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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?  (Gelesen 27373 mal)

lilarosablau

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Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« am: 26. Mai 2011, 19:54:19 »

Hallo,
ich bin kurz davor, Privatinsolvenz anzumelden. Mein Einkommen liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Die Schulden belaufen sich auf ca. 11 000,- Leider kommen immer neue "Extras" wie Betriebskostennachzahlungen hinzu, sodass ich im Moment eher mehr Schulden mache, als dahin zu kommen, sie zu reduzieren. Ich zahle Raten bis zum Anschlag und bin nur am Rechnen. Wenn ich alle Raten begleichen wollte, hätte ich monatlich keinen Cent mehr.

Ich habe nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt, aber vorher noch einige Fragen, die mir im Kopf umherschwirren und schlaflose Nächte machen:

Ein Großteil der Schulden ist bei einem großen Versandhaus: Nach einer Scheidung wurden mehrere Möbel und zwei Laptops angeschafft (warum zwei Laptops: Ich habe viel am PC gearbeitet und ihn fürs Studium gebraucht und mein Kind muss viel für die Schule tun. Sein Notebook war ein Geburtstagsgeschenk von der gesamten Familie). Insgesamt wurden bei diesem Versandhaus Güter für knapp 3000,- auf Raten gekauft; davon sind ca. 1000,- bezahlt (die notebooks kosten insgesamt ca. 1300,-). Andere Güter wurden bei anderen Onlineshops gekauft. Es gibt noch zwei Kreditkarten, die voll ausgeschöpft sind und schließlich habe ich für die Kinder drei Musikinstrumente für insges. ca. 2300,- auf Raten gekauft, wovon ich ca. 1000,- bereits gezahlt habe.

Dass ich mich verkalkuliert habe, muss ich wohl nicht mehr sagen. Es wäre alles noch irgendwie gegangen, wenn nicht im letzten halben Jahr insgesamt 1600,- an Gas- und Nebenkosten angestanden hätten bzw. anstehen. Nun bin ich am Ende. Um wieder ruhiger schlafen zu können, also die Überlegung, in Privatinsolvenz zu gehen.

Allerdings frage ich mich: Was passiert mit den ganzen Gegenständen, die noch nicht bezahlt sind (das ist faktisch der gesamte Haushalt)? Gut, wenn man mir das Sofa wegnehmen würde oder ein Bücherregal, wäre das O.K. Was aber, wenn man meinem Sohn seinen Laptop wegnimmt? (Ich selbst könnte auf meinen fast verzichten). Genauso schlimm wäre es, wenn man uns die Instrumente wegnimmt - die Musik ist für die Kinder sehr wichtig und ein Großteil ihres Lebens.

Man hat mir am Telefon ganz allgemein geraten, noch schnell den Musikhändler zufrieden zu stellen, damit wir die Instrumente behalten können, und dabei alle anderen Raten einzustellen. Ist das legitim? Kann ich den Antrag stellen und danach noch, bis darüber entschieden ist, einen Gläubiger bevorzugen? Oder wie muss man sich das vorstellen mit den Gegenständen? Was hat denn das Versandhaus davon, uns jetzt einen Laptop, der fast ein Jahr alt ist, wegzunehmen? Zumal wir ja immerhin einen Teil davon bezahlt haben. Wer entscheidet denn jetzt, ob der Schuldner etwas davon behalten kann und wie wird das verrechnet?
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2011, 20:09:22 »

Hallo,
Ihr Fragen hat fast jeder am Anfang so oder ähnlich gestellt.

Bis zum Insolvenzantrag kann man Schulden begleichen, bei wem man möchte. Sie können also guten Gewissens alle Zahlungen einstellen und nur noch den Musikalienhändler bezahlen. Das halte ich auch, bei aller Zurückhaltung gegenüber jedem Schuldner, für ein Gebot der Fairness, weil solchen Kleinunternehmer Forderungsausfälle schwer zu schaffen machen.
Bei den goßen Versandhändlern ist das, auch wenn es natürlich nicht schön ist, besser verkraftbar.
Meine Erfahrung ist, dass zumindest der Marktführer in D, die Fa. aus Hamburg, wohl eher keinen Gebrauch vom Eigentumsvorbehalt macht. Das ist für die auch mehr Aufwand als Nutzen. Ein ein Jahr alter Laptop z.B. ist heute so gut wie nichts mehr wert.

Im Vorfeld des Insolvenzverfahrens, dass sich mitsamt dem Versuch der außergerichtlichen Einigung schnell auf ein Jahr hinziehen kann wird oft geraten, alle Zahlungen an Gläubiger einzustellen. Grundsätzlich sehe ich das auch so, es sei denn, es beträfe solche Gläubiger, die daran schwer zu schlucken hätten. Aber bei Banken und Versandhäusern kann man das sicher tun. Man muß nur mit den Folgen leben. Nach relativ kurzer Zeit geben die das an ein Inkassobüro ab und dann folgen mehr oder minder böse Briefe und Drohungen. Das muss man aushalten können.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 20:49:15 »

Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort. Ja, vom Gefühl her sehe ich es auch so, dass der kleine Musikladen mir richtig Leid täte. Der hat ja darauf vertraut, dass ich alles bezahle. Bei so großen Versandhäusern bin ich schon genervt: Sie wissen, dass ich schon mal um Stundung gebeten habe, was sie abgelehnt haben, und trotzdem bekomme ich ständig Reklame, ich solle doch mal wieder was bestellen. Naja, ist natürlich meine Schuld, dass ich Schulden habe.

Aber wie sieht das denn aus: Müsste ich nicht gleich Anfang Juni den Antrag auf Insolvenz stellen? Immerhin warten etliche Gläubiger auf ihre Zahlungen: Inkassofirmen, Versandhäuser, Onlineshops, Kredit-Banken, ein schwedisches Möbelhaus, Zeitungsverlage, die GEZ - alle habe ich vertröstet auf Anfang Juni. Wie lange hätte ich denn Zeit, bevor ich den Antrag stelle? Also, wenn ich den Musikhändler bezahlen will, KANN ich es mir gar nicht leisten, parallel noch irgendwas anderes zu zahlen.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #3 am: 26. Mai 2011, 21:25:02 »

Den Anwaltstermin haben Sie wahrscheinlich, um die Insovenz vorzubereiten. Bevor Insolvenzantrag gestellt werden kann ist eine Bescheingung über ein gescheitertes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren auszustellen, z.B. durch den Anwalt. Das heißt, dass der Anwalt sich erst mit allen Gläubigern auseinander setzen muss, um ein solches Verfahren durchzuführen. Das dauert in der Regel mehrere Monate. Erst dann kann man den Antrag stellen.
In der Zwischenzeit kann es dazu kommen, dass die Gläubiger weiterhin mahnen und auch Inkassodienste beauftragen. Nicht darauf reagieren, sondern alles dem Anwalt geben. Es kann auch sein, so war es bei mir, das mit dem ersten Schreiben des Anwalts an die Gläubiger Ruhe eintritt und die Gäubiger das Verfahren abwarten.

Bis man den Antrag abgibt sollte man schon mal ein halbes Jahr veranschlagen.

In dieser Zeit kann und sollte man versuchen, seine Finanzen soweit zu konsolidieren, dass für die Zukunft ein wenig Geld in der sogenannten Keksdose ist; sprich, Bargeld für solche Dinge beiseite legen oder besser noch einer echten Vertrauensperson geben (ist dann nicht ganz legal, aber wirksam der Insolvenzmasse entzogen) bzw. slche Haushaltsgegenstände, deren Erneuerung ohnehin ansteht, vorzieht (Waschmaschine, Kühlschrank und andere Dinge, die nicht gepfändet werden können).

Schuld und Schulden sind übrigens zweierlei. Schulden zu haben ist eigentlich nicht schlimm, wenn ich falsch kalkuliert habe, ist es ärgerlich. Aber Schuld im Sinne von dafür büßen? Die meisten Insolventen dürften jedenfalls nicht böswillig Schulden gemacht haben, auch wenn es uns gern unterstellt wird.
Kopf hoch, in etwas mehr als 6 Jahren ist alles gut. :thumbup:
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GelberHai

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #4 am: 26. Mai 2011, 21:25:48 »

Man geht nicht einfach aufs Amtsgericht und stellt einen Antrag. Dem Insolvenzantrag geht ein außergerichtlicher Einigungsversuch voraus, den du dir bescheinigen lassen musst von geeigneter Stelle. Dies machen Insolvenzanwälte (die du bezahlen musst) oder eine Schuldnerberatungsstelle in deiner Stadt (einfach mal googeln)- dort zahlst du nichts, musst dich aber auf etwas längere Wartezeiten einstellen. Dieser ganze Vorgang des Eingungsversuches kann einige Monate dauern - es kommt auf die Anzahl deiner Gläubiger an. Also am besten schnellstens Anwalt oder Beratung aufsuchen, alle Unterlagen mitnehmen (deine Gläubiger, d.h. wem schulde ich wieviel). Erst wenn dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, kannst du einen Antrag stellen.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #5 am: 26. Mai 2011, 21:36:19 »

Vielen Dank!!!

Jetzt noch mal für Doofe zusammengefasst: Ich zahle keine Raten mehr, bezahle aber noch die Instrumente mit dem Geld, was ich dadurch spare. Inzwischen zieht sich das Verfahren hin. Nach drei Monaten habe ich die Instrumente bezahlt und sie gehören meinen Kindern.

Dann stelle ich den Antrag und lasse mich überraschen, ob die Versandhäuser uns die Wohnung leerräumen oder nicht. Richtig?
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Achdujeh

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #6 am: 26. Mai 2011, 21:54:05 »

Ein seriöser Anwalt wird darauf hinweisen, dass er für die Beratung Geld nehmen muss. Und wenn jemand insolvent ist, dann kann er/sie die Rechnung nicht bezahlen.

Der seriöse Anwalt wird dann bedauernd mit dem Kopf schütteln und auf die kostenlose Schuldnerberatung verweisen.

Einem Anwalt, der für einen Schuldner arbeiten will, der so pleite ist, wie du es schilderst, würde ich kein Mandat erteilen.

Wenn man die Nerven hatte, bei einem Verdienst unterhalb der Pfändungsrenze, soviel Schulden anzuhäufen, dann sollte man auch die Phase aushalten können, in der man, wenn man nichts mehr zahlt, mit der Vollstreckungslawine vertraut gemacht wird.

In dieser Zeit sollte man sich sehr klug verhalten. Z.B. legt man sich einen nicht zu kleinen Notgroschen in die sog. Keksdose.

Ob die Musikinstrumente zu retten sein werden, hängt nicht nur davon ab, ob sie überhaupt von einem GV gepfändet werden würden, sondern auch, ob noch ein Eigentumsvorbehalt drauf liegt.

Wenn der Vollstreckungszirkus läuft und ggf. eine EV abgelegt werden muss, kann die dies eine gute Gelegenheit sein, es mit Vergleichen zu versuchen.

Vergleichsvorschläge haben eine größere Chance auf Annahme, wenn der Gläubiger damit wenigstens noch ein wenig Geld statt gar nichts bekommen kann.

Wenn man eine Insolvenz ansteuert, sollte auch vorher geklärt werden, wie es mit der Wohnsituation ist. Kann man sich vorstellen, während der Insolvenz in seiner Wohnung zu bleiben, ist es gut. Andernfalls sollte man vor der Insolvenz umziehen, denn ab EV bzw. Inso wird es damit schwieriger.

FG Achdujeh
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #7 am: 27. Mai 2011, 06:05:34 »

Der Anwalt berät mit Beratungshilfschein. Sollte ich den nicht bekommen oder sollte ich beim Anwalt ein komisches Gefühl haben, gehe ich zur Beratungsstelle. Beim Anwalt habe ich schneller einen Termin bekommen und dort ist das erste Gespräch gratis.

Wegen der "Nerven": Haben Sie Kinder? Ich muss hier nichts für mich haben. DIE Nerven, notfalls alleine auf dem blanken Fußboden zu campieren, habe ich durchaus. Wissen Sie, was das für ein Sch...gefühl ist, den Kindern eine Freude machen zu wollen, indem man ihnen einen Herzenswunsch erfüllt und dann eventuell sagen zu müssen: "Gebt mal wieder her!"? Dass man das in jedem Falle verhindern möchte und dass das mein oberstes Gebot im Moment ist, ist vielleicht verständlich.

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Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #8 am: 27. Mai 2011, 07:30:07 »

also ich möchte mal hier anmerken, das der große Versandhandel aus Hamburg sehr wohl von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht. Ich habe genau die gleiche Situation gehabt auch mit einem Notebook. Der Versandhandel hat es von ir zurück gefordert. Ich habe immer meine Raten an die bezahlt und nie gestundet oder sonst was. Trotz alle dem werden die angeschrieben, wenn man in die Insolvenz geht und gebeten deren Forderungen anzumelden. Der Versandhandel wollte keine Forderungen anmelden sondern hat sich auch das Eigentumsrecht berufen und das Notebook zurück verlangt.

Ich habe daher mit Absprache mit dem Versandhandel und dem TH mein Kundenkonto auf meine Mutter umgemeldet und zahle weiterhin meine Raten bis das Notebook abbezahlt ist.

Also geholfen ist dir damit sicherlich nicht, wenn du die Raten einstellst, aber die Notebooks behalten möchtest. Dich wird das Inkassobüro anschreiben und es kommen weitere saftige Gebühren hinzu, die du dann auch zahlen musst, wenn du die Notebooks nicht an den Versandhandel zurück schickst.

Das bereits abbezahlte Geld dafür ist Futsch und wird als Schadensersatz o.ä. einbehalten. Es kann sogar sein, dass du noch weiter was zahlen musst, wenn das Notebook stark abgenutzt ist oder so.

Ich halte es daher für wenig Sinnvoll die Zahlungen einfach einzustellen. Rufe die lieber an und frage was du machen kannst, die meisten Versandhandelsunternehmen sind sehr kulant und helfen einem in Notsituationen.

Was den Anwalt betrifft: Ein Anwalt für Insolvenzrecht rechnet nach Einkommen und Anzahl der Gläubiger ab. Je mehr Gläubiger, desto teurer. Ebenso wird der aussergerichtliche Einigungsversuch und dann auch noch extra der Antrag für die Insolvenz abgerechnet. Ich hatte einen Gläubiger und musste an die 800 Euro an den Anwalt bezahlen. Er hat mir Ratenzahlung angeboten (200 Euro 3 mal) für den Aussergerichtlichen Einigungsversuch (er begann mit seiner Arbeit nach Eingang der ersten Rate) und dann nochmal 200 Euro für das ausfüllen des Antrages, damit nichts falsch ist. Man kann den Insolvenzantrag aber auch selbst ausfüllen. Seit Beauftragen des Anwaltes, hat der ganze Verlauf bei mir von April 2010 - Dezember 2010 gedauert. Im Januar 2011 wurde die Insolvenz eröffnet. Vor Eröffnung haben die Gläubiger noch alle Möglichkeiten Gehalt zu pfänden, Konto zu pfänden usw. Und die interessiert es wenig, wenn du unter der Pfändungsgrenze liegst und sperren/pfänden dir das Konto. Das kannst du per Amtsgericht aufheben lassen, dauert aber auch wieder.

Eine Insolvenz ist kein Zuckerschlecken und die Gläubiger versuchen vorher soviel wie möglich von den ausstehenden Geldern zu bekommen, egal wie.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #9 am: 27. Mai 2011, 07:44:14 »

Angestellte, vielen Dank für deine Meinung. Aber dass ich die Zahlungen einstellen soll, habe ich jetzt schon von überall gehört. Das ist eigentlich das, was man immer rät, wenn es darum geht, in die Insolvenz zu gehen. Ehrlich gesagt, käme mir das auch nicht so schlau vor, wenn ich die Sachen sowieso abgeben muss, jetzt noch hunderte Euro dafür zu zahlen.

Kulant waren die überhaupt nicht bisher; ich diskutiere schon seit einem Jahr mit ihnen, weil ich mal um Stundung gebeten habe und mal die Raten niedriger festsetzen wollte: Das war ein sehr großer Aufwand mit den Raten und sie haben es ewig nicht umgestellt und ich hab immer mehr Mahnungen bekommen und musste alles mögliche unterschreiben und die Zinsen stiegen dann ins Unermessliche. Und stunden tun sie überhaupt nicht.

Ich kann es selbst noch nicht so ganz einschätzen, aber im Vergleich zu vorher müsste es mir mit einer Insolvenz vorkommen wie im 7. Himmel. Wenn du vorher gar nichts hast und danach das Existenzminimum, dann ist das Luxus.

Daher kann es eigentlich wirklich nur besser werden.

Was den Anwalt betrifft: Der weiß ja, dass bei mir nichts zu holen ist. Entweder er begnügt sich mit dem Beratungshilfeschein. Oder, falls ich keinen bekomme, was ich mir nicht vorstellen kann, ich gehe halt zur Beratungsstelle. Anwaltskosten von 800,- zu bezahlen, wäre in meinem Fall unsinnig; dann bräuchte ich keine Insolvenz zu beantragen. Ich bin faktisch zahlungsunfähig.

Ach so, das mit dem "Schadensersatz", also dem verlorenen Geld, kann ich mir nicht so vorstellen: Sie haben ja keinen Schaden, sondern bekommen das Gerät ja wieder. Wenn ich Güter für 2000,- kaufe und davon 1000,- bezahle, dann müssten mir doch anteilig auch 1000,- gehören, oder? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man einfach so, ohne genaue Aufstellung, sagen kann: "Das machen wir mal so und so".

« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 07:48:02 von lilarosablau »
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Achdujeh

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #10 am: 27. Mai 2011, 09:52:56 »

Was den Anwalt betrifft: Der weiß ja, dass bei mir nichts zu holen ist. Entweder er begnügt sich mit dem Beratungshilfeschein. Oder, falls ich keinen bekomme, was ich mir nicht vorstellen kann, ich gehe halt zur Beratungsstelle. Anwaltskosten von 800,- zu bezahlen, wäre in meinem Fall unsinnig; dann bräuchte ich keine Insolvenz zu beantragen. Ich bin faktisch zahlungsunfähig.
In vielen Gerichtsbezirken wird Beratungshilfe für die Insolvenzvorbereitung abgelehnt, wenn die Möglichkeit einer kostenlosen Schuldnerberatung existiert. Mit dem Einkommen hat das weniger zu tun.

FG Achdujeh
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #11 am: 27. Mai 2011, 10:10:10 »

Danke, das wusste ich nicht. Ich werde also vermutlich am Ende doch bei der Beratungsstelle landen. Ich habe nur gehört, dass das Verfahren beim Anwalt insgesamt wohl etwas flotter vorangehe. Aber Geld bekommt er dafür halt leider nicht von mir.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #12 am: 27. Mai 2011, 11:41:37 »

Guten morgen,
muss hier mal meinen Senf zugeben: Also mit dem Versandhaus mach die mal keine Sorgen... Zahlungen einstellen und abwarten...selbst wenn Sie den Artikel zurück haben wollen und  ihn nicht zurück geben kannst ( du hast die Laptops bestimmt verloren oder irgendwo liegengelassen) handelt sich um die Forderung von o....o um eine Insolvenzforderung...also abwarten.Die Rückgabe von Möbeln und "normalen" Einrichtungsgegenständen ist so gut wie ausgeschlossen. Wir haben auch rund 2500Euro bei O...O offen, auch ein Lappi und Drucker....die fragten uns ganz nett, ob wir dei Sachen zurückschicken wollen....da wir die leider verloren haben....(beim Transport zum Freund auf dem Parkplatz vergessen) ging das natürlich nicht :rougi: Aktuell Verkauft O..O seine Forderungen an DID Deutscher Inkassodienst...die schreiben richtig unverschämte Briefe...entweder ignorieren oder sich den Spaß machen und genau so pampig antworten und mit Nötigungsanzeige drohen...dann werden die plötzlich ganz lieb

die Sache mit dem Konto: Keine Panik....eröffne ein Pfändungsschutzkonto und lass dir vom Anwalt oder Schuldnerberatung den erhöhten Freibetrag bescheinigen ....mit 2 Kindern so ca 1500 Euro. Dieser Betrag ist monatlich freigegeben und kann auch bei aktiver Kontopfändung nicht gesperrt werden. EC Karte und Onlinebanking behältst du...es kann nur sein, das trotz P-Konto beim Eingang der Pfändung bei der Bank ein zwei Tage etwas Verwirrung herrscht und  Überweisungen etc. nur am Schalter ausführen kannst...war bei uns auch so....nach 2 Tagen ging wieder alles online und die EC karte klappte auch wieder.

Der Tip, du sollst anrufen und mit den reden....vergiss es.....das ist nicht deine Aufgabe, darum kümmert sich dein Anwalt und reden mit Gläubigern bei der beabsichtigten Insolvenz ist überflüssige Zeitverschwendung!!!

Am Tag, wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt...und der Tag wird kommen, bedenke eins: Er kann nur das Pfänden, was er auch sieht!!!! und wenn du Ihn direkt auf die bevorstehende Inso hinweist, ist er innerhalb von 10 min, nach Abgabe der EV, falls beantragt wieder weg.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #13 am: 27. Mai 2011, 11:55:29 »

Hallo, joedicom, danke für die Tipps  :thumbup:

Wie ist das denn mit dem "er nimmt nur mit, was er sieht"? Wo sucht er denn? Also mal blöd gefragt (nur hyptothetisch, ich hab ja wirklich nichts!): Wenn ich jetzt teuren Schmuck HÄTTE o.ä. - wühlt der GV dann in den Schränken? Oder fragt er ganz höflich nach und geht dann wieder? Und kommt er angemeldet oder unangekündigt? Angemeldet macht ja vielleicht nicht so viel Sinn, wenn jemand wirklich was verstecken will. Aber unangemeldet ist auch schlecht: Wenn gerade Oma zu Besuch ist... Ich kann die Oma auch nicht einweihen, weil sie das nervlich völlig fertig machen würde, weil mir ihr Mann dann 100 Jahre lang (nicht ganz unberechtigt) Vorwürfe machen würde und weil ich denke, dass das meine Privatsphäre ist. Ich möchte das mit mir selbst (und den Kindern, wo es sich nicht vermeiden lässt) ausmachen.

Wegen O..O.: Ich hatte ungefähr für etwas mehr als 2000,- dort gekauft, es gibt natürlich einen Ratenaufschlag. Und dann konnte ich die Raten nicht mehr in der Höhe zahlen und zahle nun monatl. 50,- Dafür, dass sie die Raten runtergesetzt haben, wollen sie insgesamt dann noch mal 400,- Aufschlag haben! Und das finde ich dann schon unverschämt! Wenn jemand die Raten nicht zahlen kann, woher soll er dann die 400,- Aufschlag haben? So kommt ein Mosaiksteinchen zum anderen. Und irgendwann kann man GAR NICHTS mehr zahlen. Obwohl man eigentlich guten Willens ist.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #14 am: 27. Mai 2011, 12:12:43 »

Zum Gerichtsvollzieher: Er muss sich schriftlich ankündigen...das passiert auch in der Regel so. macht er es nicht, bist du nicht verpflichtet ihn rein zu lassen. Selbst wenn er sich angekündigt hat, darf er ohne deine Zustimmung deine Wohnung nicht durchsuchen...hierfür braucht er, wenn du die Zustimmung verweigerst einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss... Ist aber Blödsinn ihm die Durchsuchung zu verweigern und bringt nur unnötig Ärger. Nun, Gegenstände von Wert. Laptops, Flachbildfernseher etc., kann er ja nur Pfänden, wenn sich diese Sachen in der Wohnung befinden bzw, im Keller...also denk mal drüber nach....schließlich kündigt er sich ja 2 Wochen vorher an!!!!
Also: Kommt er unangekündigt, verweise ihn vor die Tür! er ist dazu verpflichtet, seinen Besuch anzukündigen....auch wenn das bei "Achtung Kontrolle" oder "Zwegert" so nicht rüber kommt!!

Zu O..o: keine weiteren Verhandlungen und nicht mehr zahlen....alles was du zahlst ist rausgeschmissenes Geld...sobald dein Verfahren eröffnet ist, ist dein Geld weg.

Wir haben alle Zahlungen eingestellt: überflüssige Handyverträge, überteuerte Versicherungen ........das was du brauchst wie z.b. Hausrat und Haftpflichtversicherung unbedingt zahlen oder alten Vertrag nicht bezahlen und neuen günstigeren abschließen. Gleiches mit Telefon und Internet.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #15 am: 27. Mai 2011, 12:30:10 »

Noch ein Hinweis: Solange noch kein aussergerichtlicher Vergleich läuft und noch kein Gläubiger offiziell angeschrieben wurde, ist es dir überlassen, wem du was bezahlst und mit wem du Verträge abschließt. Du darfst es nur nicht übertreiben...also ein Kredit bei deiner Bank und dann in die Inso kommt nicht so gut.

Der Gerichtsvollzieher kann überall nachschauen: in Schränken, unterm Bett, im Keller, in deiner Schmutzwäsche!!!!!

Überlege dir gut, welch bestehenden Verträge für dich und deine Kinder wichtig sind, welche Kosten du auch später reduzieren kannst und auf welche Verträge du verzichten kannst....wir haben unsere monatlichen Fixkosten von 1500Euro auf 750 Euro inkl. Miete Strom Telefon Internet Versicherungen und Handy reduziert....es klappt. Nimm dir die Zeit und setz dich in Ruhe hin, nimm eine Person deines Vertrauens dazu und dann geht ihr jeden einzelnen Punkt durch...du wirst sehen, was sich einsparen lässt.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #16 am: 27. Mai 2011, 13:00:45 »

Ich frage mich, wo jetzt plötzlich der Gerichtsvollzieher herkommt. Bislang habe ich den Thread so verstanden, dass Ratenverpflichtungen, wenn auch nicht immer einfach, erfüllt werden können, aber noch kein Titel vorhanden ist.

In dieser Phase kommt kein Gerichtsvollzieher!

Solange keine Kündigung seitens des Versandhauses da ist gibt es auch keinen Grund vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen.

Selbst wenn der Gerichtsvollzieher käme würde er so etwas wie einen Laptop kaum pfänden, weil die Teile auf dem Markt (Versteigerung) keinen entsprechenden Wiederverkaufswert haben. Selbst einen Flachbildfernseher üblicher Bauart darf er heute nicht mehr pfänden, das gehört zur unpfändbaren Standardausstattung. Ansonsten könnte er nur eine Austauschpfändung machen. Der Aufwand dürfte bei dem Preisverfall für Flachbildfernseher eher zu hoch sein.
Der Gerichtsvollzieher darf ohne Durchsuchungsbeschluss gar nichts durchwühlen, nicht einmal schmutzige Wäsche.

Der DID ist übrigens eine Tochterfirma des Versandhauses, dessen Namen wir hier nicht nennen.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #17 am: 27. Mai 2011, 13:20:17 »

Hallo, der Alte, ich bin jemand, der immer gleich das Schlimmste annimmt.

Ich müsste eigentlich am 1.6. zig Überweisungen machen. An diesem Tag habe ich einen ersten Termin beim Anwalt. Ich gehe davon aus, dass ich nur noch laufende Sachen zahle. Der Anwalt (oder die Beratungsstelle eine Woche später) wird dann alle Gläubiger anschreiben, die werden sich furchtbar aufregen. Dann kommen vielleicht noch mal gruselige Briefe, und dann gehe ich davon aus, dass nach weiteren Wochen plötzlich ein mehr oder weniger netter Mann vor der Tür steht. Ich dachte, das sei der übliche Verlauf.

Ich blicke, sorry, immer noch nicht durch. Wir haben z.B. - aber das ist nicht meine Schuld - drei Fernseher  :shock: Ich habe einen kleinen Flachbildschirmferns. zum Geburtstag bekommen. Warum, weiß ich auch nicht. Ich gucke überhaupt nicht viel fern und der alte hätte es auch getan. Ich hab mir keinen gewünscht. Er ist aber auch sehr "winzig". Der alte Fernseher steht nun im Zimmer meiner Tochter (warum sollte ich ihn wegschmeißen?) und ein weiterer Fernseher gehört meinem Sohn (auch kein Luxus-Teil, hat er damals von den Großeltern bekommen). Das hört sich so furchtbar viel an, obwohl wir wirklich darauf verzichten könnten. Nun stehen die Teile aber hier rum und werden natürlich auch genutzt. Kann denn der GV die Fernseher aus dem Kinderzimmer holen? Und wenn man davon ausgeht, dass diese Geräte auch wirklich den Kindern gehören, kann er dann meinen Fernseher mitnehmen? An dem Gerät hänge ich überhaupt nicht. Es wäre mir nur peinlich, weil ich den ja von Oma bekommen habe. Und wenn sie uns dann besuchen kommt und sieht, dass der Fernseher nicht mehr da ist...  :shock:

Dann haben wir die beiden erwähnten Laptops, die noch O. gehören. Die würde doch dann O. persönlich einfordern, oder? Der GV kann ja nicht Sachen mitnehmen und versteigern, die einem bestimmten Gläubiger gehören.

Und was ist mit den anderen Sachen aus den Kinderzimmern (abgesehen davon, dass wir wirklich nichts Wertvolles haben)? Dürfte der GV an die Spardosen der Kinder (wo auch nur 10,- drin sind)? Oder das Keyboard des Kindes mitnehmen? Ich versuche einfach, mir das vorzustellen, was mich erwartet.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #18 am: 27. Mai 2011, 13:44:49 »

1. Solange kein Gläubiger einen vollstreckebaren Titel hat (Vollstreckungsbescheid), kommt auch kein Gerichtsvollzieher.

2. Der Gerichtsvollzieher pfändet nur solche Dinge, die nicht für die normale Lebensführung erforderlich sind, also weder Hausrat noch Möbel, und nur solche Gegenstände, die bei einer Versteigerung einen Erlös erwarten lassen, der die Kosten der Pfändung soweit übersteigt, dass eine Auskehrung an die Gläubiger möglich ist.
Röhrenfernseher sind heute quasi unpfändbar, weil keiner so etwas mehr kauft. Flachbildschirme haben auch nur dann wert, wenn sie etwas besonderes sind, also groß und neueste Technik. Und wie mein Berater damals, als ich den Antrag mit ihm fertigmeachte, zum Thema Laptops sagte, auch da ist kein Markt vorhanden, weil die Teile heute neu schon so wenig kosten, dass für gebrauchte Geräte kaum noch ein nennenswerter Wiederverkaufswert erzielt werden kann.

3. Wenn Oma dem Kind einen Fernseher schenkt und sich das auch beweisen lässt, dann ist das Eigentum des Kindes. Und das Kind kann besitzen, was es will, denn es ist nicht Schuldner.

Aber das ganze Thema ist derzeit überflüssig zu diskutieren. Wenn Sie ab sofort nichts mehr an die Gläubiger zahlen dauert es einige Zeit, bis die dann den Vertrag kündigen. Dann kommen noch mehrere Schreiben der Inkassodienste und dann schlussendlich irgendwann ein Mahnbescheid. Zeitdauer: geschätzte 6 bis 9 Monate. Wenn Sie dann noch, wer will Ihnen das wegen der fraglichen Inkassogebühren pp. verdenken, Widerspruch einlegen und die Gegenseite klagen muss, was mindestens bei der Belastung unserer Gerichte weitere 3 Monate dauert, dann ist das Jahr vergangen was Sie im schlechteten Fall brauchen, um das Insolvenzverfahren zu beantragen. Und ab Verfahrenseröffnung gilt das Vollstreckungsverbot.

Also, die Gefahr, dass ein Gerichtsvollzieher kommt, ist so unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #19 am: 27. Mai 2011, 14:01:18 »

Der Alte, vielen Dank für die Informationen.

Edit: Sorry, mir ist noch etwas eingefallen - mir kommt das alles noch so unwirklich vor - kennt das Gefühl jemand?

Also: Mein Einkommen liegt ja unterhalb der Pfändungsgrenze. Ich könnte mir doch dann monatlich - theoretisch - 500,- sparen und mich von Knäckebrot und Wasser ernähren. Was wäre dann, wenn nach diesen 6 Monaten der GV tatsächlich kommt und dieses Geld findet? Einerseits lese ich immer, vom Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze könne man sich alles kaufen. Andererseits kann man ja sagen: "Wenn die Olle das Geld hat, sich etwas zu sparen, dann kann sie es auch dem GV geben!". Das ist mir irgendwie nicht so klar. Was mache ich denn nun mit dem Geld, das ich wegen der Raten spare?
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 14:09:21 von lilarosablau »
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