"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Privatinsolvenz vorzeitig beenden ?!?!Gesamtsumme ist bald erreicht..  (Gelesen 2481 mal)

SK78

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo zusammen,

meine Privatinsolvenz wurde am 19.07.2007 eröffnet..laut dem Schreiben!!Meine Gesamtschulden betrugen damals 37.827€.Ich habe am Anfang im Durchschnitt 280€ gezahlt...bzw so viel wurde gepfändet!!Später dann habe ich deutlich mehr verdient so das Zahlungen im Monat zwischen 700€ - 800€ fällig waren und manchmal sogar noch viel mehr.
Ich habe heute mal alles zusammen gerechnet was ich bis jetzt alles gezahlt habe und ich bin auf die Summe von 34.838€ gekommen...sprich 37.827€ - 34.838€ = 2989€ noch zu zahlen.Im Monat Mai zahlt meine Firma eine Sonderzahlung wo dann etwa 2.500€ gepfändet werden,also bleiben noch knapp 500€-600€ zu zahlen!!Also meine Privatinsolvenz geht noch bis 19.07.2013 aber ich habe meine Schulden schon vorher beglichen..wie gehe ich nun vor,was soll ich machen?!?!
Ach ja und mir wurde schon vor der Eröffnung des Verfahrens Geld gepfändet,so etwa 1.800€.Das heißt von dem Zeitpunkt wo ich zur Schuldenberatung gegangen bin bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens,das waren etwa 4 Monate.Wird diese Summe auch angerechnet,immerhin habe ich ja damit schon Schulden getilgt oder?!

Danke für eure Hilfe.

Gruß Stefan
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Zunächst einmal herzlich willkommen.

Es wäre hilfreich zu wissen, wie der genaue Verfahrensstand ist.

Grundsätzlich gilt aber dass aus den gepfändeten Beträgen die Gerichts- und IV/TH-Kosten zu zahlen sind.
Wenn Sie jetzt knapp 30.000 gezahlt haben, sollten diese Kosten bei ca. 8.000 - 10.000 liegen.

Lassen Sie sich vom IV/TH doch eine ungefähre Kostenaufstellung geben, sofern noch kein Schlusstermin war.

Bezüglich der Pfändbarkeit der Sonderzahlung wäre zu klären, welcher Art diese ist.

Die Pfändungen vor Eröffnung senken die Ansprüche des GL, der gepfändet hat.
Dies sollte bei der Forderungsanmeldung bereits berücksichtigt sein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

SK78

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo...und danke für sie schnelle Antwort,

also ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode.Ich hoffe das war mit Verfahrensstand gemeint :rougi:

Verstehe ich das jetzt richtig,ich muss erst meine Schulden zahlen und dann extra noch Gerichts und TH-Kosten und die könnten bei etwa 10.000€ liegen??Also ich habe knapp 35.000€ abgezahlt!!!

Also ein Schlusstermin ist mir noch nicht bekannt,ich habe auch meine Treuhänderin angeschrieben zu diesem Thema.

Bei der Sonderzahlung handelt es sich um eine Gewinnbeteiligung die meine Firma jedes Jahr zahlt.Diese Jahr wird diese besonders hoch ausfallen,also höher als letztes und die Summe ist nur geschätzt,aber müsste hinkommen.

Danke


Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Ich bin etwas konfus.
Zum Einen Wohlverherhaltensphase, zum Anderen ich weiß es nicht.

Ja zunächst sind aus den pfändbaren Beträgen die TH/IV- und Gerichtskosten zu begleichen.
Erst danach sind die Gläubiger dran.

Die Gewinnbeteiligung ist somit in ihrem Nettobetrag entsprechend der Tabelle pfändbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz