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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?  (Gelesen 27375 mal)

lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #80 am: 27. Mai 2011, 21:23:24 »

Außerdem spielt das Kind mit seinen Instrumenten im Orchester. Das ist doch wohl ein Beweis dafür, dass sie ihm gehören.
Das ist keinesfalls ein Beweis dafür. Wenn ich seit Jahren ein geleastes Kfz fahre, ist das doch auch kein Beweis dafür, dass das Teil mir gehört.

Es ist aber ein Beweis dafür, dass die Mutter das Teil im Interesse des Kindes gekauft hat. Und da liegt es doch nahe, dass das auch vom Geld des Kindes getan wurde. Es ist sicher ein Beweis dafür, dass die Mutter es nicht für sich gekauft hat. Und dann müsste es doch Eigentum des Kindes sein. Bezahlt ist es ja. Und es ist im Besitz des Kindes und wird von ihm allein benutzt. Warum sollte es dann nicht der Eigentümer sein?

Zitat
Wäre es im Extremfall eventuell möglich, dass das Kind sagt, dass es sich das Instrument zusammengespart hat (Geldgeschenke zu Geburtstag und Weihnachten und Taschengeld) und dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist?
Natürlich wäre es möglich das zu sagen. Aber von was für einem Luxusteil reden wir hier eigentlich?
Naja, ist halt ein mittelgroßes Orchesterinstrument. Und ein anderes Instrument hat er ebenfalls, das allerdings schon vor Jahren von beiden Eltern gemeinsam angeschafft wurde.

Zitat
Irgendwie will es nicht in meinen Kopf, dass du drei Wochen nach Spanien geflogen bist, während mein Kind seinen Musikunterricht und sein Mitwirken im Orchester aufgeben sollte!
Woher kommt die Überzeugung, dass der GV einem Kind ein Instrument pfändet, mit dem es im Schulorchster spielt? Wenn ein normaler GV in ein Kinderzimmer guckt, in dem ein offensichtlich musikinteressiertes Kind sein Instrument aufbewahrt, dann wird er erstmal fragen, ob dem Kind das Instrument gehört. Wird das bejaht, ist die Sache für ihn ziemlich sicher erledigt.

Hängt das nun vom Instrument ab? So nach dem Motto: "Die Flöte wird sicher dem Kind gehören, das Cello eher nicht"?

Zitat
So ein Problem könnte man allerdings elegant umgehen, wenn es noch ein Eigentumsrecht des Verkäufers bzw. Kreditgebers geben sollte.

Verstehe ich nicht: Ich denke, ich sollte es gerade aus der Insolvenz rausnehmen, damit der Händler eben nicht mehr Eigentümer ist...
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #81 am: 27. Mai 2011, 21:27:14 »

Wie meint ihr das eigentlich mit dem Nachbarn: Ich kann doch nicht beim Nachbarn klingeln und sagen: "Können Sie mal für ne halbe Stunde unsere Instrumente nehmen?"  :mad2:

Die Familie möchte ich nicht einweihen, weil das letztendlich mehr Probleme schafft als löst. Und außerdem würde meine Mutter never ever unsere Instrumente zwischenlagern, weil sie so ein ängstlicher Typ ist, der meint, wenn sie das täte, kommt sofort ein SEK angestürmt...

Und der Kindesvater würde das eh nicht tun; dazu ist das Verhältnis zu angespannt. Der hilft mir ja nicht mal dabei, den mp3-player der Tochter in Gang zu bringen.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #82 am: 27. Mai 2011, 21:29:50 »

lilarosablau..im normalen mahnverfahren und der möglichen vollstreckung interessiert es keinen ob dinge sinnlos, spontan oder überlegt angeschafft worden. hier zählen einfach nur fakten. im Rahmen der insolvenz hast du Möglichkeiten angaben zu machen ob du jemanden was überlasse, verkauft, verschenkt, usw. hast

schau mal hier:  http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf;jsessionid=22db0cd04fad5e4491c4a27637cba158
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #83 am: 27. Mai 2011, 21:31:53 »

es kann dir auch passieren das er nen eigentumsnachweis will...un das sagt dir auch achdujeh das du nicht einfach sagen kannst: "er spielt in nem orchester"
Naja, aber das Kind könnte ihm etwas vorspielen (kein Witz, so ohne Unterricht kann man das nicht), es könnte den Unterrichtsvertrag vorzeigen usw.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #84 am: 27. Mai 2011, 21:36:12 »

hast du keine vertrauensperson in deiner nähe?

alternativ nimmst du nen quittungsblock, schreibst ne rechnung mit nem phantasienamen aus der hervorgeht, das du das instrument für 50 euro auf dem flohmarkt gekauft hast...wenn der Gv fragt suchst du die rechnung ansonsten wird er wie achdujeh sagt die tür wieder zu machen...bei diesem geringen betrag wird der GV nicht pfänden...der abtransport und lagerung wären ihm zu teuer. Der GV ist kein Fachmann auf jedem gebiet...wäre natürlich pech, wenn genau deiner ein musikinstrumentexperte ist :biggrin:
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #85 am: 27. Mai 2011, 21:38:13 »

lilarosablau..im normalen mahnverfahren und der möglichen vollstreckung interessiert es keinen ob dinge sinnlos, spontan oder überlegt angeschafft worden. hier zählen einfach nur fakten. im Rahmen der insolvenz hast du Möglichkeiten angaben zu machen ob du jemanden was überlasse, verkauft, verschenkt, usw. hast

schau mal hier:  http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf;jsessionid=22db0cd04fad5e4491c4a27637cba158

Aber wenn ich nicht irre, dann ist das immer noch ein Unterschied, ob ich jemandem etwas von meinem Geld schenke oder ob ich das von seinem Geld anschaffe.

Irgendwie verstehe ich nicht, dass die Leute, die alles Geld versaufen und in Zigaretten und Billigschrott investieren und das Kindergeld allein für diese Zwecke verwenden, während die Kinder im leeren Zimmer ungefördert vor sich hin gammeln (nein, ich nehme natürlich keine Wertung vor  :whistle:), ungeschoren davonkommen, wohingegen jemand, der vom Kindergeld und Kindesunterhalt alles für die Bildung seiner Kinder tut, der Doofe ist.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #86 am: 27. Mai 2011, 21:38:28 »

Ein unterrichtsvertrag sagt doch rechtlich gesehen nur aus das dein kind einen unterrichtsvertrag hat. im unterrichtsvertrag steht nicht drin, dass das instrument dem kind gehört
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #87 am: 27. Mai 2011, 21:40:34 »

Dass das Instrument keine 50,- gekostet hat, sieht man.

Die Frage ist ja: Ist man nur dann Eigentümer einer Sache, wenn man diese selbst gekauft hat? Das kann eigentlich nicht sein. Hinzu kommt noch, dass das Kind ja eigenes Einkommen HAT.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #88 am: 27. Mai 2011, 21:46:00 »

lilarosablau..im normalen mahnverfahren und der möglichen vollstreckung interessiert es keinen ob dinge sinnlos, spontan oder überlegt angeschafft worden. hier zählen einfach nur fakten. im Rahmen der insolvenz hast du Möglichkeiten angaben zu machen ob du jemanden was überlasse, verkauft, verschenkt, usw. hast

schau mal hier:  http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf;jsessionid=22db0cd04fad5e4491c4a27637cba158

Aber wenn ich nicht irre, dann ist das immer noch ein Unterschied, ob ich jemandem etwas von meinem Geld schenke oder ob ich das von seinem Geld anschaffe.



Wenn du jemanden etwas schenkst und bei dem kommt der GV ist das Geschenk weg, wenn  dir jemand etwas schenkt und der gv kommt zu dir ist es weg...in beiden fällen ist der eigentümer der beschenkte..wenn du deinem kind etwas schenkst ist es in deinem haushalt das ist u.u. ersteinmal ein problem. wertgegenstände besitzt dein kind aber du bist der eigentümer...du kannst deinem kind jederzeit das instrument wegnehemen ohne das es dich dafür rechtlich belangen kann...hätte dei getrenntlebender mann das geschenk gemacht und du würdest es deinem kind dann wegnehmen wäre das rechtlich nicht ganz gut für dich es sei denn, es wäre eine erzieherische maßnahme...darüber müsste man sich dann streiten
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #89 am: 27. Mai 2011, 21:49:08 »

Dass das Instrument keine 50,- gekostet hat, sieht man.

Die Frage ist ja: Ist man nur dann Eigentümer einer Sache, wenn man diese selbst gekauft hat? Das kann eigentlich nicht sein. Hinzu kommt noch, dass das Kind ja eigenes Einkommen HAT.

nochmals: das kind hat kein eigenes einkommen oder geht es einer beruflichen tätigkeit nach oder bezieht es staatliche leistungen/harz4)

das kind ist minderjährig..du erhälst von deinem exmann barunterhalt für dein kind, du leitest diesen barunterhalt als naturalienunterhalt an dein kind weiter!!!!
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #90 am: 27. Mai 2011, 21:52:07 »

Dass das Instrument keine 50,- gekostet hat, sieht man.


also, ich könnte bestimmt nicht erkennen ob dieses instrument 50, 500, oder 1500 gekostet hat und ein " normaler GV wird das auch nicht wissen und wenn du auf nachfragen eine glaubwürdige rechnung vorlegst müsste er diese anzweifeln, einen gutachter beauftragen usw....hey, der GV macht auch nur nen job und ist froh wenn er feierabend hat
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #91 am: 27. Mai 2011, 21:53:01 »

Der Unterhalt ist das Einkommen des Kindes. Das heißt so und das ist auch so. Zusätzlich zum Mehrbedarf, der zu diesem Zwecke gezahlt wird. Das heißt ja nicht, dass ich den gesamten Kindesunterhalt für Musikinstrumente verwende. Aber das, was ich anschaffe, schaffe ich von diesem Einkommen an.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #92 am: 27. Mai 2011, 21:58:43 »

Der Unterhalt ist das Einkommen des Kindes. Das heißt so und das ist auch so. Zusätzlich zum Mehrbedarf, der zu diesem Zwecke gezahlt wird. Das heißt ja nicht, dass ich den gesamten Kindesunterhalt für Musikinstrumente verwende. Aber das, was ich anschaffe, schaffe ich von diesem Einkommen an.

du hast es gerade selber gesagt: das was DU anschaffst, schaffst DU von diesem........
DU kaufst die sachen..Wenn du einen hochwertigen Fernsehr kaufst und das geld dafür dir deine oma geschenkt hat und der Gv kommt und den Fernseher mitnehmen will ist dem egal ob das geld dafür von deiner oma stammt
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #93 am: 27. Mai 2011, 22:02:59 »

@ lilarosablau,

vergiss schlicht den Gerichtsvollzieher. Solange kein Gläubiger einen Titel hat kommt der weder angemeldet noch unangemeldet. Und im Insolvenzverfahren erst recht nicht.
Das Insolvenzverfahren ist Sache des Treuhänders. Der kommt angemeldet, wenn er überhaupt kommt - meiner hat mich zu sich ins Büro bestellt - und geht die Anmeldung durch und stellt einige Fragen, natürlich auch zu Deinen Vermögensgegenständen. Es ist auch anzugeben, welche Wertgegenstände in der letzten Zeit an nahe Verwandte verschenkt wurden. Wenn Gegenstände zu verwerten sind entscheidet das der Treuhänder und Du bist verpflichtet diese abzuliefern. Und der Treuhänder durchsucht dazu auch nicht die Wohnung, sondern verschafft sich allenfalls einen Überblick über die Lebensverhältnisse. Und da er, anders als ein Gerichtsvollzieer, die Gegenstände auf dem freien Markt verwerten muss, tut er sich noch schwerer damit, Dinge zu verwerten, die mehr Aufwand als Nutzen bringen.

Wenn zu diesem Zeitpunkt die Instrumente gerade zur Wartung beim Händler sind oder beim Unterricht vergessen wurden kann er auch nicht darüber stolpern.

Mach in Ruhe den Insolvenzantrag, schreib dann alle DeineVermögensgegenstände auf, leider hast Du in der Aufregung vergessen, dass ja die Kinder auch noch Dinge von Wert geschenkt bekommen haben. Schuldner sind in dieser Situation oftmals überfordert. Ist mir selbst passiert, als ich auf die Frage nach einem Kraftfahrzeug schlicht vergessen hatte, dass der Wagen meiner Tochter auf mich angemeldet war. Konnte ich im Nachhinein aufklären.
Damit sollte Ruhe sein. Wenn es doch rauskommt, berufe Dich auf die Aufgeregtheit und biete an, die Instruente aus der Masse zu kaufen. Der Treuhänder ist froh, weil er damit weniger Aufwand hat. Dann musst Du es zwar doppelt bezahlen, aber Dein Sohn wird damit nicht belastet. Aber warum sollte das bekannt werden?

Also, lass Dich von dem Gerede über den Gerichtsvollzieher nicht kirre machen, geh zum Anwalt, lass Dich beraten und das Insolvenzverfahren vorbereiten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird kein Gläubiger nach Erhalt des Schreibens vom Antwalt überhaupt noch etwas machen, da die Aussicht des kommenden Insolvenzverfahren die Aktivitäten der Gläubiger in der Regel beruhigt. Dazu muss man auch wissen, dass alles, was ein Gläubiger in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeröffnung im Wege der Pfändung erlangt hat, an den Treuhänder herausgeben muss.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #94 am: 27. Mai 2011, 22:08:12 »

Ich kaufe sie doch nur, weil ein Kind das nicht machen kann mangels uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Wenn das Kind vier Jahre älter wäre, dann dürfte es das Teil selbst kaufen. So aber ist es darauf angewiesen, dass ich zahle. Das würde bedeuten, dass Kinder generell kein Eigentum hätten. Das kann eigentlich nicht sein.

Dann wäre es ja im Umkehrschluss so, dass ich heute alle Sachen aus den Kinderzimmern eintüten und verkaufen könnte und die Kinder müssten tatenlos zusehen. Das glaube ich nicht, dass das möglich ist.

Wenn meine Mutter mir Geld schenkt, gehört es ja auch mir und wird dann gepfändet. Ich aber schenke meinem Kind ja nichts. Das ist doch ein Unterschied.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #95 am: 27. Mai 2011, 22:09:30 »

Der Unterhalt ist das Einkommen des Kindes. Das heißt so und das ist auch so. Zusätzlich zum Mehrbedarf, der zu diesem Zwecke gezahlt wird. Das heißt ja nicht, dass ich den gesamten Kindesunterhalt für Musikinstrumente verwende. Aber das, was ich anschaffe, schaffe ich von diesem Einkommen an.

du hast es gerade selber gesagt: das was DU anschaffst, schaffst DU von diesem........
DU kaufst die sachen..Wenn du einen hochwertigen Fernsehr kaufst und das geld dafür dir deine oma geschenkt hat und der Gv kommt und den Fernseher mitnehmen will ist dem egal ob das geld dafür von deiner oma stammt

Ja, aber erst muss er einen Fernseher mitbringen, um eine Austauschpfändung zu machen. Fernseher sind ansonsten nämlich unpfändbar.

Sorry, ich empfinde Deine Antworten gerade nicht sehr zielführend, denn sie versetzen lilarosablau mehr in Panik als das die Sache verdient. Und das kann nicht Sinn dieses Forums sein.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #96 am: 27. Mai 2011, 22:11:10 »

Ich kaufe sie doch nur, weil ein Kind das nicht machen kann mangels uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Wenn das Kind vier Jahre älter wäre, dann dürfte es das Teil selbst kaufen. So aber ist es darauf angewiesen, dass ich zahle. Das würde bedeuten, dass Kinder generell kein Eigentum hätten. Das kann eigentlich nicht sein.

Dann wäre es ja im Umkehrschluss so, dass ich heute alle Sachen aus den Kinderzimmern eintüten und verkaufen könnte und die Kinder müssten tatenlos zusehen. Das glaube ich nicht, dass das möglich ist.

Wenn meine Mutter mir Geld schenkt, gehört es ja auch mir und wird dann gepfändet. Ich aber schenke meinem Kind ja nichts. Das ist doch ein Unterschied.

Ohne Deinen Gesundheitszustand zu kennen rate ich Dir sofort die Diskussion an diesem Thema abzubrechen, sie hilft Dir nicht!
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #97 am: 27. Mai 2011, 22:17:20 »

@ der alte...es ist nicht meine absicht sie zu verwirren.....wenn du mal etwas zurück liest, wirst du das sehen..aber lilarosablau versteift sich hier auf das instrument und macht ihre insolvenz davon abhängig...
du rätst ihr alles so schnell wie möglich abzuwickeln...das ist eine variante...die andere und sinnvollere ist die, die Inso rauszuzögern um noch was in die "keksdose" zu bekommen...und dabei lässt sich die sache mit dem GV meistens nicht vermeiden...in in lilarosablaus fall ist die verzögerung angebracht, das sie ja den Instrumentenhändler noch bezahlen will und dafür ander zahlungen einstellen muss und etwas zeit braucht....

@ der alte ....vieleicht findest du die passenden erklärenden worte zu der sache mit GV instrument und pfändbarkeit und wem das instrument rechtlich gehört und waru   :rougi: :rougi:
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #98 am: 27. Mai 2011, 22:22:39 »

@ der alte...es ist nicht meine absicht sie zu verwirren.....wenn du mal etwas zurück liest, wirst du das sehen..aber lilarosablau versteift sich hier auf das instrument und macht ihre insolvenz davon abhängig...
du rätst ihr alles so schnell wie möglich abzuwickeln...das ist eine variante...die andere und sinnvollere ist die, die Inso rauszuzögern um noch was in die "keksdose" zu bekommen...und dabei lässt sich die sache mit dem GV meistens nicht vermeiden...in in lilarosablaus fall ist die verzögerung angebracht, das sie ja den Instrumentenhändler noch bezahlen will und dafür ander zahlungen einstellen muss und etwas zeit braucht....

@ der alte ....vieleicht findest du die passenden erklärenden worte zu der sache mit GV instrument und pfändbarkeit und wem das instrument rechtlich gehört und waru   :rougi: :rougi:

Wnn Du zurückblätterst liest Du, das für das Instrument noch exakt zwei Monate zu zahlen sind. Deshalb ist die Verzögerungstaktik nicht unbedingt nötig.

Rechtlich ist es - ich bin kein Jurist - möglicherweise Eigentum der Kinder, nämlich dann, wenn lilarosablau es tatsächlich verschenkt hat. Ein Eigentumsübergang hat dann stattgefunden, auch wenn der Schenkende den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat. Feinheiten lassen wir aber bitte den Juristen, denn auch das BGB ist voller Fallstricke.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #99 am: 27. Mai 2011, 22:23:21 »

Huch, wirke ich so gestört?

In der Tat ist es verwirrend, so viele gegenteilige Aussagen zu hören: Mal heißt es, der GV kündigt sich nicht an. Mal heißt es, er kündigt sich an. Mal heißt es: Zahl die Instrumente sofort. Mal heißt es: Zahle sie besser nicht. Mal heißt es: Die Instrumente sind futsch. Mal heißt es: Mach dir keinen Stress. Mal heißt es: Der GV kommt in jedem Fall. Mal heißt es: Er kommt wahrscheinlich gar nicht.

Ich weiß auch nicht...

Ich behaupte mal, dass die zentrale Frage ist, ob das Kind Eigentümer seiner Instrumente ist und unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Kind Eigentümer einer Sache werden kann. Und wie das Einkommen des Kindes, das dezidiert beziffert werden kann, einzuordnen ist.

Joedicom, natürlich versteife ich mich auf die Instrumente. Ich weiß, dass viele Menschen das nicht verstehen können. Viele Leute können damit nichts anfangen und fassen sich an den Kopf. Und die, die die Musik lieben und Instrumente spielen, sind oft so vermögend, dass sie sich meine Gedanken nicht machen müssen. Ist schon klar.

Du hast halt dein Auto und mein Kind seine Instrumente. Ist man deswegen irgendwie gestört  :dntknw:

Nun ja, wenn noch jemand eine Idee hat, gerne. Ansonsten muss ich wohl auf den Anwalt warten.

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