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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?  (Gelesen 27374 mal)

Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #20 am: 27. Mai 2011, 14:51:04 »

sorry aber da könnte ich echt sauer werden.
Du kannst deine Raten nicht zahlen aus welchen Gründen auch immer willst aber dann das Geld sparen? Wenn ich keine Raten zahlen kann, dann deswegen weil ich sonst nichts zu essen habe oder meine Miete und Strom nicht zahlen kann.  :nono: :nono:

Wenn du Geld sparst und der GV es findet, dann wird er es auch nehmen. In der Insolvenz würde es zur Masse gehören und vom TH gepfändet werden.

Zudem solltest du meinen ersten Beitrag richtig lesen. Ich habe nie behauptet du sollst deine Raten weiter bezahlen. Ich habe gesagt, dass du WENN du das/die Notebooks behalten willst, die Raten weiter bedienen solltest, denn O wird vom Eigentumsrecht Gebrauch machen. Warum sollen die es dir schenken, auch wenn du schon einen Teil abbezahlt hast, auch wenn es in der Versteigerung oder was auch immer die damit machen nichts bringt, werden sie es zurück fordern ujnd das bereits gezahlte Geld ist futsch. Wenn du Insolvenz anmeldest, werden sie es eh zurück verlangen, es sei denn du kannst dein Konto auf einen anderen Namen ändern. Wie gesagt ich spreche da aus Erfahrung und bei mir ist es keine zwei Monate her. Und unser Notebook ist noch älter als euers.

Es ist richtig, wenn man Insolvenz anmelden möchte, dass keine Raten mehr weiter bezahlt werden sollten, weil der Gläubiger sonst davon ausgehen muss, dass du auch liquide bist. Wenn du nix zu essen im Schrank hast und kein Sprit im Tank hast interessiert den Gläubiger nicht die Bohne solange er sein Geld hat.

Stell die Raten bei Otto ein, aber spätestens in der Insolvenz werden sie das Notebook bzw beide zurück verlangen, trotz der 1000 Euro die schon abbezahlt sind.

ICH an deiner Stelle würde bis zur Eröffnung weiter versuchen die Raten zu zahlen, denn 300 Euro ist nicht mehr sovielan offener Forderung im Gegensatz zu dem Verlust den du machen wirst!!!!

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Angestellte80
 

lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #21 am: 27. Mai 2011, 15:01:43 »

Angestellte, ich glaube, du solltest nicht von deiner Situation auf die Lage anderer Leute schließen. Wenn du jeden Monat 1000,- an Raten zahlen musst, sodass du keinen Cent hast, um Lebensmittel zu kaufen und sogar die Lebensmittel auf Kreditkarte kaufen musst und nicht jede Rechnung bezahlen kannst und kein Gläubiger sich darauf einlässt, minimale Raten zu wollen, dann kannst du nur noch eines machen: Gar nichts mehr zahlen und in die Insolvenz gehen. Ansonsten bricht nämlich alles irgendwann über dir ein. Und natürlich "spart" man dann dabei eine Menge Geld. Mit diesem Geld soll es möglich sein, ein halbwegs "normales" Leben zu führen, ohne neue Schulden machen zu müssen. Ich frage mich sowieso, wie ich das letzte Jahr geschafft habe. Ich habe alles bezahlt und hin und hergeschoben, habe mir Geld von meinen Kindern (!) leihen müssen usw. Aber so geht es eben nicht weiter.

Nicht pfändbares Einkommen ist nicht pfändbar. Punkt. Und wenn ich deswegen nur in Unterhemd rumlaufe und Knäckebrot esse, dafür aber ein Fahrrad für 1000,- habe, dann ist das meine Entscheidung. Diese Auskunft habe ich schon so oft bekommen. Und wenn du in die Insolvenz gehst, dann bringt es auch nichts, immer weiter zu zahlen, es sei denn, man kann noch schnell etwas komplett abzahlen. Das ist aber nicht der Fall. Außer vielleicht bei den Instrumenten. Und für die möchte ich das Geld zur Seite legen. So etwas Ähnliches habe ich hier und bei der Schuldenberatung auch gehört.

Ich glaube, dein Ratschlag, einfach möglichst weiter zu zahlen, obwohl man weiß, dass man in der Insolvenz landet, ist nicht richtig. Es ist daher auch Quatsch zu sagen, entweder man zahlt oder man hat gar nichts: Ich könnte durchaus einiges zahlen. Aber das ist keine Lösung, denn damit gibt sich kaum jemand zufrieden. Also muss ich wohl sagen: "Wenn ihr nicht mit 500,- an Raten glücklich seid, weil ich 1000,- nicht zahlen kann, dann zahle ich eben gar nichts mehr und behalte die 500,- für mich". Anders läuft es wohl nicht. Mir wäre es auch lieber, ich könnte alles bezahlen.

Mich interessiert halt der Widerspruch, dass einerseits der GV nach Geld sucht und andererseits vom nicht pfändbaren Einkommen alles mögliche gekauft und gespart werden kann. Da hätte ich gerne eine möglichst verbindliche Antwort.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 15:08:23 von lilarosablau »
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Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #22 am: 27. Mai 2011, 15:13:19 »

lilarosablau

du kannst mit deinem Pfändbaren Einkommen machen was du willst! Aber wenn du Gespartes hast und in der Insolvenz bist, wird der TH das Vermögen zur Masse ziehen. Punkt. Dafür ist der TH da um alles zu verwerten was da ist.

Und ich schliesse nicht von mir auf andere. Du hast in deinem ersten Post wegen den Notebooks gefragt und ich habe dir meine Erfahrungen dazu berichtet und dir gesagt, dass genau das auf dich zukommen wird, da ich diese Erfahrung mit O vor zwei Monaten gemacht habe. Und da du ein Kunde bist wie alle anderen werden sie bei dir sicher keine Ausnahme machen.
Sorry, wenn du die negativen Sachen nicht hören möchtest, frage ich mich warum du hier öffentlich postest. Du hast gefragt es haben dir etliche geantwortet. Das nicht immer die Antwort dabei ist, die du dir erhoffst, wird wohl noch häufiger passieren, gerade wenn du in der Insolvenz bist.

Ebenso habe ich nie geschrieben das du so weiter machen sollst oder gar versucht dir eine Insolvenz auszureden, sondern nur im Bezug auf O bzw den Notebooks geschrieben, da du ja sagtest du würdest sie gerne behalten.

Mache deine eigenen Erfahrungen und du wirst sehen, was bei dir passiert.

Nur wenn man keine Erfahrungsberichte von anderen möchte, die in der Situation bereits waren, dann sollte man in einem öffentlichen Forum keine Fragen stellen.

In diesem Sinne alles gute und viel Glück für deine bevorstehende Schuldenberatung!!  :thumbup:
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Angestellte80
 

lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #23 am: 27. Mai 2011, 15:20:59 »

Hallo, Angestellte, ich freue mich ja über jeden Beitrag, auch über deinen und auch über negative Erfahrungen (also natürlich nicht über die negativen Erfahrungen anderer Leute, sondern über ihren Bericht  :wink:). Ich glaube, das hast du falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

Es ist halt nur so, dass hier immer von "Keksdosen" gesprochen wird. Und du sagst nun - und auch das leuchtet mir ein -, dass man eben keine Keksdosen füllen soll, damit der Gerichtsvollzieher sie nicht mitnimmt. Soll ich mir das Geld jetzt ins Kissen nähen? Ist durchaus ernst gemeint die Frage...

Wie gesagt: Es ist einfach logisch (und das sagte man mir gestern auch in der telefon. Beratung), dass man, wenn man die Raten einstellt, quasi wie im 7. Himmel lebt - im Gegensatz zu vorher (ist ja alles relativ). Und logisch ist auch, dass Geld übrig bleibt. Also fragt man sich tatsächlich: Wohin damit? Oder ist die Frage so abwegig?
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Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #24 am: 27. Mai 2011, 15:33:35 »

nein natürlich ist die Frage nicht abwägig, aber wenn man verschuldet ist die Ratenzahlung einstellt, dann doch eigentlich deswegen, dass man seinen Lebensunterhalt decken kann, was vorher nicht ging.

Natürlich kannst du das "übrig" gebliebene Geld in die "Keksdose" packen und sammeln, nur wenn es gefunden werden sollte (was ich nicht denke, aber man weiss ja nie) wird es verwertet. Sprich zur Masse gezogen während des Insolvenzverfahrens oder der GV verwertet es, wenn der vorher kommen sollte.

Wenn du in die WVP kommst, darfst du auch wieder Geld ansparen und es wird nicht zur Masse gezogen. Vorher wird alles verwertet, was auch verwertbar ist, sprich Gespartes, Bausparverträge, Lebensversicherung usw.

Man ich will dir doch nichts böses. Ich wollte dir nur helfen, dass du nicht hinterher da stehst und traurig bist, weil man dir alles genommen hat.

Und sicher geht es den meisten nach Einstellung der Ratenzahlungen besser, das ist ja auch der Sinn, dass man wieder Licht am Ende des Tunnels sieht!! Nur man sollte halt nicht vergessen, dass eine Insolvenz auch einige unanehmlichkeiten mit sich bringt. Von Schufaeintrag, über Kontoverwaltung durch den TH und Verlust sämtlicher Festsparverträge (wenn man solche hat) und Doppelzahlungen der PKW Steuer an das Finanzamt und keine Steuererstattungen mehr. All das hat man mir vorher NICHT gesagt oder anders gesagt und ich fiel aus allen Wolken und war geschockt.  :neutral:

 :smoke:<---- Eine Friedenspfeiffe für dich!!  :biggrin:
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Angestellte80
 

Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #25 am: 27. Mai 2011, 15:36:27 »

achso wegen dem übrig gebliebenen Geld, wenn du es für den normalen Gebrauch nutzt, sprich Lebensmittel, Kleidung, Miete usw verbrauchst kann dir keiner was vorwerfen. Also würde ich es erstmal dafür nutzen. Wenn du vielüber hast, geh doch mal mit deinen Kindernshoppen, die freuen sich doch bestimmt über neue Kleidung, und Mama gönnt sich sicher auch gerne mal ne neue Tasche oder Schuhe  :wink: :wink: :biggrin:
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Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #26 am: 27. Mai 2011, 15:48:03 »

Haut Euch nicht  :nono:

Natürlich unterläßt niemand die Ratenzahlung, der noch hinreichend liqude ist. Der Tipp an alle, die kurz vor der Insolvenz stehen, die Ratenzahlung einzustellen kommt doch immer daher, das ohnehin die Mittel knapp sind.
Und wenn man dann doch, wieder Erwarten, am Monatsende doch etwas übrig hat, sollte man es so weglegen, dass es sicher ist. Eine sichere Keksdose steht bestimmt nicht im eigenen Wohnzimmer, sondern bei Oma, die damit ein Sparbuch für die Kinder (selbstverständlich auf deren Namen) füttert oder bei Onkel Paul, der schon immer ein guter Mensch war oder oder oder.

Reichtümer sind da nicht anzuhäufen. Denn wenn man das jetzt plötzlich könnte, muss man die Schulden doch eher vorsätzlich gemacht haben. Und da hört der Spaß dann doch wohl auf.

Das mit dem Laptop im Insolvenzverfahren ist, wie kürzlich in einem anderen Thread diskutiert, nicht so einfach. Der Eigentumsvorbehalt ist eine Form der Sicherungsübereignung. Der Treuhänder im Verfahren hat die Aufgabe vorhandene Vermögenswerte zu verweerten. Soweit eine Sicherungsübereignung besteht, hat er den Erlös dem Gläubiger auszukehren.
Als kann die Firma, die sich so gut findet, im eröffneten Verfahren die Herausgabe nicht verlangen.

Weil Angestellte80 das Thema Kraftfahrzeugsteuer anspricht: Ein vorhandenes Kfz so schnell als möglich auf einen anderen Halter ummelden, dann umgeht man dieses Problem. Dagegen kann auch der Treuhänder nichts machen. Am Besten ist man als Insolaner gar nicht Eigentümer eines Fahrzeugs, sondern nur Nutzer.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #27 am: 27. Mai 2011, 15:56:08 »

Angestellte, sorry, ich wollte mich nicht prügeln  :wink:

Es ist nur so: Ich bin es gewohnt, in den letzten Jahren ziemlich "unkonventionell" zu leben: Wir haben teilweise zu viert von 20,- in der Woche gelebt. Ich habe alles, was ich hatte, überwiesen. Das war schon eine Menge Geld. Das heißt aber nicht, dass ich das ewig so weiter machen könnte. Ansonsten wäre ich ja nicht hier. Es geht eine Weile gut, und wenn dann innerhalb eines halben Jahres zweimal fast 1000,- an Nachzahlungen fällig werden, dann sitzt man nur noch da und heult. Weil von weniger als 20,- in der Woche KANN man nicht leben. Ich hab die Schulden auch nicht vorsätzlich gemacht. Ich hab nur nicht damit gerechnet, fast 2000,- nachzahlen zu müssen. Die haben mir letztendlich das Genick gebrochen. Schon wenn ich mal Fleisch gekauft habe (höchstens alle 2 Monate mal), kam ich mir vor wie ein Verbrecher, weil ich dachte: "Wie kannst du jetzt Fleisch kaufen, wo du doch Rechnung xy zahlen müsstest" - das geht so einfach nicht mehr.

Da ich es aber so gewohnt bin, so sparsam zu sein (und z.B. mit durchlöcherten Socken rumzulaufen), bliebe halt, wenn ich die Raten einstelle, tatsächlich noch was übrig.
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Maurice Garin

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #28 am: 27. Mai 2011, 16:10:54 »

Da ich es aber so gewohnt bin, so sparsam zu sein (und z.B. mit durchlöcherten Socken rumzulaufen), bliebe halt, wenn ich die Raten einstelle, tatsächlich noch was übrig.

Dann zahlen Sie damit halt den Anwalt. Damit haben Sie kein so großes "Keksdosenproblem" und müssen die vermutlich anstehenden Vollstreckungsrundumschläge nicht so lange erdulden.

Eine kleine Keksdose ist aber trotzdem empfehlenswert. Und auch kein Problem.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #29 am: 27. Mai 2011, 16:19:35 »

Nein, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten - ich dachte, es sei klar geworden, dass es weniger darum geht, meine unzähligen Schätze zu verbergen, sondern einzig darum, dass es in meinem Haushalt exakt zwei Dinge gibt, die ich nicht hergeben kann, weil sie meinem Sohn alles bedeuten und ich es nicht übers Herz bringen würde, ihn so zu enttäuschen. Konkret sieht es so aus, dass ich gerne noch drei Monate trockene Nudeln essen möchte, um am Ende das Geld für das Instrument zu haben. Und dann sollte es losgehen mit dem normalen Leben.

Das ist das eine Instrument und der Laptop des Kindes. Alles andere, mein Laptop, Fernseher, die anderen (günstigeren) Instrumente - das alles würde mich nicht schocken.

Also muss ich einfach noch mal fragen: Ich zahle nicht mehr. Es bleibt logischerweise Geld übrig. Kann ich davon, noch bevor das Verfahren eigentlich eröffnet ist, das Instrument abzahlen? Und wenn nicht, weil der Händler als Gläubiger "mit in den Topf der Gläubiger" muss: Kann ich dann das Instrument von dem angesparten Geld zahlen? Weil, wenn das nicht geht, ich ja ca. 9 Monate darauf warten müsste, dass das Verfahren endlich losgeht. In dieser Zeit hätte mein Kind dann kein Notebook und, noch schlimmer, kein Instrument. Das MUSS ich verhindern. Das ist eigentlich alles, was mich interessiert. Denn der Händler möchte das Instrument ja in dem Moment zurück, in dem ich nicht mehr zahle. Und das ist ja auch nur verständlich. Ich möchte auch ungerne, dass er mich deshalb extra verklagen muss.

Ach so, noch was: Zumindest einen Laptop brauche ich hier nachweislich für mein Fernstudium.

Und: Das Instrument ist zwar nicht Eigentum des Kindes, aber ich zahle es ja sozusagen von seinem Unterhalt. Kann man dann nicht so argumentieren, dass man das aus der Masse der Gläubiger herauszieht? Es ist ja offensichtlich, dass das Instrument für das Kind ist und nicht für die Mutter. Und es ist offensichtlich, dass der Vater genau zu diesem Zwecke Unterhalt und Mehrbedarf zahlt.

Noch eine Frage: Hat die Tatsache, dass man im Insolvenzverfahren ist, Auswirkungen auf das Sorgerecht o.ä.? Gibt es irgendjemanden, der einem daraus einen Sorgerechts - Strick drehen könnte, dass die Mutter Insolvenz angemeldet hat?

Vielen Dank für alle Antworten und sorry, dass ich etwas panisch bin!
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 16:27:59 von lilarosablau »
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #30 am: 27. Mai 2011, 16:38:39 »

Das Instrument kann bezahlt werden, wenn es vor dem Insolvenzantrag bezahlt ist kommt der Händler auch nicht mit auf die Gläubigerliste. Natürlich ist das Instument ein Wertgegenstand, der innerhalb der letzten Zeit angeschafft und an das Kind verschenkt wurde. Das sollte man tunlich beim Insolvenzantrag vergessen anzugeben, man ist ja so verwirrt...

Laptop ist zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zwei Jahre alt und natürlich ebenfalls als Geschenk Eigentum des Sohnes. Meine Einschätzung zur Verwertung siehe oben.

Beides könnte ja auch vom Vater geschenkt worden sein.

Wenn das eigene Laptop gebraucht wird kann man das so auch angeben.

Ein Insolvenzverfahren hat auf das Sorgerecht keinen Einfluß.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #31 am: 27. Mai 2011, 17:25:17 »

Danke!

Der Alte, ich bin tatsächlich etwas "verwirrt"  :rougi: Was meinst du ganz genau mit "vor dem Insolvenzantrag"? Ist das jetzt die Zeit, in der alle Gläubiger angeschrieben werden und man darauf wartet, wie sie reagieren? Also quasi erst nach ca. 6 Monaten? Aber dann würde ich den Musikhändler ja gar nicht erst angeben, weil er ja dann sofort auch angeschrieben wird und dann vermutlich den Vertrag kündigt.

Am liebsten würde ich diese Instrumentengeschichte schnell "extra" bezahlen, ohne sie zu erwähnen. Ist das legitim? Oder ist das Betrug?

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich ein paar Monate Zeit habe, das, was mir wichtig ist zu bezahlen?

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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #32 am: 27. Mai 2011, 17:49:40 »

Den Musikhändler einfach so schnell wie möglich bezahlen und gar nicht mit auf die Gläubigerliste nehmen, auch nicht beim Anwalt. Das ist legal, weil man diejenigen Forderungen, die ohnehin nicht ins Insolvenzverfahren sollen, weil sie vorher erledigt sind, auch nicht für den aussergerichtlichen Plan angeben muss. Ich hatte auch mehrere kleinere Sachen, die ich, sogar in Absprache mit meinem Schuldnerberater, vorher erledigt habe. Davon hat niemand etwas erfahren.

Betrug gibt es hier nicht. Wenn man seine Schulden bezahlt kann man sich immer noch aussuchen, welcher Gläubiger bedient wird. Noch sind wir schließlich freie Menschen (obwohl, beim mir im IV habe ich manchmal das Gefühl von Unfreiheit).
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #33 am: 27. Mai 2011, 17:50:16 »

Ich bin doch erstaunt, wie leichtfertig hier mit Wertgegenständen gepokert wird: Also, ein Laptop ist falls es komplett bezahlt wär durchaus pfändbar. Beispiel: Ein Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel wegen einem ganz geringen Betrag...sagen wir 80 Euro. Wetten, der GV nimmt das Laptop mit!!!! Und glaubt mir...wir sind mit fast 100.000 Euro in die Insolvenz und es gab Pfändbare Titel für 45 Euro!!!!!  gerade die "kleinen" Gläubiger sind nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung sagt eindeutig: Je höher die Forderungssumme des Gläubigers ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit eines Pfändungsversuches vor der Insolvenz...die meisten "Groß-gläubiger sichern nur ihre Ansprüche mit einem Titel und mehr nicht!!!!

Wenn du Geld sparen kannst, mach das...wenn man die Zeit vor der Insolvenz geschickt ausnutzt und das verfahren erst am Ende der fristen eröffnen lässt, lassen sich so schnell ein paar tausend Euros sparen.
Wenn man sowieso knapp bei Kasse ist, sollte man sich wie ich schon geschrieben habe auf das wesentliche konzentrieren und vielleicht ruhig mal abwarten bis die ersten Mahnbescheide eintrudel. "Zeit ist Geld"...und zwar dein Geld!!!!!

Der Unterschied zwischen privaten Anwalt und Schuldnerberatung ist hier ganz deutlich zu erkennen: Wer leider auf eine Schuldnerberatung angewiesen ist, ist durchaus benachteiligt. Wer einen Anwalt zur Seite hat, bekommt doch schon so einige Tipps, wie man etwas entspannter in die ganze Sache geht...der Anwalt vertritt deine individuellen Interessen, Beim "freundlichen Gratis-Schuldnerberater" von "Caksitas" oder "Verein katholischer Zwerge" ist es eine reine Massenabfertigung!!!

Wenn man sich seiner Sache ganz genau bewusst ist, sollte man ein bisschen Egoismus zeigen und nicht an die Schicksale der Gläubiger denken...die denken auch nicht an dein Schicksal.

Auto wurde hier erwähnt: Halter ist nicht gleich Eigentümer: Mein Auto gehört mit amtlichen Schenkungsvertrag seit 2009 einem Bekannten, zugelassen und versichert ist es aber auf mich!!!! Ich= Besitzer, Bekannter= Eigentümer

Hinweis: 1. Gedanke zur Inso bereits 2009. 2.Überlegungen zu Einsparungen durchgenommen. 3.Kosten auf wesentliche reduziert. 4. Keine Gläubiger mehr bedient. 5. Sparsam mit "Keksdose" abgewartet und Mahnbescheide gesammelt. 7.GV freundlich hereingebeten, auf Inso Hingewiesen. 8. EV abgegeben, zurückgelehnt.9. 3 Wochen Urlaub mit Keksdose in Spanien. 10. 2011 Endspurt>gläubiger kontaktiert, außergerichtlicher Vergleich>>>>Ablehnung abgewartet>>>>>Insoantrag eingereicht. FERTIG!!!>>

Wer sein Gelddepot bei Oma angibt, der ist selber Schuld und wer zum Termin mit GV noch Bargeld, Laptop oder Flachbildschirm im Wohnzimmer hat, der hat dann halt Pech gehabt.

Wie gesagt, man sollte in einer solchen Situation an sich denken und für sich das Beste herausholen und nicht immer seine ehrliche und gutmütliche Seite den anderen präsentieren...es dankt euch am Ende Keiner!!!!

Also: bezahl das Instrument und gib es niemanden an...wenn der GV kommt,ist das Instrument gerade ausser Haus und du hast den Besitz total vergessen ( Ach übrigens: solche Fragen wie "..von höherem Wert..." ist wenn nicht anders angegeben reine Empfindungssache...Also zu meiner Glanzzeit war Lappi für 1000 euro nichts besonderes und hatte keinen höheren Wert.  Der Lappi wird mit Sicherheit nicht von O...o zurückgefordert; und wenn dann stell dir folgende Situation vor: Du hast einem Bekannten auf nem öffentlichen Parkplatz eine Präsentation gezeigt. Ein Anruf von deinem Sohn...etwas ist passiert.. du hastest los und vergisst den Lappi...nach 30 min. kommst du zurück und der lappi ist natürlich weg....ausser den Geldbetrag kann dann O...o nichts fordern, auch nicht obwohl du Schadensersatzplichtig bist...nur mal sone Illusion zum nachdenken!!!!!!!!!!!!!!!!!...sag nur nicht du musstest ihn aus Geldmangel verkaufen..das wäre eine Straftat!!!

Du beantwortest im gesamten Verfahren alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen...denk mal drüber nach!!!!
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Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #34 am: 27. Mai 2011, 17:53:28 »

wenn du zur Schuldnerberatung gehst musst du nicht zwingend den Musikhändler mit angeben, aber in der Insolvenz bzw beim Antrag muss er mit rein, denn da gehören ausnahmslos alle Gläubiger rein, denen man zu dem Zeitpunkt noch Geld schuldet. So wurde es mir gesagt und so musste ich es auch machen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt, wo ich den Anwalt eingeschaltet hatte nur die Gläubiger angegeben, deren Raten ich nicht mehr bedienen konnte. Es ist allerdings bei dem einen geblieben, der Versandhandel hat die Forderung nicht mit angemeldet und meinen Bankkredit bediene ich weiter aus meinem unpfänbaren Einkommen, ebenso wie den Versandhandel.

Der Alte meint mit Zeit vor dem Insolvenzantrag, wo der aussergerichtliche Einigungsversuch durchgeführt wird und du zur Schuldenberatung gehst. Ab dem Tag wo der aussergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist, hat man 6 Monate Zeit die Insolvenz beim Amtsgericht zu beantragen. tut man dies nicht, muss alles von vorne gemacht werden. Also unbedingt Fristen einhalten.

Wie lange musst du an den Musikhändler noch zahlen?
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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #35 am: 27. Mai 2011, 17:55:39 »

Noch ergänzend zu erwähnen: vor der Insolvenz ist es dir überlassen, wen du bezahlst und wen nicht. Erst mit den ersten ofiziellen Anschreiben solltest du keine neuen Verpflichtungen eingehen und auch keine " Gläubiger " bevorzugen...das könnte dir zum Nachteil ausgelegt werden.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #36 am: 27. Mai 2011, 17:56:47 »

Vielen Dank, ihr seid echt nett!

Naja, wenn ich nur den Musikhändler zahle und alles andere (außer laufende Kosten) weglasse, dann ist das in zwei Monaten erledigt.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #37 am: 27. Mai 2011, 18:00:09 »

Dann ist der auch für den Insolvenzantrag völlig bedeutungslos.

Wenn danach noch Luft ist könnte man beim Versandhandel vielleicht noch die Laptops bezahlen, dann ist da auch Ruhe.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 18:01:40 von Der_Alte »
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #38 am: 27. Mai 2011, 18:04:20 »

Angestellt80: wieso bezahlst du deinen Kredit und den Versandhandel? Das sindd Gläubiger die in die Inso gehören.. Du bevorzugst Gläubiger. Das könnte dir zum Verhängnis werden nämlich GLÄUBIGERBEVORZUGUNG! In der Insolvenz erklärst du deine Zahlungsunfähigkeit. Ausgenommen sind da nur Verpflichtungen deines täglichen Leben, Miete Strom etc.
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Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #39 am: 27. Mai 2011, 18:04:51 »

ich hatte etwas ähnliches und habe einen Gläubiger noch vor Antragsabgabe schnell bedient, mit 500 Euro im Dezember (ging nur durch Weihnachtsgeld von uns beiden). Da wollte der TH sogar prüfen ob er das nicht anfechten kann und das Geld zurück holt. Da wir aber ein Gerichtsbeschluss hatten, hat er es dann sein lassen. Ich weiss auch ehrlich gesagt nicht ob er damit durch gekommen wäre.
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Angestellte80
 
 

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