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Autor Thema: Privatinsolvenz und Witwenrente - Existenz gefährdet?  (Gelesen 5587 mal)

Pyrokar

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Privatinsolvenz und Witwenrente - Existenz gefährdet?
« am: 14. September 2009, 21:31:51 »

Hallo liebe Community!

Ich schreibe diesen Beitrag hier für meine Mutter, die kein Internet hat. Möchte euch kurz ihren Fall schildern:

Meine Eltern haben vor einigen Monaten Privatinsolvenz angemeldet, da sie etliche Tausend Euro auf der Bank im Minus waren. Im Nachhinein bin ich meinen Eltern etwas böse, dass sie dies mir verschwiegen haben, denn der Betrag hielt sich im Rahmen und ich hätte ihnen sicher weiterhelfen können. Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, der Antrag ist auch schon durch, das Konto bei dieser Bank wurde aufgelöst und meine Eltern richteten sich bei einer anderen Bank ein Konto ein. Allerdings treten nun Probleme auf.

Mein Vater ist vergangene Woche verstorben. Natürlich hat in eben dieser schwierigen Woche meine Mutter Post erhalten, dass ihr nun ein Treuhänder zugewiesen wurde. (Was mich stutzig machte: Der Brief war an meine Mutter direkt adressiert - woher hatte der Treuhänder denn gewusst, dass mein Vater seit kurzem verstorben war? Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal die Bank informiert...)

Jetzt plagen meine Mutter gewaltige Existenzängste. Noch ist nicht klar, wie hoch ihre Witwenrente ausfallen wird, aber da mein Vater nur ca. 1200 Euro Rente erhalten hat und meine Mutter selbst keine Rente kassiert, wird der Betrag deutlich niedriger ausfallen - ich glaube, die Witwenrente liegt bei 60%? Ich habe im Internet gelesen, dass Beträge unter 990 Euro nicht gepfändet werden dürfen. Allerdings hat unsere Bestatterin gesagt, dass meiner Mutter wohl 3 VOLLE Monatsrenten meines Vaters noch zustehen, die wohl demnächst auf einen Schlag ausgezahlt werden. Geht von diesem Geld was an den Treuhänder ab? Wovon soll meine Mutter denn dann die drei kommenden Monate Miete zahlen? Dazu müssen wir jetzt nun wohl auch die neue Bank, bei der meine Mutter ist (das neue Konto läuft leider immer noch auf meinen verstorbenen Vater, der meiner Mutter zu Lebzeiten versäumt hat, eine Vollmacht einzurichten - was für ein Heckmeck...) über die Privatinsolvenz meiner Eltern informieren...

Was uns derzeit auch schlaflose Nächste bereitet, ist die Tatsache, dass die Witwenrente wohl nicht ausreicht, um Miete UND Lebenserhaltungskosten meiner Mutter zu decken (allein die Miete beträgt schon knapp 700 Euro, und das für eine kleine 2-Zimmer-Wohnung). Kann meine Mutter einen Zuschuss vom Staat beantragen, Wohngeld oder etwas in der Art? Sie hat nun fürchterliche Angst, aus der Wohnung zu fliegen bzw. gezwungen zu werden, umzuziehen. Das würde sie derzeit nicht durchstehen...   :sad:

Ich bin euch für jeden hilfreichen Rat dankbar...
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz und Witwenrente - Existenz gefährdet?
« Antwort #1 am: 14. September 2009, 22:36:34 »

wohl 3 VOLLE Monatsrenten meines Vaters noch zustehen

- muss beantragt werden (Vorschuss) und sollte unbedingt auf ein eigenes Konto der Mutter gehen.
- Erbe ausschlagen! Nicht nur die Mutter, sondern alle in der Erbfolge (nach Kenntnis)
- Sind die (zwei?) Insolvenzverfahren breites erfönt?
- Ggf. prüfen, ob für die Zukunft ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII für die Mutter besteht. Die Miete ist zwar zu hoch, aber für 6 Monate sollte das durchgehen. Danach muss man sehen.  Dafür ist der Witwenrentenbescheid sicherlich erforderlich. Bis zur Auszahlung des Vorschuss oder der Rente kann dennoch ein Antrag vorsorglich für SGB II oder SGB XII gestellt werden, die treten in Vorleistung.
- Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der Mutter? Können Sie ggf. helfen (bspw. einen Vergleich für die GL anbieten)? Wobei man sich das beid er zu erwartenden Rente ggf. auch schenken kann = TH kann eh nichts pfänden)
- Gibt es eine LV ?

« Letzte Änderung: 14. September 2009, 22:48:43 von Feuerwald »
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Pyrokar

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Re: Privatinsolvenz und Witwenrente - Existenz gefährdet?
« Antwort #2 am: 15. September 2009, 07:40:46 »

Hallo Feuerwald! Danke für die schnelle Antwort. Zu den Punkten:

- muss beantragt werden (Vorschuss) und sollte unbedingt auf ein eigenes Konto der Mutter gehen.
Okay, darum werden wir uns kümmern. Fragt sich nur, ob uns die neue Bank für meine Mutter noch ein Konto anlegen lässt, wenn sie jetzt von der Privatinsolvenz erfährt.

- Erbe ausschlagen! Nicht nur die Mutter, sondern alle in der Erbfolge (nach Kenntnis)
Hm, "Erbe" ist nicht wirklich vorhanden, bis auf die paar Euro (ca. 500) auf dem momentan eingefrorenen Konto (da mein Vater ja verstorben ist und meine Mutter darauf noch keinen Zugriff hat, dank fehlender Vollmacht). Die Privatinsolvenz lief übrigens auf meine beiden Eltern, da das alte Konto, für das sie Insolvenz anmeldeten, auf beide Eheleute lief.

- Sind die (zwei?) Insolvenzverfahren breites erfönt?
Ist nur ein einziges, das ist bereits durch (haben von der alten Bank ein Schreiben bekommen, dass sie nun mehr keine Forderungen zu erwarten hätten)

- Ggf. prüfen, ob für die Zukunft ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII für die Mutter besteht. Die Miete ist zwar zu hoch, aber für 6 Monate sollte das durchgehen. Danach muss man sehen.  Dafür ist der Witwenrentenbescheid sicherlich erforderlich. Bis zur Auszahlung des Vorschuss oder der Rente kann dennoch ein Antrag vorsorglich für SGB II oder SGB XII gestellt werden, die treten in Vorleistung.
Darum werden wir uns kümmern. Das macht man beim Sozialamt, oder?

- Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der Mutter? Können Sie ggf. helfen (bspw. einen Vergleich für die GL anbieten)? Wobei man sich das beid er zu erwartenden Rente ggf. auch schenken kann = TH kann eh nichts pfänden)
Na ja, ich könnte wohl finanziell aushelfen, aber macht das Sinn, jetzt noch was am bereits gewährten Insolvenzverfahren zu rütteln? Das ist doch mindestens genaus so (wenn nicht noch mehr) viel Papierkram und Lauferei wie uns jetzt schon erwartet.

- Gibt es eine LV ?
Nein, nur eine Sterbeversicherung, die für die Beerdigung draufgeht...
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz und Witwenrente - Existenz gefährdet?
« Antwort #3 am: 15. September 2009, 19:17:46 »

Welches Verfahren ist denn eröffnet?
Wenn es das von Mutter ist, dann wird das wohl nichts mehr mit einem Vergleich mit den Gläubigern.

Wenn es das vom Vater ist, dann wird das Insolvenzverfahren zu einem Nachlassinsolvenzverfahren. Auf jeden Fall ist das Gericht zu informieren, wenn der Antrag schon gestellt ist. Ist noch nicht eröffnet, kann der Antrag vielleicht in ein Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens umgewandelt werden. Ich denke dann kann man sich die Mühe mit dem Ausschlagen des Erbes zunächst einmal sparen, da durch den Antrag eine Haftungsbegrenzung eintreten müsste. Darüber sollten Sie sich aber insgesamt ausführlich informieren, welcher Weg der sinnvollere ist.
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Pyrokar

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Re: Privatinsolvenz und Witwenrente - Existenz gefährdet?
« Antwort #4 am: 15. September 2009, 19:33:23 »

Also, ich hab mich noch mal ganz genau eben bei meiner Mutter erkundigt. Puuuuuh:

Meine Eltern hatten ein gemeinsames Konto bei einer Bank. Sind dann mehr und mehr in die Miesen gerutscht, weil ihre monatlichen Ausgaben (Arztrechnungen für Hund, Auto, Miete, Reparaturen) die geringe Rente meines Vaters überstiegen haben.

Haben dann Privatinsolvenz beantragt. Nun geschah wohl Folgendes: Obwohl das Konto auf beide Elternteile lief, wurde nur meinem Vater der Antrag gewährt. Als meine Mutter dann auch (erneut) für sich selbst Insolvenz anmeldete, wurde dies abgelehnt. Deshalb ist nun der Treuhänder auch nur an meine Mutter herangetreten.

Insofern sollte das mit dem Erbe ausschlagen kein Thema sein, oder? Weil meinem Vater ja die Privatinsolvenz genehmigt wurde... Ist ansonsten eh nichts zu erben, außer eben den ca. 500 Euro, die noch auf seinem neuen Konto sind, das er kurz vor seinem Tod bei der anderen Bank eröffnet hatte.

Tut mir leid, wenn ich das jetzt nur unverständlich/ungenügend beschreiben kann, aber meine Mutter und ich haben ja keine Ahnung von so was, hatte alles mein Vater früher gemacht. Das rächt sich nun... Aber heute hat meine Mutter mit dem Treuhänder (Anwalt) telefoniert, der muss wohl sehr nett und zuvorkommend sein und hat sie auch beruhigt. er wird ihr nun, wenn sie in den nächsten Wochen einen Termin bekommt, das Ganze hoffentlich auch noch mal erklären.
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