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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz....Treuhänder  (Gelesen 5370 mal)

imuca

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Privatinsolvenz....Treuhänder
« am: 28. Januar 2009, 13:11:55 »

Hallo Leute,

auch ich bin im "Club" der InsO und bin gerade in der Phase der aussergerichtl. Einigung, welche natürlich scheitern wird.
Ich mache mir natürlich Gedanken, was auf mich zukommt, wie ich dem evtl schon vorher "aus dem Weg" gehen könnte bzw. auf größere "Überraschungen" mehr oder weniger vorbereitet sein kann.
Meine Frage ist folgende:
Wenn die Inso eröffnet wird......kann ich, bevor der Treuhänder mit dem AG in Kontakt tritt, selbst den Treuhänder kontaktieren? Ich habe gehört, das es auch möglich wäre (je nach Treuhänder) eine Pfändung des Lohnes zu vermeiden und den pfändbaren Teil selbst zu überweisen.
2. Frage: Ist es richtig, das der Treuhänder dann über mein Konto verfügt...wenn ja, in welchem Ausmasse?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich schon mal :-))

Ich wünschte, ich könnte diese ganze schei**e umgehen (warscheinlich wie ihr auch) aber so ist es am wohl besten.
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Alexienchen35

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Re: Privatinsolvenz....Treuhänder
« Antwort #1 am: 28. Januar 2009, 14:16:37 »

Hallo Imuca,

ich gehe jetzt mal davon aus dass du Verbraucherinsolvenz meinst.
hast du die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch genommen? Also läuft die Außergerichtliche Einigung über einen Schuldnerberater?
Das ist auf jeden Fall sinnvoll, denn dieser wird sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen um den Vergleich zu erreichen. Wenn jedoch keine Masse, sprich kein Vermögen da ist, dann wird er einen Nullplan aufstellen, der in jedem Fall scheitern wird.
Danach wird er mit dir die Formulare für die Insolvenz  ausfüllen und durchgehen, die du dann bei dem zuständigen Gericht abgeben musst.
Das machst du am besten persönlich umd Verzögerungen aufgrund von Rückfragen zu vermeiden.
Dann wirst du vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem dir der Eröffnungszeitpunkt sowie der dir zugeteilte TH mitgeteilt wird.
Dh also erst einmal teilt das Gericht dir einen TH zu.
Mit diesem solltest du dann schnellst möglich in Kontakt treten, einen Termin vereinbaren und sehen ob du mit ihm zurecht kommst, denn dann hast du die Möglichkeit den TH noch zu wechseln. Dafür gibt es eine Frist, die ich jetzt leider nicht mehr weiß.

Was das Verfügen des TH über dein Konto angeht, hab ich hier im Forum schon festgestellt dass das von TH zu TH unterschiedlich gehandhabt wird.
Fakt ist dass mit Eröffnung des IV erst einmal dein Konto gesperrt werden wird, was jedoch durch den TH wieder freigegeben wird. Je nach Bank und TH kann das schnell gehen oder es steht dir ein wenig Telefoniererei und Gerenne bevor.
Bei mir wurde es komplett wieder freigegeben, ich kann es sogar online wieder nutzen und mein TH fragt seit meinem Besuch bei ihm zur Eröffnung nicht einmal nach Kontoauszügen. Allerdings informiere ich ihn auch unaufgefordert über alle Änderungen bezüglich Einkommen oder andere Geldeingänge.
Bei mir hat die Freigabe ca 2 Wochen gedauert, was aber an der Bank lag nicht am TH, sonst wäre das schneller gegangen.

Was auf jeden Fall noch passieren wird ist, dass dein TH alle Sparbücher, Bausparer etc auflösen wird, da diese dann in die Insolvenzmasse eingehen selbst wenn sich nur ein paar Cent darauf befinden.

Was "diese ganze sch** umgehen" angeht   :cheesy: sieh das mal nicht ganz so negativ. Schön ist die Situation sicher nicht, aber glaub mir seit der Insolvenz kann ich trotzdem besser schlafen auch wenn ich auf manches aufpassen muss.
Gläubiger dürfen dich nicht mehr anschreiben sondern müssen sich an den TH wenden, den du als Hilfe und Vermittler sehen solltest.
Wichtig ist nur dass du wirklich alle Gläubiger angibst und keine neue Schulden machst, denn das darfst du natürlich auf keinen Fall.

Ich kann nur sagen, trotzdem ich mich mit dem ganzen natürlich nicht mit Ruhm bekleckert hab, das Insolvenzverfahren starten zu müssen, so hab ich doch wieder mehr Ruhe und Nerven im Leben, da ich weiß bei Fragen hab ich den TH an meiner Seite und kann mit seiner Hilfe versuchen die Schulden ab zu tragen, bzw schuldenfrei zu werden.
Versuche dem ganzen nicht nur Negatives sondern für dich auch etwas Positives daraus zu ziehen.
Es ist die Chance von vorne anzufangen und aus alten Fehlern zu lernen.

Ich hoffe dir hilft das ein wenig und vielleicht kommen noch ein paar weitere Antworten, die dir weiter helfen!

Liebe Grüße
Alexandra
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paps

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Re: Privatinsolvenz....Treuhänder
« Antwort #2 am: 28. Januar 2009, 21:57:57 »

Schöner Beitrag aber ein paar klitzekleine sachen sollen noch erläutert werden.
Dh also erst einmal teilt das Gericht dir einen TH zu.
Mit diesem solltest du dann schnellst möglich in Kontakt treten, einen Termin vereinbaren und sehen ob du mit ihm zurecht kommst, denn dann hast du die Möglichkeit den TH noch zu wechseln. Dafür gibt es eine Frist, die ich jetzt leider nicht mehr weiß.
Das geht im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht.

Wichtig ist nur dass du ...... keine neue Schulden machst, denn das darfst du natürlich auf keinen Fall.
das gehört in die Phantasiewelt von Zwegart und Co und hat nichts mit der Realität zu tun

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Alexienchen35

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Re: Privatinsolvenz....Treuhänder
« Antwort #3 am: 28. Januar 2009, 23:14:12 »

@paps

Bezüglich der neuen Schulden, meinte ich während des Insolvenzverfahrens, so wurde mir das sowohl von meiner Schuldnerberatung wie auch von dem TH gesagt. Es ging unter anderem ob ich mein Auto behalten dürfe, da die Gefahr bestünde dass ich die Kfz-Steuer schuldig bleiben könnte und damit neue Schulden während des Verfahrens entstehen, was ich nicht dürfe. Mir wurde sogar gesagt damit würde ich mich strafbar machen.

Hast du dazu andere Informationen? THs händeln und erzählen ja offensichtlich das ganze sehtr unterschiedlich, wie ich hier so lese.
Wäre toll wenn du noch andere Infos hättest.

LG
Alexandra
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paps

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Re: Privatinsolvenz....Treuhänder
« Antwort #4 am: 29. Januar 2009, 19:28:38 »

Es gibt so einen schönen Spruch.

Wenn der Schuldner keine Schulden machen dürfte, wäre die Wohnung kalt, das Licht aus und das Telefon still.
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Alexienchen35

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Re: Privatinsolvenz....Treuhänder
« Antwort #5 am: 29. Januar 2009, 22:38:22 »

Dass nicht die Rede von Miete, Strom und Telefon die Rede ist, denke ich, ist klar und solange die bezahlt werden, entstehen auch keine neue Schulden im eigentlichen Sinn!
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lucca_m

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Re: Privatinsolvenz....Treuhänder
« Antwort #6 am: 30. Januar 2009, 19:56:39 »

Genau das tun sie im eigentlichen Sinne. Sie erhalten eine Leitung, die Sie im nachhinein bezahlen. Also haben Sie erstmal Verbindlichkeiten, die nahc einem bestimmten Zeitraum abgegolten werden. Das sind Schulden bis zur Tilgung oder Abgeltung.

Wäre "Schulden machen" durch die Insolvenzordnung verboten, so müssten Sie Ihre Miete, Strom, Heizung, Telefon und viele andere Dinge im Voraus bezahlen. Eigentlich ein schöner Gedanke, wenn Lieferanten zuverlässiger wären.
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