Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Barbara1974 am 19. März 2012, 11:46:49
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Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand ein paar Informationen zur Privatinsolvenz geben.
Zu meiner Situtation folgendes:
Mein Ehemann und ich haben uns mit den Gläubigern auf Grund eines Schuldenbereinigungsplan geeinigt monatlich eine bestimmte Rate zu zahlen. Jetzt nach einem Jahr haben wir festgestellt, dass diese Rate doch sehr knapp kalkuliert ist, wir können Sie nicht aufrecht erhalten. I
Kann ich auch jetzt noch Privatinsolvenz ohne meine Ehemann anmelden? Wir haben bei zwei Gläubigern zusammen Schulden, mein Mann möchte weiterhin die vereinbarte Rate (laut Schuldenplan) an diese Gläubiger zahlen, da er auf keinen Fall Privatinsolvenz anmelden will, ist das möglich.
Sonst haben wir keine gemeinsamen Schulden.
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.
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Wenn Sie Antrag auf Eröffnung der Inso stellen, scheiden sie damit aus der außergerichtlichen Einigung aus.
Die Gläubiger sind dann auch nicht mehr an die jetzt geschlossene Vereinbarung gebunden.
Ob ihr Mann eine neue Regelung treffen kann, ist hier nicht zu beurteilen, ist aber grundsätzlich möglich..
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Grund eines Schuldenbereinigungsplan
war es ein außergerichtlicher Plan oder ein durch das Gericht herbeigeführter Plan (Schuldenbereinigungsplanverfahren, den Ihr Mann mit den Gläubigern geschlossen hat?
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Der Schuldenbereinigungsplan war außergerichtlich.