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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz trotz P Konto  (Gelesen 3496 mal)

Kilian99

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Privatinsolvenz trotz P Konto
« am: 26. November 2012, 11:31:09 »

Hallo
Wer kennt sich aus ??
Ich werde im Januar 2013 Privatinsolvenz bei der Awo beantragen. Nun sieht es so aus, das ich bereits ein P Konto eröffnen musste, wegen Schulden von ca. 60 000 Euro beim Finanzamt ( aus Selbstständiger Tätigkeit ) Insgesamt belaufen sich meine Gesamtschulden auf ca. 75 000 Euro. Momentan darf ich über 1442 Euro verfügen ( mit Unterhalt für 1 Kind ) Momentan beziehe ich 1700 Euro Krankengeld. Da ich im Januar aber wieder arbeite, verdiene ich ca. zwischen 2200 - 2700 Euro netto monatlich. Kann ich bei beantragter Insolvenz mein Konto wieder umwandeln in ein * normales * Konto , oder bleibt das bestehen ?? Besteht bei beantragter und genehmigter Insolvenz weiterhin die Regelung meines Freibetrages oder ist/ wird die dann hinfällig ??
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InsOmania

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #1 am: 26. November 2012, 12:58:00 »

Ein heißen Thema wo ich mich immer gerne zu sehr auslasse. Ich versuche mich entsprechend kurz zu halten:

Natürlich könnten Sie das Konto im Insolvenzverfahren wieder umwandeln in ein normales Konto. Sie können es aber auch bestehen lassen. An dem Freibetrag ändert sich nichts. Je nachdem wie der Verwalter mit dem P-Konto verfährt, besteht jedoch die Gefahr, dass das den Freibetrag übersteigende Guthaben vom Verwalter eingezogen wird. Und hier beginnt meistens die Diskussion, ob dieser dann tatsächlich der Pfändung unterliegt und ob ein P-Konto vom Verwalter überhaupt freigegeben werden muss etc.

Gehen wir mal die Worst-Case Varianten durch:

Sie behalten das P-Konto, der Verwalter zieht den Betrag, der über dem Freibetrag liegt, ein

2.500,00 € netto Einkommen
Der Freibetrag beträgt nach ihren Angabn 1442,00 €

Unter Berücksichtigung einer Unterhaltsverpflichtung wäre gem. Pfändungstabelle ein Betrag in Höhe von 541,95 € pfändbar. Der Differnzebtrag wird auf Ihr ausgekehrt, entspricht 1.958,05 €.

Sie können nur über den Freibetrag verfügen s.o. , es verbliebe also eine Differenz in Höhe von 516,05 €. Dieser würde nunmehr (auch hier gibt es unterschiedliche Auffassung ob tatsächlich rechtlich - Doppelpfändung-) an den Verwalter ausgekehrt werden.

Bei gleichen Voraussetzungen nur mit dem Unterschied, dass das Konto kein P-Konto ist, würde Ihnen aber sicher der Betrag von 1.958,05 € zur Verfügung stehen, soweit das Konto vom Verwalter freigegeben wurde.

Mit einem normalen Girokonto würden Sie sich also nicht der Gefahr aussetzen, dass der Verwalter die 516,05 € von der Bank einfordert. Wie gesagt, ich werde mich an dieser Stelle nicht darüber auslassen, ob dies rechtlich wirklich möglich ist, kann ihnen aber zu 100% versichern, dass dies von Verwaltern und auch von Banken so praktiziert wird. Oftmals fragen die Banken beim Verwalter schon von alleine nach der Bankverbindung des Verwaltersonderkontos, um den Betrag auskehren zu können.

Warum lasse ich mich hierzu nicht weiter aus? Weil wir schon an vielen anderen Stellen gemerkt haben, dass es meist zu hitzigen Diskussionen führt, die am Ende weit über das hinaus gehen, was der Fragende eigentlich wissen wollte.
   
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Beste Grüße
 

Kilian99

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #2 am: 26. November 2012, 13:10:34 »

Erstmal Danke...Ich verstehe das also so, das es dem Verwalter obliegt, das P Konto in ein  *normales * freizugeben ?!
Dann kann man also nur auf die Wohlgefälligkeit des Verwalters hoffen.
Darauf belief sich ja meine indirekte Frage, ob ich im Falle eines normalen Kontos wieder auf den Rest ( nach Abzuges des pfändbaren Betrages )des Geldes verfügen kann.
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InsOmania

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #3 am: 26. November 2012, 13:24:01 »

nein. Der Verwalter wird definitiv nicht die Kontoumwandlung in Gang setzen, das müssen sie schon selber tun. Es ist dann nur Aufagabe des Verwalters, dass Konto freizugeben.
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Beste Grüße
 

Kilian99

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #4 am: 26. November 2012, 13:38:05 »

Ja...schon klar, das ich das machen muss. Hatte mich falsch ausgedrückt.
Wo und wie beantrage ich das ?? Bei meiner Bank, beim Gericht oder wie läuft das ??
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #5 am: 26. November 2012, 14:28:52 »

Mal was grundsätzliches: Die Insolvenz beantragt man nicht bei der AWO! Diese unterstützt einen bei der Vorbereitung. beantragen muss man sie schon selbst beim zuständigen Gericht!

Das P-konto kann jederzeit in ein "normales" Konto umgewandelt werden. Hierzu muss man nur zu seiner Bank und das wars. Die Sache mit P-konto und TH wird viel diskutiert. Das Problem liegt aber nicht beim TH sondern bei der Bank, da diese verpflichtet ist, die der Pfändungsfreigrenze übersteigenden Betrag abzuführen.

Sicher das es eine Verbraucherinsolvenz wird und keine Regelinsolvenz?
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Insoman

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #6 am: 26. November 2012, 14:47:16 »

Zitat
Das Problem liegt aber nicht beim TH sondern bei der Bank...
Genau dies ist nicht der Fall.
Das Problem der -ggf.monatlich wiederkehrenden- (Neu)-Berechnung pfändbarer Anteile konnte der Gesetzgeber, jedenfalls bislang nicht, auf die Banken übertragen. Der Widerstand der Bankenlobby wäre einfach zu groß gewesen.
Deshalb ist § 850 c (2) ZPO, wo die Anteilsregelung kodifiziert ist, aus dem Pfändungskonto-Paragraphen ausgenommen (an anderer Stelle bereits durchgekaut)...
In diesem Falle könnte nur das Insolvenzgericht (als zuständiges Vollstreckungsgericht) auf Antrag abweichende Regelungen treffen (§ 850k (4)).
Wenn das Monatsnetto gleichbleibend ist, sollte dies unproblematisch sein.
Ansonsten müsste wohl regelmäßig vorgesprochen werden.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Kilian99

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #7 am: 26. November 2012, 14:55:02 »

Klar könnte ich mein Konto auf normal zurücksetzen lassen, aber dann komm ich an kein Geld mehr dran, weil das Finanzamt eine Pfändug drauf hat.
Vielleicht sollte ich noch anführen das ich bis März eine Regelung mit dem Finanzamt hatte, monatlich 300 Euro zurückzuzahlen. Das lief alles bestens.Bis ich eines Tages ( ohne drüber informiert zu werden ) eine Pfändung vom Finanzamt drauf hatte. Folglich musste ich mein Konto in ein P Konto umwandeln da ich sonst nicht mehr an Geld gekommen wäre.
Zu der Insolvenz als solches ??
Ich beantrage eine Privatinsolvenz...was ist eine Regelinsolvenz ??

Hmmm Isoman...dann steht mir ja was bevor, da ich jeden Monat eine andere Stundenzahl habe. Muss ich dann jeden Monat neu berechnen lassen ??
Als Kraftfahrer im internationalen Fernverkehr wäre das mehr als problematisch, da ich dazu bestimmt jeweils persönlich erscheinen muss?1 Wo und bei wem auch immer.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #8 am: 26. November 2012, 15:04:22 »

@ Insomann:  genau das sage ich....da es noch nicht eindeutig geregelt ist, darf die Bank den "Mehrbetrag", sobald eine Pfändung auf dem Konto liegt nicht an den Kontoinhaber auszahlen!


Aber ist doch alles kein Problem: Einfach vor Insoeröffnung ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen!


Eine Pfändung nach Eröffnung ist in dieser Art nicht mehr möglich.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #9 am: 26. November 2012, 15:09:23 »

Eine Regelinsolvenz käme dann in Betracht, wenn die Steuerschulden aus der Selbstständigkeit stammen und z.B. Umsatzsteuerschulden wären (habe hier mal gelesen, dass es da Schwierigkeiten geben kann...bitte verbessert mich wenns falsch sein sollte) oder wenn noch Verbindlichkeiten an Arbeitnehmer, sozialversicherungsbeiträge offen wären oder mehr als 20 Gläubiger.
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InsOmania

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #10 am: 26. November 2012, 15:24:30 »

Umsatzsteuerschulden als solche, würden noch keine Regelinsolvenz zur Folge haben.

@Kilian:

Um klären zu können, ob die Voraussetzungen zur Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder eben eines Regelinsolvenzverfahrens gegeben sind, stellt sich als erstes die Frage, ob sie zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung eine selbständige Tätigkeit ausüben. Wenn ja, müssen Sie in jedem Fall eine Regelinsolvenz beantragen.

Soweit Sie keine selbständige Tätigkeit ausüben und in der Vergangenheit auch nicht ausgeübt haben, folglich keine Verbindlichkeiten aus Arbeitnehmerverhältnissen bestehen, wäre ein Verbraucherinsolvenzverfahren die Folge. Dies würde bedeuten, dass zunächst ein außergerichtliches Schuldenbereiigungsverfahren durchzuführen und dessen Scheitern nachzuweisen wäre.

Soweit Sie ehemals selbständig waren muss geprüft werden, ob aus dieser Tätigkeit noch Verbindlichekiten aus Arbeitnehmerverhältnissen bestehen, Bsp: offene Löhne, rückständige Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft) Wenn ja, Regelinsolvenz! Wenn nein, wäre noch zu prüfen ob Sie weniger als 20 Gläubiger haben, wenn ja: Verbraucherinsolvenz, wenn nein: Regelinsolvenz.

Die Umwandlung des P-Kontos zurück in ein normales Girokonto müssen Sie bei Ihrer Bank beantragen. Dies würde ich in der Tat erst empfehlen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist da spätestens dann in ihr laufendes Vermögen nicht mehr vollstreckt werden kann. Ist das Konto umgewandelt, informieren Sie darüber den Treuhänder/Insolvenzverwalter, der dann die Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag veranlasst. Zur Beschleunigung des Prozessses sollten Sie diesen gleich mit Kontoauszüge des letztes halben Jahres ausstatten.

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koelner84

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #11 am: 26. November 2012, 15:44:17 »

Hallo:

Zum Thema P-Konto mit Pfändung, in der Verbraucherinsolvenz:

Zweieinhalb Wochen nach Eröffnung (Anfang Oktober) meiner Insolvenz hatte ich den Termin mit meiner Treuhänderin. Sie gab problemlos das Konto (welsches P-Konto ist) frei.
Auf dem Konto, und das andere Konto(welches mit Dispo selber in der Insolvenz ist), lag schon zu diesem Zeitpunkt eine ein-zwei Monate alte Pfändung vom Finanzamt, wegen Umsatzsteuerschulden.

Vor einer Woche kam ein Schreiben des Finanzamtes in welchem mir mitgeteilt wurde das beide Pfändungen aufgehoben sind.
Werde noch ein wenig warten, um evnt. unstimmigkeiten oder verzögerungen in der Bearbeitung der aufgehobenen Pfändung zu umgehen, und das Konto nächstes Jahr wieder umwandeln.
« Letzte Änderung: 26. November 2012, 15:46:02 von koelner84 »
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #12 am: 26. November 2012, 17:12:29 »

In diesem Falle könnte nur das Insolvenzgericht (als zuständiges Vollstreckungsgericht) auf Antrag abweichende Regelungen treffen (§ 850k (4))

-    Da sich im Fall einer V-Insolvenz die Eröffnung noch über Monate strecken kann und bis dahin des FA tüchtig abgreift, wäre jetzt schon ein Antrag nach § 850K (4) ZPO zu stellen. Und dann geht die Frage der Zuständigkeit los. Finanzamt als Vollstreckungsbehörde oder Amtsgericht.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Privatinsolvenz trotz P Konto
« Antwort #13 am: 29. November 2012, 21:05:15 »

Hmmm Isoman...dann steht mir ja was bevor, da ich jeden Monat eine andere Stundenzahl habe. Muss ich dann jeden Monat neu berechnen lassen ??
Als Kraftfahrer im internationalen Fernverkehr wäre das mehr als problematisch, da ich dazu bestimmt jeweils persönlich erscheinen muss?1 Wo und bei wem auch immer.

Ich würde einen Antrag nach §850l stellen, dann kann das Guthaben für die Dauer eines Jahres freigegeben werden wenn ganz überwiegend nur pfändungsfreie Beiträge eingingen und das auch für die Zukunft gilt. Das gilt dann auch für schwankende Einkünfte. In der Tat dürfte wohl die Vollstreckungsstelle des FA für einen solchen Antrag zuständig sein.
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