Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: grimelchen am 06. Oktober 2011, 15:08:20

Titel: Privatinsolvenz, was für Unterlagen sind notwendig?
Beitrag von: grimelchen am 06. Oktober 2011, 15:08:20
Hallo,

leider wird es mich auch bald treffen und ich muss in die Privatinsolvenz gehen. Dazu habe ich vorab einige Fragen.
Welche Vorraussetzungen genau müssen vorliegen, damit ich in die Priviatinsolvenz gehen kann?
Welche Unterlagen müssen vorliegen (die Verträge von den Schuldnern, Arbeitsvertrag?)?
Muss ich auch Kontoauszüge vorlegen, in welchem Zeitraum rückwirkend?
Brauch ich noch etwas?

Hoffe es kann mir einer weiterhelfen!

Grüße
grimelchen
Titel: Re: Privatinsolvenz, was für Unterlagen sind notwendig?
Beitrag von: Fallera am 06. Oktober 2011, 15:30:47
Welche Vorraussetzungen genau müssen vorliegen, damit ich in die Priviatinsolvenz gehen kann?
- Schulden/Verbindlichkeinten aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Welche Unterlagen müssen vorliegen
- Je übersichtlicher Ihre Unterlagen sind desto besser! Rechnungen von Gläubigern, Kontoauszüge von Banken etc.

Bedenken Sie, dass sie eine Bescheinigung über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs einer authorisierten Stelle benötigen.
Titel: Re: Privatinsolvenz, was für Unterlagen sind notwendig?
Beitrag von: grimelchen am 06. Oktober 2011, 17:26:49
Danke für die Antwort, dass hilft schon einmal!

Über welchen Zeitraum werden rückwirkend die Kontoauszüge benötigt, 3 Monate, 6 Monate....???

Gruß grimelchen
Titel: Re: Privatinsolvenz, was für Unterlagen sind notwendig?
Beitrag von: paps am 06. Oktober 2011, 17:37:25
Die Grundvoraussetzung ist die Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit.
Dann sollten die Forderungen einer möglichen RSB auch unterliegen können ( siehe §302 InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html)).

Kontoauszüge können bis zu einem Jahr gefordert werden, wegen möglicher Rückforderungen des TH/IV.
Meist wird aber nur die Möglichkeit geprüft, ev. Lastschriften zurückholen zu können. (3-4 Monate)

Sie benötigen neben der Forderungsaufstellung auch noch die genauen Postanschriften der Gläubiger.
Nachweise über Einkünfte und ev. verwertbare Sachen (Versicherungen, Auto, ...)
Zudem müssen Sie angeben, ob Sie noch Forderungen gegen Dritte haben.