Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: airfactory am 15. Januar 2010, 12:40:24

Titel: Privatinsolvenz und 1/3 Anteil an einer Immobilie (1/3 Grundbucheintragung
Beitrag von: airfactory am 15. Januar 2010, 12:40:24
Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage die mir bis heute niemand (Insolvenzverwalter Schuldnerberatung) richtig beantworten konnte.

Ich bin seit Mai 2009 im Insolvenzverfahren dieses ist auch noch nicht abgeschlossen, bin noch Eigentümer an einer

Immobilie mit 1/3 stehe auch mit im Grundbuch.

So wie es aussieht muß wohl eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden !

Ich denke das die Versteigerung wohl fruchtlos sein wird da meine Schwiegereltern mit je einem Drittel Eigentümer sind.

Wie ist das nun, bleibe ich dann im Grundbuch stehen ? Oder wird sich der Insolvenzverwalter für mich eintragen ?

Kann es sein weil kein Käufer gefunden wird das ich nach den 6 Jahren immer noch Eigentümer bin ?????

Vielen lieben Dank
für Euer Feed Back

Gruss
Air
Titel: Re: Privatinsolvenz und 1/3 Anteil an einer Immobilie (1/3 Grundbucheintragung
Beitrag von: Insokalle am 15. Januar 2010, 19:38:39
Die Teilungsversteigerung ist eine Möglichkeit, eine Grundstücksgemeinschaft zu beenden. Es bedeutet übrigens nicht, dass nur Ihr Drittel versteigert wird, sondern vielmehr der gesamte Grundbesitz. Bei einer solchen Versteigerung kann es sein, dass eine ganze Menge Probleme beseitigt oder bewältigt werden müssen, die aufzuzählen den Rahmen hier wohl sprengen würde. Deshalb sollten Sie und Ihre Schwiegereltern sich unbedingt ausführlichen Rat besorgen.

Kommt es zu einer erfolglosen Versteigerung, bleiben Sie Eigentümer. Auf Ihrem Anteil ist ja ein Insolvenzvermerk im Grundbuch eingetragen.
Stellt sich eine Unverwertbarkeit heraus, kann der IV den Grundstücksanteil aber aus der Masse freigeben. Er gehört dann auch weiterhin Ihnen.

Eine andere Möglichkeit der Auseinandersetzung wäre eine Auszahlung des Wertanteils an dem Grundstück durch die anderen Eigentümer. Diese kaufen sozusagen Ihren Anteil.

Oder freihändiger Verkauf und Erlösteilung.