Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Fachleute am 02. August 2010, 14:08:54

Titel: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: Fachleute am 02. August 2010, 14:08:54
Hallo,

ich lese nun schon einige Zeit hir im Forum mit und muss sagen echt gutes Forum und danke für eure Infos hir.
Meine frage ist wie hoch muss die Schuldenhöhe denn eigendlich mindestens sein, meine gesundheitliche Situation ist seit 7jahren nun schon nicht die beste und ich bekomme daher eine EU-Rente die hinten und vorne nicht reicht. Bekomme zwar Zuzahlungen für die Wohnung und eben Eu-Rente aber kann damit nicht meine ca 5000euro Schulden abbauen.
Könnt ihr ein paar Tips geben wie ich das angehen muss um in Privatinsolvenz zu gehen, danke sehr.

lg Fachi
Titel: Re: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: paps am 02. August 2010, 17:25:40
Die Schuldenhöhe spielt für den Antrag keine Rolle.
Grundvoraussetzung ist Überschuldung oder Zahlungsunfähighkeit.

Sind Sie also auf Dauer voraussichtlich nicht in der Lage, Ihre Schulden zurückzuzahlen, steht das Insolvenzverfahren offen.

Allerdings könnte man bei 5.000,- und dauerhafter eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sich auch mit den Gläubigern versuchen zu vergleichen.

Sie sollten Sich an eine öffentliche SB , einen Anwalt oder eine private SB wenden.
Titel: Re: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: Fachleute am 02. August 2010, 19:29:23
danke für die Antwort, die Sachlage bei dem Höchstbetrag der mal vor ca 5jahren bei 2200euro nun schon 3800euro liegt ist mir das größte Problem. Es handelt sich hir um einen Fall mit der Allianzversicherung, was denkt Ihr ob ich da eine Chance habe auf ein Vergleich und wie sollte ich da schriftlich vorgehen. Würde den Verein EulerHermes Forderungsmanagement gerne selbst anschreiben, wenn Ihr eine ungefähre Formulierung schreiben könntet wäre ich sehr verbunden.
Lg
Titel: Re: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: Fachleute am 03. August 2010, 13:16:50
kann keiner was dazu sagen , wäre super wenn noch jemand helfen könnte. danke
Titel: Re: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: malud am 03. August 2010, 14:13:24
Schließe mich paps an.

Die Höhe der geschuldeten Forderung spielt keine Rolle. Sie müssen allerdings berücksichtigen, dass Sie nach Beendigung des Insolvenzverfahrens/Restschuldbefreiungsverfahrens die Verfahrenskosten bezahlen müssen. Bei einer Verbraucherinsolvenz müssen Sie mit ca. EUR 1.500 bis EUR 2.000,00 rechnen. Das bedeutet, dass bei einer Schuldsumme von EUR 5.000,00 das Insolvenzverfahren grundsätzlich Sinn macht.

Bei einer natürlichen Personen ist übrigens nur die Zahlungsunfähigkeit (und nicht die Überschuldung) Insolvenzeröffnungsgrund.

Schließlich macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, wenn Sie sich mit einem Formschreiben eines Dritten (ohne dass der Dritte ihre genaue Situation kennt) an den Gläubiger wenden. Man muss es ganz klar sagen: Ohne fachmännische Hilfe (siehe Vorschlag paps) werden Sie nicht ernst genommen werden. 
Titel: Re: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: Fachleute am 03. August 2010, 15:20:41
Hallo,
das ich nach Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiungsverfahren die Verfahrenskosten bezahlen müss wuste ich bis jetzt auch noch nicht. Das das ganze kein leichter weg wird mit den Behörden und Gläubigern ist mir bewust aber das es solche Unkosten noch auf das Verfahren schlägt ist mit neu.
Danke sehr für die Infos nur weis ich nun immer noch nicht genau was ich von mir selbst schon in die Wege leiten kann, also ein Regelinsolvenzantrag oder wie das heist kann ich dann auch nicht selber machen oder wie kann ich es angehen. Und was mich noch Interssiert ist wer mir denn genaue Auskunft über meine Gesamtschuld überhaupt geben kann, also was für ein Antrag muss ich da genau stellen und wohin dieser. Am besten erstmal eine Schufaselbstauskuft und Gerichtsvollzieher anschreiben oder was kann ich noch tun, solch ein Scorewert nützt mir ja nicht viel. Möchte bevor ich zu einen SB gehe schon selbst tätig werden.
lg
Titel: Re: Privatinsolvenz Schuldenhöhe und Tips
Beitrag von: paps am 03. August 2010, 20:24:36
Da Sie scheinbar nur einen Gläubiger haben, dürfte das Verbraucherinsolvenzverfahren zutreffend sein.
Sie müssten also mit Hilfe einer anerkannten Stelle (SB oder Anwalt) einen außergerichtlichen Einigungsversuch starten.

Scheitert dieser,  könnte das Verfahren beantragt werden.

Einige SB  unterstützen Sie auch, bei einem Vergleich.

Auskunft erhalten Sie am genauesten beim Gläubiger selber.
Dieser ist verpflichtet, Ihnen in Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens, Auskunft über die genaue Höhe zu geben.