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Autor Thema: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile  (Gelesen 7135 mal)

leska

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Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« am: 26. April 2009, 18:52:28 »

Hallo


ich habe mich gerade erst hier angemeldet und habe gleich mal eine aktuelle Frage.


Ich habe letztes Jahr Privatinsolvenz angemeldet und seit Dezember 2008 läuft mein Privatinsolvenzverfahren.


nun meine Frage dazu ... ich bin Mieterin in einer Genossenschaftswohnung für welche ich einen Genossenschaftsanteil von 1560 Euro einzahlen musste .


da mir dies aber nicht möglich war zahlte ich einen Teil des Anteils und den Rest zahlten meine Eltern.


schon vor dem Ausfüllen des Antrags auf Privatinsolvenz wurden wir aufmerksam gemacht das es da zu Problemen kommen könnte.


wir telefonierten mit meinem Treuhändler und dessen Sekretärin meinte wir sollen schreiben das meine Eltern den Anteil bezahlt haben und er somit ihnen gehört, allein um dem vorzubeugen das der Anteil zu meinem Vermögen gezählt wird.

genau das taten wir ( bzw. meine eltern die es ja betrifft ) . nun kam post vom treuhändler das meine eltern gläubiger von mir sind obwohl sie schriftlich klargemacht haben das sie keine ansprüche gegen mich stellen.

wieder suchten wir telefonisch kontakt zum Treuhändler .. dieser sagte mir das es egal ist wer den Genossenschaftsanteil bezahlt hat .. ich bewohne diese wohnung und somit ist es mein eigentum und gehört zur insolvenzmasse.


ich hab nun riesige angst das ich aus meiner wohnung rausmuss denn der treuhändler will wohl den anteil kündigen und somit wäre ich nicht mehr mitglied der genossenschaft und höchstwahrscheinlich wäre ich damit auch kündbar obwohl ich immer pünktlich meine miete zahle und nie unangenehm aufgefallen bin .


ich habe nun im inet gelesen das es ein sogenanntes absonderungsrecht gibt .. kennt das jemand von euch ??


weiß jemand was jetzt passieren könnte und ob es wirklich möglich ist das ich gekündigt werde .. hab einfach riesige angst davor !!!


danke fürs lesen !



leska
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #1 am: 26. April 2009, 23:13:54 »

Leider ist es so.

Ihre Eltern kommen nur an Ihr Geld, wenn damals ein Vertrag gemacht wurde, der entsprechendes vorsah.

Unterstellt der TH  eine Schenkung, wären die Anteile ihr Eigentum.
Unterstellt der Th eine Leihgabe(Kredit), wären ihre Eltern Gläubiger.
Da durch die Zahlung ihrer Eltern  keinerlei Genossenschaftsanteile durch diese erworben wurden, ist es sehr problematisch.

Und der zweite Hammer kommt gleich danach.
Erst vor wenigen Wochen wurde die Kündigung der Mitgleidschaft in der Gen.durch den BGH als rechtmäßig erklärt. da damit nicht zwangsläufig eine Kündigung der Genossenschaftswohnung verbunden ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

wegenexhier

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #2 am: 07. Mai 2009, 18:41:04 »

Hallo,

es sei denn, es steht in der Satzung der Genossenschaft, dass die Wohnung nur in Verbindung mit den Anteilen zu bewohnen ist. So ist es bei mir.

Gruß
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #3 am: 07. Mai 2009, 19:18:40 »

… und so ist wohl aber auch der Fall in dem zitierten Urteil zu verstehen.

Außerdem ist der Beitritt zur Genossenschaft, verbunden mit dem Erwerb eines oder mehrerer Geschäftsanteile, regelmäßig Voraussetzung für die erstrebte Nutzung der von der Genossenschaft angebotenen Leistungen, sprich Wohnungsanmietung.  Aufgrund dieses Zusammenhangs kann das Ausscheiden eines Mitglieds aus der Wohnungsgenossenschaft auch zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses an der genossenschaftlichen Wohnung führen. Denn der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft ist es, ihren Mitgliedern Wohnraum zur Verfügung zu stellen, so der BGH. Der Zusammenhang zwischen Mietvertrag ud Genossenschaftsmitgliedschaft wird sich daher in fast jedem Fall aus den Verträgen ergeben, oftmals auch als Klausel in dem Mietvertrag.

Der BGH zeigt in dem Urteil aber auch Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich des Problems der Wohnungskündigung auf. Ich würde diese, sofern sie erfolgen sollte, zunächst nicht akzeptieren und ihr widersprechen.

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wegenexhier

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #4 am: 07. Mai 2009, 22:59:38 »

Und wer will dieses Ausscheiden mit Erfolg beantragen?
« Letzte Änderung: 07. Mai 2009, 23:20:39 von wegenexhier »
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leska

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #5 am: 11. Mai 2009, 20:59:55 »

Hallo



zunächst vielen Dank für die Antworten !



ich habe mich nun aufgrund der Situation mit meinem Schuldnerberater getroffen, der mir folgendes mitteilte :


man kann beim Insolvenzgericht in solch einem Fall einen Vollstreckungsschutzantrag stellen ... bei besonderer Härte ( eben z.b. beim eventuellen Verlust einer Wohnung während einer Privatinsolvenz )


wird dieser Antrag von Gericht genehmigt so darf der Treuhändler sich den Genossenschaftsanteil nicht auszahlen lassen und ich wäre somit nicht kündbar und könnte in meiner Wohnung bleiben

wird der Antrag abgelehnt hab ich so gut wie keine Chance mehr hier zu bleiben



ich hoffe nun auf eine positive Entscheidung des Gerichts !






leska
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