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Autor Thema: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?  (Gelesen 27371 mal)

joedicom

  • Gast
Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #100 am: 27. Mai 2011, 22:27:16 »

@ der alte....wir sind keine juristen..stimmt. und deshalb können wir auch nur tips und erfahrungen weitergeben. ich sehe hier nur das problem, das es sich lilarosablau selbst schwermacht und zuviel nachdenkt....hab ich ihr auch so geschrieben.....aber ohne jurist zu sein weiß ich ganz genau: es gibt GVs das sind ar....er, andere, so wie meine...sehr nett die maus, machen es für beide seiten sehr angenehm und spielen sich auch nicht auf
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Der_Alte

  • Gast
Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #101 am: 27. Mai 2011, 22:27:40 »

Du bist nicht gestört, wirkst aber verstört, weil die Vielzahl der Informationen, teilweise auch noch konträrer Auffssung, kein klares Bild ergeben können.

Ich kann das mit dem Instrument gut verstehen, gerade deshalb mit klaren Gedanken an die Sache heran.

Wenn Du die Last mit dem Gerichtsvollzieher auf Dich nehmen willst, dann warte ab, bis sich die Gläubiger Titel besorgt haben.
Wenn nicht gehe mit dem beratenden Anwalt in das Insolvenzverfahren. Tipps dazu habe ich ausreichend gegeben.

Allen eine gute Nacht :wink:
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joedicom

  • Gast
Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #102 am: 27. Mai 2011, 22:33:25 »

lilarosablau, verschiedene antworten wegen verschiedenen möglichkeiten...google mal nach den rechten eines GVs......juristische klärung bedarf es ja erst wenn der GV was pfändet was er deines erachtens nicht darf und du widersprichst. der GV kommt in der regel definitiv mit anmeldung. Definitiv musst du ihn nicht ohne richterlichen beschluss reinlassen. Definitiv ist es richtig einen anwalt zu fragen. ob du die inso verzögerst oder nicht hängt davon ab, wie abgebrüht und nervenstark du bist.

Du wirkst nicht gestört nur habe auch ich den eindruck, dass du dich zu sehr in die sache reinsteigerst und die Zusammenhaänge der einzelnen szenarien nicht mehr erkennst und vieles durcheinander wirfst
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lilarosablau

  • Jungspund
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  • Beiträge: 74
Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #103 am: 27. Mai 2011, 22:43:39 »

Danke euch. Auch wenn ihr das vielleicht nicht glaubt: Mir hat das geholfen. Ich kann nun alle Probleme und Szenarien beim Anwalt formulieren. Und dann hoffe ich, dass der das dann sortiert.
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tomwr

Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #104 am: 27. Mai 2011, 23:27:37 »

Vor der Wohnungsöffnung braucht der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 758 + 758a ZPO. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprochen hat oder mehrmals zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Aus diesem Zusammenhang melden sich 99 von 100 GVs grundsätzlich vorher an. Die, die es nicht tun, haben als GV zuviel Zeit oder fahren gerne durch die Gegend

Also das halte ich ehrlich gesagt für kompletten Unsinn. Ich hatte mehrere GV von denen hat sich keiner angemeldet. Die kommen auf Verdacht oder gut Glück vorbei. Falls keiner zu Hause ist, hinterlassen sie eine Benachrichtigung mit der Aufforderung sich telefonisch zu melden und manchmal auch mit einem neuen Termin (zu dem man da sein sollte). Meldet man sich daraufhin nicht, beantragt der GV vermutlich nach 2 vergeblichen Besuchen einen Durchsuchungsbeschluss. Wird er auch formlos bekommen nach Dokumentation seiner bisherigen Besuche.

Zum Thema nicht reinlassen. Da macht man sich natürlich verdächtig. Es ist richtig, dass man nicht verpflichtet ist den GV reinzulassen und kann alle Fragen dazu auch im Hausflur zur Belustigung der Nachbarn beantworten. Dennoch kann er sich einen Durchsuchungsbeschluss beschaffen und die Wohnung anschließend gründlich unter die Lupe nehmen. Die können nämlich auch so oder so, je nachdem wie der Schuldner sich verhält.

Ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit den GVs gemacht. Reinlassen, freundlich die Fragen beantworten, sein Protokoll ausfüllen lassen und gut ist. Kein einziger hat sich je meine Wohnung gründlich angesehen, geschweige denn irgendwo rumgeschnüffelt. Ist meiner Meinung nach die beste Taktik. Alles andere ist genauso sinnvoll wie die Verweigerung der Annahme von Einschreiben o.ä. - nämlich Bullshit.
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