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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt  (Gelesen 9990 mal)

helga001

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Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt
« am: 09. November 2008, 00:05:46 »

Hallo,
ich habe dieses Forum heute gefunden. Meine Suche begann, als auch meine Schuldnerberaterin nicht mehr wusste, wie mein Fall zu bahandeln sei.... Ist wohl etwas kompliziert.

Zur Situation: Ich war bis jan 07 selbständig, habe aber die "Geshäfte" die letzten Jahre nicht mehr geführt, da ich (bzw. damals noch wir) mein Enkelkind in unseren Haushalt aufgenommen hatten. Mein Ex hat die Schulen (Nachhilfe, Computer) geleitet und in die Pleite geführt.

Inzwischen lebe ich allein mit dem Kind, dass über das Jugendamt in Familienpflege bei mir untergebracht ist, ich bin für sie als Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig,  bekomme für sie pauschalierte Sozialhilfe und Kindergeld, keinen Unterhalt von den Eltern, habe eine Halbtagsstelle, das Kind auf der Lohnstuerekarte mit StKl 2 und 1,0 KiFreibetrag. Außerdem bekomme ich in unregelmäßigen Abständen zwichen 278 und 300 € Aufstockungsunterhalt von meinem in Trennung lebenden Ehemann, der wohl ein Einkommen von ca. 3.000 € brutto hat (Auskunft steht aus).  Méin Nettoeinkommen beträgt 883 €.

Die Insolvenz ist beantragt. Ein Gehalts- und Kontopfändung liegtt seit Sept. d.J. vor. Wie sieht das jetzt mit Anrechnung, Pfändung, Weihnachtsgeld, Freibeträgen, Unterhaltsberechtigten ...... aus??? Ist wohl etwas kompliziert, aber nach der Lektüre im Forum gibt es wohl auch hierfür Fachleute!!!  :cheesy: :thumbup:

Mit der Hoffnúng auf Antwort

helga001
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt
« Antwort #1 am: 09. November 2008, 12:11:37 »

Aus meiner Sicht ist das Kind nach 850c ZPO voll anzuerkennen.
Insofern richtet sich die Pfändung nach Spalte1  der Tabelle.
Zitat von: §850ZPO
Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist, auf bis zu
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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helga001

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Re: Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt
« Antwort #2 am: 10. November 2008, 19:45:43 »

Hallo,

habe ich das jetzt richtig verstanden? Das (Pflege-Enkel-) Kind würde bei der Berechnung meiner Pfändungsfreigrenze berücksichtigt, d.h. in Spalte 1 ablesen, und die Sozialleistungen, in diesem Fall pauschalierte Sozialhilfe nach SGB XII und das Kindergeld sind als Sozialleistungen nicht zurechenbar?

Noch eine Frage: das Weihnachtsgeld, das ich Ende Nov. bekomme, ist ja bis zu eienm Betrag von 500€ nicht pfändbar. Kann ich mir jetzt was davon "schenken" (brauche einen Laptop, meiner ist acht Jahre alt, bei seiner "Geschwindigkeit" wird einem glatt schwindelig   :cry:), oder kassiert den Laptop dann der TH ein???

Danke für Antwort,
lg helga001

« Letzte Änderung: 10. November 2008, 20:33:38 von helga001 »
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt
« Antwort #3 am: 10. November 2008, 20:49:43 »

Wie immer eine Gretchenfrage.
Wird das Laptop (was für ein scheusliches Deutsch) für berufliche Tätigkeiten benötigt ist es unpfändbar.
Anderen Falls könnt es verwertet werden.
Erst nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens können Sie wieder Vermögen anschaffen.
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helga001

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Re: Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt
« Antwort #4 am: 11. November 2008, 20:40:03 »

Danke erstmal für die Antworten.

Wie ist es mit dem ersten Teil meiner Frage, kann jemand was zu den Zurechnungsregeln der Sozialhilfe für das Pflege(Enkel-)kind sagen??

Und - wie ist das mit dem Festnetz-Telefon und Internet? Wird das auch gekündigt? Hintergrund ist, dass ich schwerer Asthmatiker bin, und ohne Telefon, um den Notarzt zu rufen, würde ich wahrscheinlich nur noch vor Atemnot "sterben". Entschuldigung für den Ausdruck, aber wenn mir die Möglichkeit, den Notarzt zu rufen, genommen würde, wäre ich psychisch so am Ende, dass ich nicht mal mehr schlafen könnte......

Bin ich denn jetzt wirklich ein Mensch 2. Klasse, dessen Gesundheitsschädigung billigend in Kauf genommen wird?   :cry:

vg helga001
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Pflegekind im Haushalt
« Antwort #5 am: 11. November 2008, 22:19:06 »

Zu Frage 1.
Ich würde es als berücksichtigungsfähig sehen.
Kindergeld ist nicht anrechenbar , Pflegegeld (für das Kind) müßte ich jetzt passen, würde es aber als Einkommen dem Kind zurechnen.
Vielleicht hat Feuerwald genauere Kenntnisse.

zu2.
In aller Regel werden werder Festnetz noch I-net gekündigt.
Sollte es dennoch dazu kommen, kaufen Sie sich ein Prepaidhandy, dass reicht für den Notfall.

Mit lt. Profil 75 Jahren, sind Sie ja noch ganz modern "unterwegs"  :thumbup:
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