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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH  (Gelesen 5326 mal)

wasser88

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Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« am: 29. April 2012, 22:48:46 »

Hallo
ich brauche Hilfe!
Vor 4 Jahren GmbH gegründet, mit KFW-Kredit 50.000, Eigenkapital 25.000, laut Investi alles verplant, laut Businessplan im 1. Geschäftsjahr 1.000.000 Umsatz, kam aber nicht so...., meine Naivität + viel Pech.  Bei einer Insolvenzberatung sagte man mir, dass ich eigentlich keine Chance gehabt habe, die GmbH hat den Kredit erhalten.

Jetzt bin ich seit einem Jahr wieder in Anstellung, führe das Geschäft im Nebenerwerb und buttere aus meinem Gehalt zu, um Tilgung und Raten zu bezahlen. Seit Anfang des Jahres liegt die Rate bei monatl. 700 Euro, mit einer 3/4 Stelle und einem finanziell abhängigem Kind kann ich das nicht mehr leisten, kurzfristig. Bin als Mitverpflichteter in den Kreditvertrag aufgenommen, d.h. hafte mit meinem persönlichen Vermögen, habe aber nichts mehr, steckt alles in der Firma. D.h. Regelinsolvenz und Privatinsolvenz anmelden....und wie? Rgelinsolvenz beim Amtsgericht und wie weiter?

Sehr wahrscheinlich wird die Regelinsolvenz , wegen fehlender Masse abgelehnt werden., aber was heIßt das für mich?

Mein Gehalt liegt genau in der Höhe des Satzes, den ich mit einem Kind behalten darf...,ist 20 und noch in Schulausbildung...Kindergeld wird nicht angerechnet, wie sieht das aus mit Bafög oder wenn das Kind einen Job hätte und sich etwas dazu verdienen würde?

Gespräche mit der Bank, in denen ich ihnen vorschlug (Rat einer kundigen Person)ihnen das Lager als Sicherheit für die Haftungsfreistellung zu überlassen, Insolvenz wegen fehlender Masse abgelehnt, weiter mit dem Geschäft machen und so zumindest den Abtrag bei der Hausbank zu leisten, haben sie abgelehnt und mir eine Umschuldung vorgeschlagen, neu verzinst,..klar...Abtrag gerade so eben leistbar aber null Spielraum für geschäftl. Tätigkeiten...Mein Lebensgeld wäre so, weit unter Hartz4 und das ganze mit einer Laufzeit, bis ich weit in den Siebzigern wäre.....
Das ist die Situation. Bis zu diesem Gespräch war ich eigentlich bereit weiter zu machen und irgendwie abzahlen, aber irgendwie scheint das sinnlos...Sie sagten mir auch, dass sie sch einen Titel holen für die Haftungsfreistellung und ich auch trotz Insolvenz abzahlen muss...30 Jahre lang...Stimmt das?

Übrigens habe ich außer der Bank keinen Gläubiger....
Bin ratlos und würde mich über eine Antwort freuen...
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armekirchenmaus

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #1 am: 30. April 2012, 08:57:41 »

Ich druchlebe eine ähnliche Insolvenz, allerdings durch eine Selbständichkeit mit einer GbR. Bei einer GbR haftet man sofort mit dem ganzen Privatvermögen. Es wurden gleichzeitig 3 Verfahren eröffnet. Eins für  die Firma, eins für mich (privat) und eins für meinen Exmann (privat).
Wäre für eine Firmeninsolvenz zu wenig Masse dagewesen, wären die Schulden sofort mit in die Privatinsolvenz geflossen. Nun ist es so, dass "nur" die Schulden, die durch die Verwertung der Firma nicht abgedeckt werden, in die Privatinsolvenz fließen.
Ich würde mich von einem Insolvenzanwalt beraten lassen. Er wird dir genaus sagen können, was zu tun ist, bzw. es dann auch tun. Dass die Bank diese Schulden mit einem Titel aus der Insolvenz haraushalten kann, habe ich noch nie gehört.

Was die Unterstützung für dein Kind angeht:
Wenn das volljährige Kind nicht mehr bei euch lebt, steht ihm das Kindergeld zu. Es wird als sein Einkommen angerechnet. Ebenso Bafög und Einkommen aus Nebenjobs. Reicht die Summe aus, um seinen Lebensunterhalt zu sichern (1029,- EUR), fällt es bei dir als zu berücksichtigende Person raus. Allerdings müsste dazu ein zukünftiger Insolvenzverwalter einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #2 am: 01. Mai 2012, 11:15:26 »

Was genau meinen Sie eigentlich? Insolvenzverfahren für sich oder die GmbH oder beides? Das sollte schon sauber voneinander getrennt werden.

Jeder Geschäftsführer einer GmbH sollte sich über zahlreiche Vorschriften des GmbH-Gesetzes im Klaren sein. Dazu gehören in einer prekären Lage u.a. die §§ 60 ff GmbHG. Ich kann keinen Hinweis auf die Kenntnis dieser Regeln erkennen oder aber ich verstehe große Teile des Beitrages nicht.

Ein Alleingesellschafter einer GmbH kann selbst ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Die Gesellschaftsanteile der GmbH – wenn die dann noch existiert - gehören zwar zur Masse, sind i.d.R. aber wertlos. Der Gesellschafter ist eine natürliche Person und kann für sein eigenes Verfahren die Stundung der Verfahrenskosten beantragen, dann wird das Verfahren auch durchgeführt, wenn keine Masse vorhanden ist.
Es ist ihm unbenommen, eine selbständige Tätigkeit als Nebenerwerb zu betreiben.


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wasser88

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #3 am: 01. Mai 2012, 18:59:25 »

Ich druchlebe eine ähnliche Insolvenz, allerdings durch eine Selbständichkeit mit einer GbR. Bei einer GbR haftet man sofort mit dem ganzen Privatvermögen. Es wurden gleichzeitig 3 Verfahren eröffnet. Eins für  die Firma, eins für mich (privat) und eins für meinen Exmann (privat).
Wäre für eine Firmeninsolvenz zu wenig Masse dagewesen, wären die Schulden sofort mit in die Privatinsolvenz geflossen. Nun ist es so, dass "nur" die Schulden, die durch die Verwertung der Firma nicht abgedeckt werden, in die Privatinsolvenz fließen.
Ich würde mich von einem Insolvenzanwalt beraten lassen. Er wird dir genaus sagen können, was zu tun ist, bzw. es dann auch tun. Dass die Bank diese Schulden mit einem Titel aus der Insolvenz haraushalten kann, habe ich noch nie gehört.

Was die Unterstützung für dein Kind angeht:
Wenn das volljährige Kind nicht mehr bei euch lebt, steht ihm das Kindergeld zu. Es wird als sein Einkommen angerechnet. Ebenso Bafög und Einkommen aus Nebenjobs. Reicht die Summe aus, um seinen Lebensunterhalt zu sichern (1029,- EUR), fällt es bei dir als zu berücksichtigende Person raus. Allerdings müsste dazu ein zukünftiger Insolvenzverwalter einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.
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wasser88

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #4 am: 01. Mai 2012, 19:07:15 »

Hallo Kirchenmaus,
Danke für die Info, ich vermute dass die Bank mich als treuen Abzahler behalten möchte und deshalb damit droht, dass sie sich einen Titel holen und ich sowieso irgendwann abzahlen muss, deshalb auch das Angebot von einer Umschuldung des GmbH-Kredit auf mich privat, 26 Jahre a´monatl. 400 Euro, dabei liegt mein Gehalt genau in der pfändungsfreien Grenze...
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wasser88

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #5 am: 01. Mai 2012, 19:15:00 »

Hallo Insokalle,
es tut mir Leid, dass ich so unverstndlich schreibe....
Die GmbH hat den KfW Kredit erhalten, für diesen hafte ich privat, habe aber kein Vermögen mehr
Melde ich jetzt, da GmbH zahlungunfähig und überschuldet, die Regelinsolvenz an, muss ich sofort auch in die Privatinso, geht das automatisch oder ich muss ich beides auf den Weg bringen?
Insolvenzanwalt kostet Geld, habe ich aber nicht mehr...Beratungsstellen beraten nicht bei einer Regelinsolvenz...
 Im Nebenerwerb das Geschäft weiter führen geht nicht, wenn ich alle Gewinne abgebe, da ich dann nicht ausreichend liquide wäre, um neue Ware einzukaufen um wieder verkaufen zu können...
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #6 am: 02. Mai 2012, 10:20:11 »

Einen Automatismus, wie Sie ihn überlegen, gibt es nicht.

Mein Hinweis zur GmbH war ernst gemeint. Der Geschäftsführer hat eine Insolvenzantragspflicht, § 15a InsO (früher § 64 Abs. 1 GmbHG). Kommt er dem nicht nach, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, können schwere Konsequenzen drohen.
Vereinfacht gesagt, wird bei einer Pleite der GmbH diese aufgelöst, s. § 60 GmbHG. Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird die GmbH liquidiert, wenn sie nicht wegen fehlenden Vermögens gleich gelöscht wird. Entsprechend erfolgen Eintragungen ins HR.

Wann Sie Ihr eigenes Verfahren beantragen, liegt ganz bei Ihnen. Es ist auch schwer zu beantworten, da es auf die eigene Situation ankommt. Vielleicht sollte man zunächst die Entscheidung in dem GmbH-Verfahren abwarten, notwendig ist das aber mE nicht.

Mir scheint, Sie brauchen dringend eine Beratung zu dieser doch recht komplexen Situation. Die drohenden Folgen sollten die Kosten wert sein.

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wasser88

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #7 am: 02. Mai 2012, 22:42:29 »

Ich weiß um die Pflicht. Überschuldung der GmbH lag von Anfang an vor, da die GmbH den Kredit erhielt. 50.000 gegen das Stammkapital gerechnet. Zahlungsunfähigkeit liegt seit seit dem 29.04. vor, war 1 Woche aber zuvor mit der Bank im Gespräch und diese hat gesagt, es besteht kein Handlungszwang und ich würde nächste Woche einen Termin mit der Abwicklungsfirma erhalten,um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bis jetzt haben sie sich noch nicht gemeldet. Wie gesagt, sonst gibt es keine Gläubiger. Kann ich der Bank da nicht vertrauen?
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chaos1

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #8 am: 09. Mai 2012, 23:50:57 »

In deinem Fall würde ich den Insolvenzantrag für die GmbH stellen. Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet, da das mangels Masse abgelehnt wird. Es kommt zur Löschung der GmbH. Du haftest so oder so, da Du persönlich für den Kredit haftest. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hättest Du ca. 3.000,00 Euro (Verfahrens -und Gerichtskosten)gebraucht und ein Insolvenzverfahren würde eröffnet werden. Dann wärst Du die Verbindlichkeiten los. Ich würde mit der Privatinsolvenz auch nicht lange warten. jeder Tag zählt. Nach sechs Jahren hast Du alles hinter Dir !!!!. Für die Privatinsolvenz gibt es Beratungsstellen. Wenn nicht, in deinem fall ist es sehr einfach, da Du nur die bank als Gläubiger hast. Stelle selber den Antrag beim Gericht.

Zögere aber nicht lange mit dem Insolvenzantrag für die GmbH, sonst ist das strafbar = Insolvenzverschleppung!!!!!
Alles Gute
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wasser88

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #9 am: 10. Mai 2012, 22:08:20 »

Hallo
hatte dann heute Verhandlungen mit der Bank, zwecks Lösungsversuchen. Umschuldung war ein Thema: Sie bieten mir einen Privatkredit an, neu verzinst...Laufzeit 26 Jahre,a´400Euro (dann bin ich 75!)anstatt den KFW-Kredit mit einer Laufzeit von 7 Jahren a´700 Euro.
P-Konto schon vor 2 Wochen schriftlich beantragt, habe immer noch keins...ich könnte das doch immer noch machen, eilt doch nicht sagt die Bank, Anruf würde genügen...
Werde am Montag die Regelinsolvenz anmelden.
Wird mein Arbeitgeber informiert? Da ich einen weiten Weg zur Arbeit habe möchte ich einen Antrag stellen, dass man mir die Pfändungsgrenze hoch setzt, wann mache ich das oder alles schon jetzt? Ich habe eine 75 % Stelle, i.d.R. werden auch keine 100% Stellen mehr in diesem Bereich vergeben, somit liege ich ziemlich an der pfändungsfreien Grenze, wirkt sich das nachteilig aus?
Gibt es die Möglichkeit nach Insolvenzeröffnung noch zu einem Vergleich zu kommen? Habe immer noch nur die Bank als Gläubiger und bin dabei das Geschäftskonto mit Aufträgen(Zahlungen in Kürze) auszugleichen. Je nach dem, wie lange es nun dauert, bis die Insolvenz eröffnet wird, könnten aber noch andere Verpflichtungen auf mich zu kommen, wie Finanzamt oder Versicherung. Ist es ratsam, dieses privat zu begleichen?
Wo und wann muss ich denn dann die Privatinsolvenz anmelden?
Ich habe immer noch so viele Fragen...
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chaos1

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #10 am: 14. Mai 2012, 21:33:58 »

Hallo,
P-Konto sofort einrichten lassen.Regelinsolvenz sofort anmelden.Arbeitgeber wird  informiert oder Du erklärst deinem Arbeitgeber schon vorab.Pfändungsgrenze hochsetzen lassen. Soweit ich weiß beim Amtsgericht.Nachteile gibt es dadurch nicht.Beim Insolvenzverfahren kann man nicht den einen Gläubiger befriedigen und den anderen nicht. Entweder bist Du für alle zahlungsunfähig oder für alle zahlungsfähig.
Privatinsolvenz meldest Du beim Insolvenzgericht an. Erkundige Dich bei deinem für dein Bezirk zuständigem Amtsgericht.Du bekommst den Antrag und füllst es aus. Dort ist es wichtig, dass Du ALLE Gläubiger aufführst. Nach Löschung der GmbH kannst Du Privatinsolvenz beantragen.
Zögere nicht lange. Die Bank spielt mit Dir. Die wollen nicht, daß Di Insolvenz beantragst, weil sie wissen, daß sie nichts bekommen.
Alles Gute
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wasser88

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Re: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz durch GmbH
« Antwort #11 am: 14. Mai 2012, 22:23:19 »

Ja, danke für die Antwort...die Bank würde so, mit einer Umschuldung statt noch ausstehende 46.000 insgesamt 124.800 bekommen, wenn sie nicht wollen, dass ich in Insolvenz gehe, weil sie nichts bekommen, müsste es auch einen besseren Deal geben können, z. B. einen analogen Vergleich nach Anmeldung der Insolvenz, dann würde die Insolvenz zurückgenommen werden..oder?
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