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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 7992 mal)

seadragon

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Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« am: 14. Oktober 2010, 16:51:43 »

Hallo an alle,
ich bin neu hier und weiß auch nicht ob ich das jetzt richtig mache !
Ich habe folgendes Problem : Mein Mann und ich haben beide Privatinsolvenz angemeldet vor 4 Jahren . Wir haben 2 Kinder wobei unsere älteste Tochter (16) nicht seine leibliche Tochter ist . Meine Tochter bekommt keinen Unterhalt von ihrem Vater und ich habe einen 400 Euro job ! Nun meine Frage woran liegt es das bei meinem Mann nur eine unterhaltsberechtigte Person ( unser jüngster ) angerchnet wird ? Im Endeffekt " komme ich ja für den Unterhalt meiner Tochter auf " und habe ja von meinem Verdienst nichts mehr weil ihr Erzeuger sich ja schön aus der Affaire zieht !  :dntknw: Ich verstehe einfach nicht das ichg auf der einen Seite keine Hilfe vom Staat für sie bekomme weil mein Mann zuviel verdient . Auf der anderen Seite sie aber nicht angerechnet wird weil sie ja nicht sein leibliches Kind ist ! Vielleicht ist ja jemand dadraussen der mir erklären kann was da Sache ist ! :dntknw:
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horst69

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2010, 20:51:27 »

Dein Mann müsste 2 unterhaltsberechtigte Personen angerechnet bekommen, euren jüngsten und dich !!

Gruß Horst
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2010, 08:49:39 »

Stimme Horst zu!

2 Unterhaltspflichtige Personen auf jedenfall! Außer es gibt schon einen Gerichtsbeschluss der Dich als unterhaltspflichtig ausschließt! Dir müssten im Umkehrschluss 3 Unterhaltsberechtigte Personen angerechnet werden.

Unterhaltspflicht besteht leider nur für leibliche Kinder! Ich kann das auch nicht nachvollziehen und habe versucht, die Tochter meiner Frau mir anrechnen zu lassen. Ohne Erfolg.
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2010, 11:23:48 »

Hallo und danke erstmal für die Antworten ! Meines wissens nach gibt es keinen Gerichtsbeschluss darüber ! Ich habe vermutet das es daran liegt weil wir ja beide Insolvenz angemeldet haben . Ich finde es zum Teil einfach schwierig da auch etwas genaues herauszubekommen , da die Th auch meinte das wäre ja nicht ihr Problem ( wegen meiner Tochter ) und da müsse ich mich schon an einen Anwalt wenden wenn ich darüber etwas herausbekommen wolle wie sich das verhält mit unterhaltsberechtigten Personen ! Kann ich denn im nachhinein noch daran etwas ändern wieviele unterhaltsberchtigte Personen angerechnet werden ? an wen muss ich mich denn da wenden ? An das Gericht das dafür zuständig ist ? :dntknw:
Seadragon
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2010, 11:31:13 »

Du musst deinem Arbeitgeber die Info geben, wieviele Unterhaltsberechtigte Personen er zu berücksichtigen hat!! Da hat der TH erstmal nichts mitzutreden solange er keinen Antrag bei Gericht gestellt hat die ein oder andere Person als Unterhaltsberechtigt streichen zu lassen.
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2010, 11:53:05 »

Danke für die schnelle Antwort !
Aber wie kommt es denn dann das der Th von vorneherein gesagt hat das nur eine unterhaltsberechtigt Person bei meinem Mann angerechnet wird ? Und bekommen wir denn keine probleme wenn wir das einfach beim Arbeitgeber meines mannes ändern ? Und noch eine Frage ist es denn ein Unterschied ob wir gemeinsam in die Insolvenz gegangen sind oder jeder für sich die Insolvenz gegangen ist ?(Aber zur selben Zeit)
Danke Seadragon
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #6 am: 15. Oktober 2010, 11:58:00 »

Entweder weil der TH keine Ahnung hat oder es bewusst gemacht hat! Warum sollten sie probleme bekommen? Der TH hat kein Recht zu bestimmen wer unterhaltsberechtigt ist und wer nicht!

Ob das evtl. zusammenhängt mit der Insolvenz von beiden kann ich nicht zu 100% ausschließen. HOffe da weiß jemand mehr!
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #7 am: 15. Oktober 2010, 12:08:20 »

Danke ! Wer bestimmt das denn eigentlich mit den unterhaltsberechtigten Personen ? Ja ich hoffe das mir da noch i-jemand etwas zu sagen kann ob das ein Unterschied ist mit gem. Inso und getrennter Inso ! Aber danke schonmal ,jetzt bin ich etwas schlauer ! :rougi:
Seadragon
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #8 am: 15. Oktober 2010, 12:23:14 »

Bestimmen tut das letztendlich nur das Insolvenzgericht! Bevor hier aber kein Beschluss vorliegt, gelten die "normalen" Unterhaltsrichtlinien!

Mein Verständnis sagt, dass es keinen Unterschied macht denn eine Insolvenz ist IMMER getrennt! Eine gemeinsame Insolvenz gibt es nicht!
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #9 am: 15. Oktober 2010, 12:41:34 »

Also wenn ich das richtig vestehe können wir beim Arbeitgeber meines Mannes zwei unterhaltsberechtigte Personen angeben . Der Th müsste dann beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen das ich nicht oder nur noch teilweise mit angerechnet werde , oder ?
Sorry ich kenne mich mit dieser Materie überhaupt nicht aus , mich hat es immer nur geärgert das nur eine u-berechtigte Person angerechnet wird ! Wir sind ja zu viert und nach Abzug der Pfändung bleiben uns nur 1500 euro und das ist wenn man zur Miete wohnt manchmal ein ganz schön schweres Brot obwohl es sicherlich rein finanziell gesehen sicherlich eine gute Entscheidung war(die Inso), die wir auch nicht bereuen .
Gruß Seadragon
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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #10 am: 15. Oktober 2010, 12:44:37 »

Das verstehen sie absolut richtig!
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #11 am: 15. Oktober 2010, 12:49:35 »

Vielen Dank erstmal für die große Mühe die sich hier gemacht wurde!!!
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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #12 am: 15. Oktober 2010, 12:53:20 »

Dafür sind wir hier  :biggrin:

Halten sie uns gerne auf dem laufenden und falls noch fragen offen sind, bitte her damit!

 :hi:
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #13 am: 15. Oktober 2010, 13:02:44 »

Darauf komme ich gerne zurück ! :biggrin:
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #14 am: 19. Oktober 2010, 10:45:45 »

Guten morgen an alle und noch eine Frage ! Folgende Situation : Mein Mann hat aus pers. Gründen den Arbeitgeber gewechselt . Nun möchte er den pfändbaren Teil selbst bezahlen damit er den Ag nicht über die Inso informieren muss was nach meinen Infos kein Problem ist !Nun habe ich heute morgen beim Gericht angerufen um mich zu informieren wie das jetzt mit den unterhaltsberechtigten Personen aussieht. Der Rechtspfleger meinte ich solle ein Schreiben an unseren Th schicken in dem ich erfragen soll wie das mit der unterhaltsverpflichtung mir gegenüber aussieht . Ich denke nur da ja der Th das bei Gericht beantragen müsste das ich aus der unterhaltsverpflichtung rausfalle wird er das doch dann schon im Vorfeld dann bei Gericht beantragen sobald ich ihm ein schreiben schicke. Soll ich schlafende Hunde wecken und können wir den Pfändungsbetrag anhand der Tabelle selbst berechnen und einfach mit 2 u.h berechtigten Personen rechnen ohne mit dem Th gesprochen zu haben ! Ich habe einfach nur etwas Angst das alles umsonst. Vielleicht hat ja jemand nochmal eine Meinung dazu ! :dntknw:
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #15 am: 19. Oktober 2010, 11:20:16 »

Ihr Mann muss das erstmal mit dem TH klären zwecks Abführen von pfändbaren Beträgen! Wenn der TH das genehmigt ist das kein Problem aber sein OK braucht er in jedem Fall!

Das hat aber erstmal nix mit der Unterhaltspflicht zu tun!

Aber informieren bez. Jobwechsel müssen sie den TH auf jedenfall!!
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2010, 14:01:17 »

Die Info über den Arbeitgeberwechsel hat der Th schon !Die Genehmigung das wir den pfändbaren Teil selber abführen hat er auch schon ! Sollen wir dann wenn mein Mann seine erste Abrechnung hat einfach von uns aus 2 u-pflichtige Personen rechnen oder sollen wir uns wie der R-pfleger gesagt hat ein Schreiben an den Th schicken wie sich das mit den unterhaltspflichtigen Personen verhält ? Ich bin im Moment echt total durcheinander und etwas überfordert ! Gruss Seadragon
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seadragon

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #17 am: 19. Oktober 2010, 14:02:57 »

Sorry habe mich verschrieben : Die Genehmigung haben natürlich wir schon vom Th bekommen und nicht er ! :rougi:
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz und Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #18 am: 19. Oktober 2010, 14:06:29 »

Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, führen sie die pfändbaren Beträge gemäß der geltenden Unterhaltsrichtlinien ab!
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