Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: buju am 03. August 2014, 10:48:26

Titel: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 03. August 2014, 10:48:26
Privatinsolvenz: Wohlverhaltensperiode, dauerhaft erwerbsunfähig, Sozialhilfe nach SGB XII plus Zuschlag wegen Schwerbehinderung 70% G (gehbehindert)

Meine Mutter ist vor kurzem gestorben und hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung hinterlassen. Nun hat sich der Betreuer und Nachlaßpfleger meiner Mutter gemeldet und wollte von mir meine Adresse für die Versicherungsgesellscht. Den Betrag und was die Versicherungsgesellschaft genau von mir will weiß ich noch nicht, sie hat sich noch nicht gemeldet. Laut Aussage meiner Schwägerin geht es wohl um die 2.500 €. Die Beerdigungskosten wurden von meinem Bruder und meiner Schwägerin komplett übernommen, ca. 5.000 - 6.000 €. Seitdem ist unser Verhältnis ziemlich angekratzt da sie wegen meiner finanziell angespannten Situation alles übernehmen mussten. Ich würde mich gerne aus dem Erlös der Rentenversicherung an den Beerdigungskosten beteiligen, einerseits um den Familienfrieden wieder herzustellen und andererseits aus Anstand, denn es war ja auch meine Mutter und ich bin, laut Internetrecherche, auch bestattungskostenpflichtig.
Jetzt meine Fragen:
1. Wie verhalte ich mich dem Sozialhilfeträger / der Stadt gegenüber?
2. Wie verhalte ich mich der Insolvenzverwalterin gegenüber?
3. Darf ich das Geld aus der Versicherung überhaupt für die anteiligen Beerdigungskosten verwenden?
Ich möchte nicht in einen Sozialhilfe- / Insolvenzbetrug hereinschlidern und bräuchte dringend Hilfe wie ich mich in dieser Situation richtig verhalte.
Schon mal vielen Dank für die hoffentlich klärenden Antworten.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Der_Alte am 03. August 2014, 12:35:24
In der Wohlverhaltensphase ist der hälftige Wert des Erbes an den Treuhänder herauszugeben. Das Erbe ist zunächst um die Kosten, die aus der Erbannahme bestehen, zu kürzen.
Der sich schließlich ergebende Wert des Erbes ist dann hälftig an den Treuhänder abzuführen. Das gilt auch, wnn Sozialhilfe bezogen wird. Die Sozialhilfe kann nur anrechnen auf solche Einkünfte, die auch tatsächlich real sind. Da die Abführungspflicht des hälftigen Wertes des Erbes eine gesetzliche Pflicht ist, kann auch nur der tatsächliche Restwert bei der Sozialhilfe mindernd berücksichtigt werden.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 03. August 2014, 13:40:26
Vielen Dank für die Antwort.
Verstehe ich das richtig:
Die Beerdigungskosten werden NICHT berücksichtigt, d.h. ich muss den Betrag den ich von der Versicherungsgesellschaft erhalte halbieren: die eine Hälfte an die Treuhändlerin überweisen und die andere Hälfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden und wenn dieser verbraucht ist, mich erneut beim Amt melden und komplett neu Sozialhilfe nach SGB XII beantragen?
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Der_Alte am 04. August 2014, 09:47:24
Doch, die Beerdigungskosten sind ja mit dem Erbfall verbunden, als mit dem Wert des Erbes anteilig zu verrechnen.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 04. August 2014, 09:54:57
Danke, das beruhigt mich.
Dann kann ich die Hälfte die übrig bleibt meinem Bruder und meiner Schwägerin zum Ausgleich der Beerdigungskosten überweisen.
Das wird die sicherlich erfreuen, denn davon wissen sie noch nichts ... und der Familienfrieden zerbricht / stört auch nicht am Geld.
nochals ein dickes DANKESCHÖN !!!
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Der_Alte am 04. August 2014, 11:09:46
Das ist eine falsche Rechnung.

Von dem Wert des Erbes sind erst einmal die Beerdigungskosten (anteilig) zu zahlen. Dann wird der verbleibende Rest durch zwei geteilt. Eine Hälfte erhält der Treuhänder, die andere verbraucht man selbst. Ob sich das bei der Sozialhilfe auswirkt, muss man sehen, denn man hat ja auch ein Schonvermögen, dass man nicht antasten muss.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 04. August 2014, 13:53:45
Wie hoch ist denn das Schonvermögen?

Ich werde mich also zuerst einmal beim Sozialamt / der Stadt nach eintreffen des Geldes auf meinem Konto melden.
Gut wäre es, wenn ich VOR diesem Termin schon die genaue Vorgehensweise wüsste. Ich schreibe Dir mal auf wie ich es bis jetzt verstanden habe:
Zuerst werden die Beerdigungskosten hälftig zwischen mir und meinem Bruder und meiner Schwägerin geteilt. Das wären voraussichtlich 2.500 €.
Der jetzt verbleibende Rest wird wieder geteilt: eine Hälfte Insolvenzverwalterin, zweite Hälfte Schonvermögen / verbrauchen. Richtig so?
Wie weise ich denn dem Sozialamt nach wie hoch die Beerdigungskosten waren sowie der Zahlung an Bruder und Schwägerin?
Reicht da eine Copie der Rechnung des Bestatters und ggf. weitere Rechnungen in Copie sowie einer Copie des Kontoauszugs mit der Zahlung an meinen Bruder und meiner Schwägerin aus?

Wäre super wenn Du mir abschließend noch einaml helfen könntes. DANKE !!!!
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: waldi am 04. August 2014, 19:50:33
Wie hoch ist denn das Schonvermögen?
Schonvermögen wäre es, wenn der Erbfall vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit angefallen wäre.
So allerdings ist es Einkommen, welches zum Lebensunterhalt einzusetzen ist.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 05. August 2014, 13:55:15
angenommen ich erbe aus der Versicherung 5.000 € ... abzüglich anteilige Beerdigungskosten 2.500 € ... nun wieder Hälftig 1.250 € IV ... die verbleibende Hälfte von 1.250 € muss ich für den Lebensunterhalt aufwenden ... kann ich aus diesem 'Rest' Schonvermögen bilden? ... wenn ja wieviel? DANKE & Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: waldi am 05. August 2014, 14:04:04
Nee - steht doch schon in meinem Beitrag, siehe oben.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 07. August 2014, 11:07:36
Ok, jetzt habe ich es kapiert.
Dürfte ich mir denn einen neuen PC kaufen? Mein jetziger hat ca. 5/6 Jahre auf dem Buckel und zickt rum. Habe mich bei hardwareversand.de mal umgeschaut und der neue PC würde mit Betriebssystem ca. 1.050 € kosten.
Oder muss ich mit dem verbliebenen Geld auf Sozialhilfeniveau leben bis das Geld aufgebraucht ist?
Danke & Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: waldi am 07. August 2014, 21:34:52
Das wäre wohl mit der Hilfeleistungsstelle abzuklären.

Wobei - ich habe mir grad' letzten Monat als Ersatz für meinen Uralt-Rechner vom örtlichen Händler einen Gebrauchtcomputer geholt, komplett eingerichtet, und geht ab wie Schmitz' Katze. Für 95,-€uro. Allerdings ohne Display, das hatte ich ja noch.

Wenn ein Hilfeleistungsempfänger mit einem Gerät für tausend €uro liebäugelt - naja, des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Allerdings frage ich mich bei solchem Ansinnen manchmal wirklich nach dem Zusammenhang zwischen Auftauchen in einem Schuldner-Forum und einem solchen Anspruchsdenken, pardon.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 07. August 2014, 21:51:00
Naja, der neue Rechner sollte schon aktuell & flott sein und auch für die nächsten 6/7 Jahre halten. Ich benötige nämlich auch ein neues BS (windows 7) ... jetzt habe ich noch XP und das wird bekanntermaßen nicht mehr supported und ist somit mehr als unsicher ... kein gutes Gefühl damit noch unterwegs sein zu müssen. Gruß 
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Insokalle am 09. August 2014, 17:46:03

Zitat
und hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung hinterlassen.

Verstehe ich so noch nicht. Bitte um etwas Erklärung.

Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 09. August 2014, 17:53:55
und ich verstehe die Anmerkung nicht ... was genau möchtest Du erklärt bekommen?
was eine fondsgebundene Rentenversicherung ist?
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Insokalle am 09. August 2014, 18:02:10
Nein!

und hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung hinterlassen.

Wieso haben (nur?) Sie die Versicherung?
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 09. August 2014, 18:37:25
weil ich als 'versicherte Person' im Versicherungsschein eingetragen bin; Versicherungsnehmer war meine Ma.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Insokalle am 10. August 2014, 11:31:03
Das kann nicht alles sein. Die versicherte Leistung wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Entweder sind also in Ihrem Fall mehrere Personen versichert oder – was ich für wahrscheinlicher halte – Sie verwechseln es mit der Bezugsberechtigung. Wie ist es denn nun?

Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 10. August 2014, 13:33:43
es ist schon so wie ich schrieb. bezugsberechtigt im Todesfall (meiner einer) wäre meine Ma gewesen;
ich verstehe auch nicht weshalb Sie hier so intensiv nachbohren ... ich habe mir das doch nicht ausgedacht ... der Versichrungsschein ist so ausgefüllt wie ich Ihnen das in der letzten Antwort schon geschrieben habe ... es gibt keine weitere Bezugsberechtigte ... das Ende wäre übrigens erst am 01.10.2025, falls ich die Beiträge weiterzahlen würde ... das kann und will ich mir nicht leisten ... deshalb soll diese Versicherung aufgelöst werden ... zur Auszahlung gebracht werden. Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: eidechse am 12. August 2014, 14:23:13
Wenn das wirklich so ist wie beschrieben, dann wäre die Versicherung eine Nachlassverbindlichkeit und der Vertrag müsste erstmal weiter geführt werden. Ich weiß, dass einige Versicherungsgesellschaften dann auch anbieten, die Versicherung auf die versicherte Person zu übertragen.

Dann müsste man aber noch mal ganz genau hingucken, ob es überhaupt Vermögen ist, das von Todes wegen erworben wurde.

Sind Sie denn Erbe der Mutter geworden? Dann müsste der gesamte Nachlass in die Bewertung mit allen Nachlassverbindlichkeiten einfließen.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 12. August 2014, 15:29:51
"Sind Sie denn Erbe der Mutter geworden? Dann müsste der gesamte Nachlass in die Bewertung mit allen Nachlassverbindlichkeiten einfließen."

nein, da war nichts zu vererben ... lediglich auf dem Girokonto meiner Ma waren noch rund 600 € ... und die sind meines Wissens für Beerdigungskosten von meinem Bruder und meiner Schwägerin verwendet worden.

"eine Nachlassverbindlichkeit und der Vertrag müsste erstmal weiter geführt werden"

aber man kann mich doch nicht dazu verdonnern einen Vertrag weiterzuführen, denn ich mir gar nicht leisten kann und den ich auch gar nicht möchte ... Fragen über Fragen ... ich werd noch scheckig ... da hat mir meine Ma ja regelrecht ein Kuckucksei hinterlegt ...

"ob es überhaupt Vermögen ist, das von Todes wegen erworben wurde"

können Sie mir das vielleicht näher erklären? ... denn wenn es so ist hättet sich mein Problem damit aufgelöst ... aber wem gehört diese fondsgebundene Rentenversicherung denn dann? Da ist jahrelang drauf eingezahlt worden ... das Geld kann doch jetzt nicht so einfach weg sein ?!?
Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Insokalle am 12. August 2014, 18:19:43
Das war der Zweck meiner Nachfragen und meistens denke ich mir sogar was dabei. Bei LV gibt es verschiedene Konstellationen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Also muss man bei unpräzisen Angaben nun mal nachfragen.

Die hier gewählte Form der Versicherung scheint mir etwas unglücklich gewesen zu sein. Man müsste mE zunächst überlegen, was versicherungstechnisch passiert und dann erbrechtlich. Ich hatte kürzlich im Internet gelesen, dass beim Tod des Versicherungsnehmers, der nicht die versicherte Person ist, der Vertrag mit einer bei Vertragsschluss bestimmten Person als neuer Versicherungsnehmer fortgesetzt wird. Wurde niemand eingetragen, fällt der Vertrag an die Erben.
Ob das stimmt, weiß ich nicht. Falls ja, muss man einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen.

Bei der zweiten Alternative scheint es so zu sein, dass der Vertragswert zum Erbe gehört. Dann aber würde er nicht allein Ihnen gehören, sondern der Erbengemeinschaft.

Bei der ersten Alternative bin ich unschlüssig. Im Grunde wäre das ja auch eine Zuwendung des Vertragswertes oder nicht? Ich frage mich, ob man das mit dem Bezugsrecht vergleichen kann, dann könnte das eine Schenkung sein und der TH bekommt nichts davon. Falls doch: Ob und wie wäre die Zahlung der weiteren Prämien zu berücksichtigen? Wäre eine Kündigung der Versicherung möglich und wenn ja mit welchen Folgen?
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 12. August 2014, 20:40:19
"Ob und wie wäre die Zahlung der weiteren Prämien zu berücksichtigen? Wäre eine Kündigung der Versicherung möglich und wenn ja mit welchen Folgen?"
1. Die Zahlung weiterer Prämien läge um die 50 €/mtl. - das kann und will ich mir nicht leisten.
2. Genau das wüsste ich auch gerne ... hierzu müsste ich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen ... allerdings will ich keine schlafende Hunde wecken ...
   vielleicht kann diese Versicherung ja einfach ruhen bis 01.10.2025 ?!?
Mittlerweile glaube ich kaum noch ohne einen RA auszukommen ... es tuen sich ja immer mehr Fragen um Fragen auf und Alternativen und dann in gleich 3 Abteilungen: Erbrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht. Jemand eine zündende Idee?
Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: eidechse am 13. August 2014, 18:46:47
"Sind Sie denn Erbe der Mutter geworden? Dann müsste der gesamte Nachlass in die Bewertung mit allen Nachlassverbindlichkeiten einfließen."

nein, da war nichts zu vererben ... lediglich auf dem Girokonto meiner Ma waren noch rund 600 € ... und die sind meines Wissens für Beerdigungskosten von meinem Bruder und meiner Schwägerin verwendet worden.


Ob man Erbe geworden ist, hängt nicht davon ab, ob es Vermögen zu vererben gab. Mit der Erbschaft werden z.B. auch Schulden vererbt.

Von daher, gab es ein Testament oder Erbvertrag? Wenn ja, wer stand da als Erbe drin? Wenn nein gilt gesetzliche Erbfolge und da ist ein Kind immer mit bei den Erbberchtigten dabei. Das Kind erbt nur dann nichts, wenn es die Erbschaft ausschlägt. Von daher wäre weiter von Interesse, ob Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben. (Das geht übrigens nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfallse im Zweifel seit Kenntnis des Todes.)

Von daher scheint hier wirklich einiges zu klären zu sein.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 13. August 2014, 19:42:30
nein, es gab kein Testament oder einen Erbvertrag.
Die Erbschaft habe ich leider nicht ausgeschlagen, weil ich die Informationen darüber zu spät recherchiert hatte ... jetzt ist die Frist (sechs Wochen) um ... das Ausschlagen des Erbes wäre in meinem Fall wohl das Beste gewesen ... tja, wer zu spät kommt den bestraft das Leben.
Was kann und soll ich denn jetzt am Besten machen? Ich möchte auf jeden Fall verhindern in einen Sozialhilfe-/und/oder Insolvenzbetrug hinein zu schlidern. Geld ist bisher nicht geflossen und die Versicherung hat sich auch noch nicht bei mir gemeldet.
Danke & Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: eidechse am 14. August 2014, 10:24:05
Die Erbschaft sollte dem TH angezeigt werden. Es sollte auch ermittelt werden, wie hoch das Erbe wirklich war. Sprich welches Vermögen hatte die Mutter aber auch welche Verbindlichkeiten bestehen bzw. haben bestanden. Wegen der Versicherung muss man mit Sicherheit auch ermitteln, ob diese in die Erbmasse fällt oder wie es sich damit verhält. Da muss man in die Vertragsunterlagen gucken.

Da auch Beerdigungskosten Nachlassverbindlichkeiten sind, wäre es evtl. ja gar nicht das schlechteste, wenn die Versicherung in die Erbschaft fällt. Evtl. bleibt nämlich dann nach Abzug aller Nachlassverbindlichekiten tatsächlich nichts mehr an Geld/Vermögen übrig, was noch geerbt hätte werden können. Sprich beim Sozialamt muss nichts angerechnet werden und an den TH muss nichts abgeführt werden oder entsprechend halt wenig.
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: buju am 15. August 2014, 13:38:57
Ist es nicht so, dass ich erst mit Eingang des Geldes auf meinem Bankkonto der Insolvenverwalterin und dem Sozialamt gegenüber meldepflichtig bin? Danke & Gruß
Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: eidechse am 15. August 2014, 16:50:11
Fürs Sozialamt bin ich raus.

Beim IV bzw. TH ist es nicht so. Das Problem bei Erbschaften ist nämlich, dass man als Erbe mit dem Erbfall Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird, evtl. halt im Rahmen einer Erbengemeinschaft. Wenn man aus der Erbschaft wirklich Vermögen erlangt, geschieht dies also praktisch mit dem Erbfall.

Steht aus der Erbschaft nicht sofort Bargeld zur Verfügung, dann muss allerdings dem Schuldner Gelgenheit zur Verwertung gegeben werden. Ich meine mich zu erinnern, dass es sogar einen BGH-Beschluss gibt, der aussagt, dass dann die RSB-Erteilung insoweit rauszuschieben ist.

Titel: Re: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung
Beitrag von: Insokalle am 17. August 2014, 11:47:31
Den gibt es, das war IX ZB 163/11, wobei dort auch ein Versagungsantrag hinzukam. Ich glaub nicht, dass die Entscheidung hier eine Rolle spielen wird.