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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile  (Gelesen 6359 mal)

leska

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Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« am: 29. Juli 2009, 20:31:55 »

Hallo


ich hab hier schon mal gepostet in Bezug auf Privatinsolvenz und einer Wohnung in die man Genossenschaftsanteile eingezahlt hat.


wenn dies der Fall ist kann man bei Gericht einen Vollstreckungsschutzantrag stellen und dann entscheidet das Gericht ob der Treuhänder den Genossenschaftsanteil auszahlen darf.


wenn bei Auszahlung der Genossenschaftsanteile eine Kündigung der Wohnung passieren würde kann man sich darauf berufen das es ja nicht sein kann innerhalb der Insolvenz auch noch seine Wohnung zu verlieren.


bei mir ging es positiv aus : ich darf in meiner Wohnung bleiben !  :juchu:



liebe Grüße

leska
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Kay1955

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #1 am: 29. Juli 2009, 21:58:13 »

Hi Leska

Schön mal zu hören, dass es zu diesem Thema was positives passiert ist.


Zitat
wenn bei Auszahlung der Genossenschaftsanteile eine Kündigung der Wohnung passieren würde kann man sich darauf berufen das es ja nicht sein kann innerhalb der Insolvenz auch noch seine Wohnung zu verlieren.

Gerade nach dem neuen Urteil des BGH könnte er ja kündigen.
Es heisst ja nach der Kündigung der  Genossenschaftsanteile kann es zwar zu einer Kündigung der Wohnung kommen aber muss nicht.
Also kann er kündigen.

Gruss Kay
 
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tesla

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #2 am: 29. Juli 2009, 22:13:16 »

gibt es da noch genauere informationen bzw. links zu?

der th darf die wohnung kündigen? je nach gusto oder nur in bestimmten fällen - was soll denn dann noch danach kommen?

so langsam wünschte ich mir, ich hätte nie insolvenz beantragt!


vielen dank.

tesla
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Kay1955

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paps

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #4 am: 29. Juli 2009, 23:45:15 »

Zu unterscheiden ist das Guthaben als Anteil an der Genossenschaft und der Mietvertrag.

adhok:
Der BGH hat nur festgestellt, dass die Kündigung der Anteile nicht zwangsläufig zur Kündigung der Mietverhältnisse führen muß. Nicht Mehr und nicht Weniger.

Insofern sind also die Anteile an der Genossenschaft als Vermögen kündbar.

Sollte sich jedoch lt. Statut daraus eine zwngsläufige Kündigung des Mietverhältnisses ergeben, wäre dies unverhältnismäßig.

So lese ich das.
Es bleibt also nach wie vor jedem selbst überlassen, dieses spezielle Problem mit seinem Amtsgericht auszufechten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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tesla

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #5 am: 30. Juli 2009, 09:26:01 »

ok, vielen dank paps  :hi:

wie sieht es aus, wenn man während der wvp umziehen möchte oder muss und eine wg mit genossenschaftsanteilen bekommt? man muss ja diese anteile kaufen um eine genossenschafts wg zu bekommen und diese sind halt meistens wesentlich billiger als normale wohnungen.


vielen dank.

tesla
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Kay1955

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #6 am: 30. Juli 2009, 11:14:04 »

Zitat
Insofern sind also die Anteile an der Genossenschaft als Vermögen kündbar.

Sollte sich jedoch lt. Statut daraus eine zwngsläufige Kündigung des Mietverhältnisses ergeben, wäre dies unverhältnismäßig

 Hi paps
Ist das dann nicht gerade deshalb so gefährlich?
Denn ob sich eine zwangsläufige Kündigung des Mietverhältniss ergibt, lässt sich doch nur feststellen wenn er die Anteile gekündigt hat.
Darum wird er doch die 100% kündigen ?
Wie kann er denn sonst den Gläubiger das klar machen, dass es sonst zur einer Kündigung gekommen wäre, wenn er die nicht gekündigt hätte.

Gruss Kay

« Letzte Änderung: 30. Juli 2009, 11:16:42 von Kay1955 »
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #7 am: 30. Juli 2009, 11:15:37 »

Nach Aufhebung des Verfahrens dürfen Sie doch Vermögen ansammeln.
Insofern stellt eine WG-Wohnung kein Problem dar.
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #8 am: 30. Juli 2009, 11:17:53 »

@kay
Ich habe jetzt gerade keine Zeit, das Urteil nochmal genau nachzulesen, aber aus den Statuten sollte sich die Möglichkeit erschließen, ob ein bestehendes Mietverhältnis auch an die WG-Mitgliedschaft gebunden ist.
Heute ist es doch ehr so, dass alle Vermieter mehr oder weniger Wohnungsleerstand haben.
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leska

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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
« Antwort #9 am: 30. Juli 2009, 18:25:59 »

also ich kann euch nur folgendes sagen :


wir haben mit dem Insolvenzgericht telefoniert und haben eben erfahren das es maßgeblich ist wie mein vermieter sich zu der situatin äußert


da er geschrieben hat das bei kündigung der genossenschaftsanteile ich definitiv meine wohnung verlieren würde weil diese hier in der stadt sehr begehrt sind hatte ich eben das glück das sich das gericht gegen den th durchgesetzt hat


das war ein kampf über mehrere monate


sollte euch also eventuell selbiges passieren können dann stellt diesen vollstreckungsschutzantrag bei gericht .. ich hoffe für diejenigen die in einer ähnlichen situation sind das es für euch gut ausgeht ;-)



liebe Grüße


leska
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