Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tatli am 13. März 2008, 09:54:51

Titel: Privatinsolvenz und Finanzamt
Beitrag von: tatli am 13. März 2008, 09:54:51
Hallo habe seit zwei jahren Privatinsolvenz und wollte mal fragen , wenn man von Finanzamt (einkommensteuer) geld wieder bekommt
ob das mit auf das einkommen gerechnet wirdt oder nicht , da mein treuhänder das geld voll pfändet. :-\ :'(

Lg tatli

Beitrag abgetrennt und neuen Thread erstellt. Bitte keine Threads "klauen". ThoFa
Titel: Re: Privatinsolvenz und Finanzamt
Beitrag von: Feuerwald am 13. März 2008, 11:45:10
"da mein treuhänder das geld voll pfändet. "

- die Steuererstattung ist für die Zeit vor und während des Insolvenzverfahrens massezugehörig und wird gänzlich eingezogen.
- Die Steuererstattung unterliegt für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, der sog. Wohlverhaltensphase nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und kann somit auch nicht mehr von Treuhänder eingezogen werden. Allenfalls kann das Finanzamt als Insolvenzgläubiger eine Aufrechung betreiben.


Man muss daher, wie so oft, immer unterscheiden, im welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet.

Gruss
Feuerwald