"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Privatinsolvenz und Finanzamt  (Gelesen 2298 mal)

tatli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Privatinsolvenz und Finanzamt
« am: 13. März 2008, 09:54:51 »

Hallo habe seit zwei jahren Privatinsolvenz und wollte mal fragen , wenn man von Finanzamt (einkommensteuer) geld wieder bekommt
ob das mit auf das einkommen gerechnet wirdt oder nicht , da mein treuhänder das geld voll pfändet. :-\ :'(

Lg tatli

Beitrag abgetrennt und neuen Thread erstellt. Bitte keine Threads "klauen". ThoFa
« Letzte Änderung: 13. März 2008, 10:40:30 von ThoFa »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Privatinsolvenz und Finanzamt
« Antwort #1 am: 13. März 2008, 11:45:10 »

"da mein treuhänder das geld voll pfändet. "

- die Steuererstattung ist für die Zeit vor und während des Insolvenzverfahrens massezugehörig und wird gänzlich eingezogen.
- Die Steuererstattung unterliegt für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, der sog. Wohlverhaltensphase nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und kann somit auch nicht mehr von Treuhänder eingezogen werden. Allenfalls kann das Finanzamt als Insolvenzgläubiger eine Aufrechung betreiben.


Man muss daher, wie so oft, immer unterscheiden, im welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz