Ihr Chef als Grund angegeben ?

2. Warum sagen Sie bei jedem Jobgespräch dass Sie insolvent sind ? Das müssen Sie gar nicht wenn nicht danach gefragt wird.

3. Der Th ist von Rechts wegen verpflichtet den Arbeitgeber zu informieren.....Es gibt Ausnahmen die von einer Mitteilung absehen wenn der Job dadurch nicht in Gefahr gerät...das liegt aber im Ermessen des Th.

4. Die Steuererstattung geht in die Insolvenzmasse...leider..... :cry:
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KSC

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #2 am: 10. März 2010, 12:24:55 »

2. Warum sagen Sie bei jedem Jobgespräch dass Sie insolvent sind ? Das müssen Sie gar nicht wenn nicht danach gefragt wird.

Wäre doch sch.... wenn Sie es dem Arbeitgeber nicht sagt, und der dann plötzlich nicht damit einverstanden ist. Ok, ich habs auch offen gleich immer erzählt, aber ich mach mir eh zuviel Gedanken
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #3 am: 10. März 2010, 12:30:41 »

Warum denn schlafende Hunde wecken......man kann sich hinterher immernoch  dummstellen.........und...damit einverstanden sind wohl die wenigsten Firmen.

ok, wenn in Personalbögen danach gefragt wird wird man das wahrheitsgemäss auch angeben müssen. Aber vorher sehe ich keine Veranlassung dazu.
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hussely10

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #4 am: 10. März 2010, 12:37:27 »

1. War noch in der Probezeit. Natürlich hat er das nicht als wahren Grund für die Kündiging angegeben.
2. Ich muß es gewissermaßen früher oder später sowieso sagen. Wär ja der erste Vertrauensbruch da der neue Arbeitgeber dann eh das Schreiben bekommt. In der Probezeit kann er mir ja dann Kündigen ohne angaben von Gründen,da bleibt mir die Enttäuschung erspart wenn ich erst mal eingestellt wär?
3. Ist aber ungerecht..
Muß auch die Einkommenssteuer für 2009 noch machen mein TH hat mir die Frist bis 31.03. gesetzt obwohl ich Ihn gesagt habe das ich noch auf verschiedene Unterlagen zb. Elektronische Lohnsteuer,Aufhebungs Bescheid vom AA,Jahres Beitragsrechnung von Versicherungen...hab ja überall schonangerufen und gesagt es eilt.Aber mehr kann ich auch nicht machen?
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #5 am: 10. März 2010, 13:04:46 »

Ihr Th als Vermögensverwalter muss die Steuererklärung machen und nicht Sie, das dürfen Sie gar nicht. ( §34 AO )

Er muss die Steuererklärung auch unterschreiben

Er kann sich die Frist selbst setzen....

Sie müssen Ihm nur die Unterlagen / Belege etc. zukommen lassen. Den Rest muss er selber machen
« Letzte Änderung: 10. März 2010, 13:13:23 von rookie »
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #6 am: 10. März 2010, 14:57:40 »

Hallo,

mein TH hat auf Basis der von mir zur Verfügung gestellten Belege die Erklärungen ausgefüllt, mit seinem Stempel und Unterschrift versehen und seine Bankverbindung angegeben.
Ich musste den Antrag jedoch auch unterschreiben und die Dinger zum Finanzamt bringen, bzw. einschicken, das war`s.
Das Thema, daß ich den Antrag ausfüllen musste, stellte sich erst gar nicht...

Gruß,
Doktor Mabuse
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hussely10

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #7 am: 10. März 2010, 19:41:01 »

So eine Unverschämtheit. Ich bin ja echt fertig...wie kann er dann von mir verlangen die Steuererklärung zu machen wenn es doch seine Aufgabe ist?Hat mir niemand gesagt, obwohl ich ja mein Th gefragt hab wie das läuft mit der Steuererklärung die von 2008 hab ich ja auch extra von einerm Steuerberater machen lassen? Ich werde ihm dann meine Unterlagen wenn ich alle zusammen hab mit einer Kopie von  §34 AO zu Schicken. Ist das richtig so? Dann noch ne Frage Zitat von rookie " Der Th ist von Rechts wegen verpflichtet den Arbeitgeber zu informieren.....Es gibt Ausnahmen die von einer Mitteilung absehen wenn der Job dadurch nicht in Gefahr gerät...das liegt aber im Ermessen des Th." Wie kann ich das meinem Th begreiflich machen? Danke im voraus  :respekt:
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #8 am: 11. März 2010, 09:04:24 »

Die meisten Th`s haben kein Bock drauf Steuern zu machen....hoffen auch auf die Unwissenheit der Schuldner.

Sie können dem Th begreiflich machen , dass Sie Ihren Job verlieren wenn er die Abtretung offenlegt....ist ja auch nicht im Sinne der Gläubiger.

Aber verlangen können Sie das nicht von ihm.....das muss Ihnen klar sein, denn der Th selbst bewegt sich ja dann auch auf dünnem Eis wenn da was schiefgeht.

Wie gesagt, rein vom Gesetz her muss er den Arbeitgeber informieren, da Drittschuldner.

Mein Th schreibt den Chef nicht an. Die Sache muss halt korrekt laufen....ich faxe ihm jeden Monat die Abrechnung und er sagt mir dann was ich abdrücken muss.

So erfährt keiner was davon und jedem ist geholfen.
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 11:22:46 von rookie »
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #9 am: 11. März 2010, 09:10:07 »

Hallo hussely10,

ich denke, das dürfte schwierig werden, wo Er doch schon bei so "Standarddingen" wie einer Steuererklärung offensichtlich seine eigene Vorstellung hat, wie es laufen soll.
Ich kenne Deine Verdienstverhältnisse  nicht, aber wenn etwas gepfändet wird, könnte das Argument ja sein, daß bei einer drohenden Kündigung mit längerer Arbeitslosigkeit ja erstmal überhaupt nichts in die Masse fliesst und somit Niemandem geholfen ist. Leider gibt es zuviele Th die nur ihr Ding durchziehen und für nichts Verantwortung übernehmen wollen, auch wenn es im Ermessensspielraum liegt. Ich würde die Situation gegenüber dem TH sehr emotional und verzweifelt schildern,   :cry: , vielleicht hast Du ja Erfolg und Er lässt "Gnade" walten...
Drücke die Daumen...

PS: Mit Ironie könnte man ihn auch sagen, eine Hand wäscht die andere, Du hast schließlich seinen Job mit der Steuererklärung übernommen.... :whistle:

Gruß,
Doktor Mabuse
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #10 am: 11. März 2010, 09:13:58 »

Mit Ironie wäre ich aber sehr, sehr vorsichtig...... :coffee:

Der Th sitzt am längeren Hebel und Sie müssen 6 Jahre mit dem "aushalten"....

Also immer schön lächeln....... :whistle:
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 09:29:57 von rookie »
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #11 am: 11. März 2010, 09:40:59 »

hallo,

das mit der Ironie war natürlich nicht ernst gemeint, aber denken darf man so was natürlich...entspricht ja irgendwie dem gesunden Menschenverstand...

Also, wie gehabt, lieber den emotionalen Weg versuchen...

Gruß,
Doktor Mabuse
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #12 am: 11. März 2010, 11:18:02 »

So isses....zieht immer....... :coffee:
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 16:34:32 von rookie »
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hussely10

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #13 am: 12. März 2010, 09:06:12 »

So jetzt iss wieder so weit,hab gestern die Kündigung neines neuen 400€ Job´s bekommen. 2 Tage nach dem mein Chef das Schreiben meines ach so netten TH im Briefkasten hatte. Kündigung natürlich aus Betrieblichen Gründen... Aber mein Chef hat mir noch erzählt das mein Th sogar noch bei Ihm angerufen hat und gefragt dat was ich verdiene usw. Der wär richtig Unverschämt gewesen.. Hallo! ist echt  :cry:.Hab dann noch den Tipp von jemand bekommen das ich doch mal ein Brief ans Gericht schreiben soll und da meine Probleme wegen Arbeit und Th beschreiben soll. Was haltet Ihr davon. Weil so kann´s ja nicht weiter gehen. (sonst kann ich noch mal Insolvenz beantragen)=Witz. 
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #14 am: 12. März 2010, 09:16:36 »

Beschweren kann man sich bei Gericht.....ob es was bringt sei dahingestellt, denn er darf ja Ihren Arbeitgeber informieren.

Schreiben Sie nen netten Brief ans Gericht und warten Sie was kommt. Schildern Sie es so wie Sie es denken.

Und.....Legen Sie dem Th die Kündigung auf den Tisch und sagen Sie auch warum.....
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 09:18:53 von rookie »
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makro

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #15 am: 12. März 2010, 09:37:43 »

Ich denke der TH/IV ist in einer Zwickmühle, einerseits muss er die Abtretung offenlegen, andererseits sollte mit soviel Fingerspitzengefühl wie es geht rangegangen werden. Mein IV hat auch diesen "tollen" Brief zu meiner neuen Chefin geschickt, obwohl sie nun ausgiebig von meiner Insolvenz und der Abtretung wusste, da es sich um meine Ehefrau handelt. Trotzdem das Standardprocedere. Deshalb wäre es wichtig sowas im Vorfeld mit dem TH/IV zu klären.

Andererseits verstehe ich Unternehmen nicht, eine Insolvenz macht genausoviel "Aufwand" wie das überweisen der vermögenswirksamen Leistungen. Da ich in der Lohnbuchhaltung geschult bin, verstehe ich das nicht, man muss nur auf die Pfändungstabelle schauen und dann den evtl. pfändbareb Betrag auf das passende Konto überweisen. Ein Unternehemen welches einen Mitarbeiter aus genannten Gründen entlässt ist selber schuld, im Gegensatz zu allen anderern Mitarbeitern hat der insolvente seine Finanzen geordnet!
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rookie

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #16 am: 12. März 2010, 09:58:59 »

Ich hab meinem Th gesagt dass ich evtl. rausfliege wenn er den AG anschreibt und ihm gebeten darüber nachzudenken es mal nicht zu tun.

Auch mit dem Hintergrund der Gläubigerbefriedigung da bei mir vom Einkommen her einiges zu pfänden gibt.

Er hat es mir schriftlich gegeben es nicht zu tun.....Voraussetzung ist natürlich dass alles glatt läuft und ich mich daran halte ihm immer die Abrechnungen zu faxen usw....

Naja...das ist ja wohl kein Hexenwerk.... :coffee:
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 10:08:59 von rookie »
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz Rechte und Pflichten gegenüber meinem Treuhänder.
« Antwort #17 am: 12. März 2010, 10:31:42 »

Hallo,

das ist natürlcih eine sehr bedauernswerte Situation, die mit etwas mehr Fingerspitzengefühl vermeidbar gewesen wäre.
Mein Th hat sofort nach Insoeröffnung meinen AG angeschrieben,  aber da ich schon vorher ein offenes Gespräch mit meinem AG geführt habe, war es nicht so schlimm. Einen Tag nach Zustellung des Gerichtsbescheid habe ich mit meinem TH Kontakt aufgenommen, da war das Schreiben an meinem AG aber auch schon unterwegs und keiner hate s mir gesagt. Ich hätte keine Chance mehr gehabt, die Sache vorab mit meinem TH zu besprechen...
Leider scheint es so zu sein, daß das Spektrum der Th von Kooperativ bis zum Totengräber liegt...

Ich würde auch auf jeden Fall einen Brief ans Gericht schreiben und auf die prekäre Situation hinweisen, da Du ja Gefahr läufst, beim nächsten Job wieder mit der gleichen Reaktionen des TH zu rechnen und Dir das wieder den Job kosten kann.
Ein deutlicher Brief an den Th wäre auch angebracht, daß die Situation vermeidbar gewesen wäre etc., denn was gibt es denn noch zu verlieren...

Drücke die Daumen,

Gruß
Doktor Mabuse
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