"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Privatinsolvenz und Geschiedenenunterhalt  (Gelesen 1549 mal)

superuser999

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Privatinsolvenz und Geschiedenenunterhalt
« am: 24. März 2010, 15:58:46 »

Hallo,

ich bin geschieden und habe vor der Scheidung eine notarielle Unterhaltsverpflichtungserklärung unterzeichnet - mit der Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung.

Nun stehe ich kurz vor der Privatinsolvenz und meine Frage ist, ob der Treuhänder/Insolvenzverwalter auch den Unterhalt nur anteilig bezahlt/bezahlen darf, oder iob es so wie bei einem normalen Pfädnungsfall ist: laufender Unterhalt ist vorrangig vor allen anderen Pfändungen, die dann durch den restbetrag bis zur Pfändungsfreigrenze beglichen werden.

Im Klartext: bekommt meine Ex trotz meiner PI den vollen Unterhaltsbetrag weiter vom IV ausbezahlt und nur der überst6eigende Rest wird aufgeteilt, oder bekommt auch sie weniger da die Unterhaltsverpflichtung wie jeder normale Schuldner betrachtet wird?

Ich bedanke mich schon jetzt für fundierte Hinweise - gerne auch mit Hinweise auf entsprechende Literaturquellen.

Gruß
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz