Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lilarosablau am 26. Mai 2011, 19:54:19

Titel: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 26. Mai 2011, 19:54:19
Hallo,
ich bin kurz davor, Privatinsolvenz anzumelden. Mein Einkommen liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Die Schulden belaufen sich auf ca. 11 000,- Leider kommen immer neue "Extras" wie Betriebskostennachzahlungen hinzu, sodass ich im Moment eher mehr Schulden mache, als dahin zu kommen, sie zu reduzieren. Ich zahle Raten bis zum Anschlag und bin nur am Rechnen. Wenn ich alle Raten begleichen wollte, hätte ich monatlich keinen Cent mehr.

Ich habe nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt, aber vorher noch einige Fragen, die mir im Kopf umherschwirren und schlaflose Nächte machen:

Ein Großteil der Schulden ist bei einem großen Versandhaus: Nach einer Scheidung wurden mehrere Möbel und zwei Laptops angeschafft (warum zwei Laptops: Ich habe viel am PC gearbeitet und ihn fürs Studium gebraucht und mein Kind muss viel für die Schule tun. Sein Notebook war ein Geburtstagsgeschenk von der gesamten Familie). Insgesamt wurden bei diesem Versandhaus Güter für knapp 3000,- auf Raten gekauft; davon sind ca. 1000,- bezahlt (die notebooks kosten insgesamt ca. 1300,-). Andere Güter wurden bei anderen Onlineshops gekauft. Es gibt noch zwei Kreditkarten, die voll ausgeschöpft sind und schließlich habe ich für die Kinder drei Musikinstrumente für insges. ca. 2300,- auf Raten gekauft, wovon ich ca. 1000,- bereits gezahlt habe.

Dass ich mich verkalkuliert habe, muss ich wohl nicht mehr sagen. Es wäre alles noch irgendwie gegangen, wenn nicht im letzten halben Jahr insgesamt 1600,- an Gas- und Nebenkosten angestanden hätten bzw. anstehen. Nun bin ich am Ende. Um wieder ruhiger schlafen zu können, also die Überlegung, in Privatinsolvenz zu gehen.

Allerdings frage ich mich: Was passiert mit den ganzen Gegenständen, die noch nicht bezahlt sind (das ist faktisch der gesamte Haushalt)? Gut, wenn man mir das Sofa wegnehmen würde oder ein Bücherregal, wäre das O.K. Was aber, wenn man meinem Sohn seinen Laptop wegnimmt? (Ich selbst könnte auf meinen fast verzichten). Genauso schlimm wäre es, wenn man uns die Instrumente wegnimmt - die Musik ist für die Kinder sehr wichtig und ein Großteil ihres Lebens.

Man hat mir am Telefon ganz allgemein geraten, noch schnell den Musikhändler zufrieden zu stellen, damit wir die Instrumente behalten können, und dabei alle anderen Raten einzustellen. Ist das legitim? Kann ich den Antrag stellen und danach noch, bis darüber entschieden ist, einen Gläubiger bevorzugen? Oder wie muss man sich das vorstellen mit den Gegenständen? Was hat denn das Versandhaus davon, uns jetzt einen Laptop, der fast ein Jahr alt ist, wegzunehmen? Zumal wir ja immerhin einen Teil davon bezahlt haben. Wer entscheidet denn jetzt, ob der Schuldner etwas davon behalten kann und wie wird das verrechnet?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 26. Mai 2011, 20:09:22
Hallo,
Ihr Fragen hat fast jeder am Anfang so oder ähnlich gestellt.

Bis zum Insolvenzantrag kann man Schulden begleichen, bei wem man möchte. Sie können also guten Gewissens alle Zahlungen einstellen und nur noch den Musikalienhändler bezahlen. Das halte ich auch, bei aller Zurückhaltung gegenüber jedem Schuldner, für ein Gebot der Fairness, weil solchen Kleinunternehmer Forderungsausfälle schwer zu schaffen machen.
Bei den goßen Versandhändlern ist das, auch wenn es natürlich nicht schön ist, besser verkraftbar.
Meine Erfahrung ist, dass zumindest der Marktführer in D, die Fa. aus Hamburg, wohl eher keinen Gebrauch vom Eigentumsvorbehalt macht. Das ist für die auch mehr Aufwand als Nutzen. Ein ein Jahr alter Laptop z.B. ist heute so gut wie nichts mehr wert.

Im Vorfeld des Insolvenzverfahrens, dass sich mitsamt dem Versuch der außergerichtlichen Einigung schnell auf ein Jahr hinziehen kann wird oft geraten, alle Zahlungen an Gläubiger einzustellen. Grundsätzlich sehe ich das auch so, es sei denn, es beträfe solche Gläubiger, die daran schwer zu schlucken hätten. Aber bei Banken und Versandhäusern kann man das sicher tun. Man muß nur mit den Folgen leben. Nach relativ kurzer Zeit geben die das an ein Inkassobüro ab und dann folgen mehr oder minder böse Briefe und Drohungen. Das muss man aushalten können.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 26. Mai 2011, 20:49:15
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort. Ja, vom Gefühl her sehe ich es auch so, dass der kleine Musikladen mir richtig Leid täte. Der hat ja darauf vertraut, dass ich alles bezahle. Bei so großen Versandhäusern bin ich schon genervt: Sie wissen, dass ich schon mal um Stundung gebeten habe, was sie abgelehnt haben, und trotzdem bekomme ich ständig Reklame, ich solle doch mal wieder was bestellen. Naja, ist natürlich meine Schuld, dass ich Schulden habe.

Aber wie sieht das denn aus: Müsste ich nicht gleich Anfang Juni den Antrag auf Insolvenz stellen? Immerhin warten etliche Gläubiger auf ihre Zahlungen: Inkassofirmen, Versandhäuser, Onlineshops, Kredit-Banken, ein schwedisches Möbelhaus, Zeitungsverlage, die GEZ - alle habe ich vertröstet auf Anfang Juni. Wie lange hätte ich denn Zeit, bevor ich den Antrag stelle? Also, wenn ich den Musikhändler bezahlen will, KANN ich es mir gar nicht leisten, parallel noch irgendwas anderes zu zahlen.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 26. Mai 2011, 21:25:02
Den Anwaltstermin haben Sie wahrscheinlich, um die Insovenz vorzubereiten. Bevor Insolvenzantrag gestellt werden kann ist eine Bescheingung über ein gescheitertes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren auszustellen, z.B. durch den Anwalt. Das heißt, dass der Anwalt sich erst mit allen Gläubigern auseinander setzen muss, um ein solches Verfahren durchzuführen. Das dauert in der Regel mehrere Monate. Erst dann kann man den Antrag stellen.
In der Zwischenzeit kann es dazu kommen, dass die Gläubiger weiterhin mahnen und auch Inkassodienste beauftragen. Nicht darauf reagieren, sondern alles dem Anwalt geben. Es kann auch sein, so war es bei mir, das mit dem ersten Schreiben des Anwalts an die Gläubiger Ruhe eintritt und die Gäubiger das Verfahren abwarten.

Bis man den Antrag abgibt sollte man schon mal ein halbes Jahr veranschlagen.

In dieser Zeit kann und sollte man versuchen, seine Finanzen soweit zu konsolidieren, dass für die Zukunft ein wenig Geld in der sogenannten Keksdose ist; sprich, Bargeld für solche Dinge beiseite legen oder besser noch einer echten Vertrauensperson geben (ist dann nicht ganz legal, aber wirksam der Insolvenzmasse entzogen) bzw. slche Haushaltsgegenstände, deren Erneuerung ohnehin ansteht, vorzieht (Waschmaschine, Kühlschrank und andere Dinge, die nicht gepfändet werden können).

Schuld und Schulden sind übrigens zweierlei. Schulden zu haben ist eigentlich nicht schlimm, wenn ich falsch kalkuliert habe, ist es ärgerlich. Aber Schuld im Sinne von dafür büßen? Die meisten Insolventen dürften jedenfalls nicht böswillig Schulden gemacht haben, auch wenn es uns gern unterstellt wird.
Kopf hoch, in etwas mehr als 6 Jahren ist alles gut. :thumbup:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: GelberHai am 26. Mai 2011, 21:25:48
Man geht nicht einfach aufs Amtsgericht und stellt einen Antrag. Dem Insolvenzantrag geht ein außergerichtlicher Einigungsversuch voraus, den du dir bescheinigen lassen musst von geeigneter Stelle. Dies machen Insolvenzanwälte (die du bezahlen musst) oder eine Schuldnerberatungsstelle in deiner Stadt (einfach mal googeln)- dort zahlst du nichts, musst dich aber auf etwas längere Wartezeiten einstellen. Dieser ganze Vorgang des Eingungsversuches kann einige Monate dauern - es kommt auf die Anzahl deiner Gläubiger an. Also am besten schnellstens Anwalt oder Beratung aufsuchen, alle Unterlagen mitnehmen (deine Gläubiger, d.h. wem schulde ich wieviel). Erst wenn dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, kannst du einen Antrag stellen.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 26. Mai 2011, 21:36:19
Vielen Dank!!!

Jetzt noch mal für Doofe zusammengefasst: Ich zahle keine Raten mehr, bezahle aber noch die Instrumente mit dem Geld, was ich dadurch spare. Inzwischen zieht sich das Verfahren hin. Nach drei Monaten habe ich die Instrumente bezahlt und sie gehören meinen Kindern.

Dann stelle ich den Antrag und lasse mich überraschen, ob die Versandhäuser uns die Wohnung leerräumen oder nicht. Richtig?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Achdujeh am 26. Mai 2011, 21:54:05
Ein seriöser Anwalt wird darauf hinweisen, dass er für die Beratung Geld nehmen muss. Und wenn jemand insolvent ist, dann kann er/sie die Rechnung nicht bezahlen.

Der seriöse Anwalt wird dann bedauernd mit dem Kopf schütteln und auf die kostenlose Schuldnerberatung verweisen.

Einem Anwalt, der für einen Schuldner arbeiten will, der so pleite ist, wie du es schilderst, würde ich kein Mandat erteilen.

Wenn man die Nerven hatte, bei einem Verdienst unterhalb der Pfändungsrenze, soviel Schulden anzuhäufen, dann sollte man auch die Phase aushalten können, in der man, wenn man nichts mehr zahlt, mit der Vollstreckungslawine vertraut gemacht wird.

In dieser Zeit sollte man sich sehr klug verhalten. Z.B. legt man sich einen nicht zu kleinen Notgroschen in die sog. Keksdose.

Ob die Musikinstrumente zu retten sein werden, hängt nicht nur davon ab, ob sie überhaupt von einem GV gepfändet werden würden, sondern auch, ob noch ein Eigentumsvorbehalt drauf liegt.

Wenn der Vollstreckungszirkus läuft und ggf. eine EV abgelegt werden muss, kann die dies eine gute Gelegenheit sein, es mit Vergleichen zu versuchen.

Vergleichsvorschläge haben eine größere Chance auf Annahme, wenn der Gläubiger damit wenigstens noch ein wenig Geld statt gar nichts bekommen kann.

Wenn man eine Insolvenz ansteuert, sollte auch vorher geklärt werden, wie es mit der Wohnsituation ist. Kann man sich vorstellen, während der Insolvenz in seiner Wohnung zu bleiben, ist es gut. Andernfalls sollte man vor der Insolvenz umziehen, denn ab EV bzw. Inso wird es damit schwieriger.

FG Achdujeh
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 06:05:34
Der Anwalt berät mit Beratungshilfschein. Sollte ich den nicht bekommen oder sollte ich beim Anwalt ein komisches Gefühl haben, gehe ich zur Beratungsstelle. Beim Anwalt habe ich schneller einen Termin bekommen und dort ist das erste Gespräch gratis.

Wegen der "Nerven": Haben Sie Kinder? Ich muss hier nichts für mich haben. DIE Nerven, notfalls alleine auf dem blanken Fußboden zu campieren, habe ich durchaus. Wissen Sie, was das für ein Sch...gefühl ist, den Kindern eine Freude machen zu wollen, indem man ihnen einen Herzenswunsch erfüllt und dann eventuell sagen zu müssen: "Gebt mal wieder her!"? Dass man das in jedem Falle verhindern möchte und dass das mein oberstes Gebot im Moment ist, ist vielleicht verständlich.

Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 07:30:07
also ich möchte mal hier anmerken, das der große Versandhandel aus Hamburg sehr wohl von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht. Ich habe genau die gleiche Situation gehabt auch mit einem Notebook. Der Versandhandel hat es von ir zurück gefordert. Ich habe immer meine Raten an die bezahlt und nie gestundet oder sonst was. Trotz alle dem werden die angeschrieben, wenn man in die Insolvenz geht und gebeten deren Forderungen anzumelden. Der Versandhandel wollte keine Forderungen anmelden sondern hat sich auch das Eigentumsrecht berufen und das Notebook zurück verlangt.

Ich habe daher mit Absprache mit dem Versandhandel und dem TH mein Kundenkonto auf meine Mutter umgemeldet und zahle weiterhin meine Raten bis das Notebook abbezahlt ist.

Also geholfen ist dir damit sicherlich nicht, wenn du die Raten einstellst, aber die Notebooks behalten möchtest. Dich wird das Inkassobüro anschreiben und es kommen weitere saftige Gebühren hinzu, die du dann auch zahlen musst, wenn du die Notebooks nicht an den Versandhandel zurück schickst.

Das bereits abbezahlte Geld dafür ist Futsch und wird als Schadensersatz o.ä. einbehalten. Es kann sogar sein, dass du noch weiter was zahlen musst, wenn das Notebook stark abgenutzt ist oder so.

Ich halte es daher für wenig Sinnvoll die Zahlungen einfach einzustellen. Rufe die lieber an und frage was du machen kannst, die meisten Versandhandelsunternehmen sind sehr kulant und helfen einem in Notsituationen.

Was den Anwalt betrifft: Ein Anwalt für Insolvenzrecht rechnet nach Einkommen und Anzahl der Gläubiger ab. Je mehr Gläubiger, desto teurer. Ebenso wird der aussergerichtliche Einigungsversuch und dann auch noch extra der Antrag für die Insolvenz abgerechnet. Ich hatte einen Gläubiger und musste an die 800 Euro an den Anwalt bezahlen. Er hat mir Ratenzahlung angeboten (200 Euro 3 mal) für den Aussergerichtlichen Einigungsversuch (er begann mit seiner Arbeit nach Eingang der ersten Rate) und dann nochmal 200 Euro für das ausfüllen des Antrages, damit nichts falsch ist. Man kann den Insolvenzantrag aber auch selbst ausfüllen. Seit Beauftragen des Anwaltes, hat der ganze Verlauf bei mir von April 2010 - Dezember 2010 gedauert. Im Januar 2011 wurde die Insolvenz eröffnet. Vor Eröffnung haben die Gläubiger noch alle Möglichkeiten Gehalt zu pfänden, Konto zu pfänden usw. Und die interessiert es wenig, wenn du unter der Pfändungsgrenze liegst und sperren/pfänden dir das Konto. Das kannst du per Amtsgericht aufheben lassen, dauert aber auch wieder.

Eine Insolvenz ist kein Zuckerschlecken und die Gläubiger versuchen vorher soviel wie möglich von den ausstehenden Geldern zu bekommen, egal wie.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 07:44:14
Angestellte, vielen Dank für deine Meinung. Aber dass ich die Zahlungen einstellen soll, habe ich jetzt schon von überall gehört. Das ist eigentlich das, was man immer rät, wenn es darum geht, in die Insolvenz zu gehen. Ehrlich gesagt, käme mir das auch nicht so schlau vor, wenn ich die Sachen sowieso abgeben muss, jetzt noch hunderte Euro dafür zu zahlen.

Kulant waren die überhaupt nicht bisher; ich diskutiere schon seit einem Jahr mit ihnen, weil ich mal um Stundung gebeten habe und mal die Raten niedriger festsetzen wollte: Das war ein sehr großer Aufwand mit den Raten und sie haben es ewig nicht umgestellt und ich hab immer mehr Mahnungen bekommen und musste alles mögliche unterschreiben und die Zinsen stiegen dann ins Unermessliche. Und stunden tun sie überhaupt nicht.

Ich kann es selbst noch nicht so ganz einschätzen, aber im Vergleich zu vorher müsste es mir mit einer Insolvenz vorkommen wie im 7. Himmel. Wenn du vorher gar nichts hast und danach das Existenzminimum, dann ist das Luxus.

Daher kann es eigentlich wirklich nur besser werden.

Was den Anwalt betrifft: Der weiß ja, dass bei mir nichts zu holen ist. Entweder er begnügt sich mit dem Beratungshilfeschein. Oder, falls ich keinen bekomme, was ich mir nicht vorstellen kann, ich gehe halt zur Beratungsstelle. Anwaltskosten von 800,- zu bezahlen, wäre in meinem Fall unsinnig; dann bräuchte ich keine Insolvenz zu beantragen. Ich bin faktisch zahlungsunfähig.

Ach so, das mit dem "Schadensersatz", also dem verlorenen Geld, kann ich mir nicht so vorstellen: Sie haben ja keinen Schaden, sondern bekommen das Gerät ja wieder. Wenn ich Güter für 2000,- kaufe und davon 1000,- bezahle, dann müssten mir doch anteilig auch 1000,- gehören, oder? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man einfach so, ohne genaue Aufstellung, sagen kann: "Das machen wir mal so und so".

Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Achdujeh am 27. Mai 2011, 09:52:56
Was den Anwalt betrifft: Der weiß ja, dass bei mir nichts zu holen ist. Entweder er begnügt sich mit dem Beratungshilfeschein. Oder, falls ich keinen bekomme, was ich mir nicht vorstellen kann, ich gehe halt zur Beratungsstelle. Anwaltskosten von 800,- zu bezahlen, wäre in meinem Fall unsinnig; dann bräuchte ich keine Insolvenz zu beantragen. Ich bin faktisch zahlungsunfähig.
In vielen Gerichtsbezirken wird Beratungshilfe für die Insolvenzvorbereitung abgelehnt, wenn die Möglichkeit einer kostenlosen Schuldnerberatung existiert. Mit dem Einkommen hat das weniger zu tun.

FG Achdujeh
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 10:10:10
Danke, das wusste ich nicht. Ich werde also vermutlich am Ende doch bei der Beratungsstelle landen. Ich habe nur gehört, dass das Verfahren beim Anwalt insgesamt wohl etwas flotter vorangehe. Aber Geld bekommt er dafür halt leider nicht von mir.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 11:41:37
Guten morgen,
muss hier mal meinen Senf zugeben: Also mit dem Versandhaus mach die mal keine Sorgen... Zahlungen einstellen und abwarten...selbst wenn Sie den Artikel zurück haben wollen und  ihn nicht zurück geben kannst ( du hast die Laptops bestimmt verloren oder irgendwo liegengelassen) handelt sich um die Forderung von o....o um eine Insolvenzforderung...also abwarten.Die Rückgabe von Möbeln und "normalen" Einrichtungsgegenständen ist so gut wie ausgeschlossen. Wir haben auch rund 2500Euro bei O...O offen, auch ein Lappi und Drucker....die fragten uns ganz nett, ob wir dei Sachen zurückschicken wollen....da wir die leider verloren haben....(beim Transport zum Freund auf dem Parkplatz vergessen) ging das natürlich nicht :rougi: Aktuell Verkauft O..O seine Forderungen an DID Deutscher Inkassodienst...die schreiben richtig unverschämte Briefe...entweder ignorieren oder sich den Spaß machen und genau so pampig antworten und mit Nötigungsanzeige drohen...dann werden die plötzlich ganz lieb

die Sache mit dem Konto: Keine Panik....eröffne ein Pfändungsschutzkonto und lass dir vom Anwalt oder Schuldnerberatung den erhöhten Freibetrag bescheinigen ....mit 2 Kindern so ca 1500 Euro. Dieser Betrag ist monatlich freigegeben und kann auch bei aktiver Kontopfändung nicht gesperrt werden. EC Karte und Onlinebanking behältst du...es kann nur sein, das trotz P-Konto beim Eingang der Pfändung bei der Bank ein zwei Tage etwas Verwirrung herrscht und  Überweisungen etc. nur am Schalter ausführen kannst...war bei uns auch so....nach 2 Tagen ging wieder alles online und die EC karte klappte auch wieder.

Der Tip, du sollst anrufen und mit den reden....vergiss es.....das ist nicht deine Aufgabe, darum kümmert sich dein Anwalt und reden mit Gläubigern bei der beabsichtigten Insolvenz ist überflüssige Zeitverschwendung!!!

Am Tag, wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt...und der Tag wird kommen, bedenke eins: Er kann nur das Pfänden, was er auch sieht!!!! und wenn du Ihn direkt auf die bevorstehende Inso hinweist, ist er innerhalb von 10 min, nach Abgabe der EV, falls beantragt wieder weg.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 11:55:29
Hallo, joedicom, danke für die Tipps  :thumbup:

Wie ist das denn mit dem "er nimmt nur mit, was er sieht"? Wo sucht er denn? Also mal blöd gefragt (nur hyptothetisch, ich hab ja wirklich nichts!): Wenn ich jetzt teuren Schmuck HÄTTE o.ä. - wühlt der GV dann in den Schränken? Oder fragt er ganz höflich nach und geht dann wieder? Und kommt er angemeldet oder unangekündigt? Angemeldet macht ja vielleicht nicht so viel Sinn, wenn jemand wirklich was verstecken will. Aber unangemeldet ist auch schlecht: Wenn gerade Oma zu Besuch ist... Ich kann die Oma auch nicht einweihen, weil sie das nervlich völlig fertig machen würde, weil mir ihr Mann dann 100 Jahre lang (nicht ganz unberechtigt) Vorwürfe machen würde und weil ich denke, dass das meine Privatsphäre ist. Ich möchte das mit mir selbst (und den Kindern, wo es sich nicht vermeiden lässt) ausmachen.

Wegen O..O.: Ich hatte ungefähr für etwas mehr als 2000,- dort gekauft, es gibt natürlich einen Ratenaufschlag. Und dann konnte ich die Raten nicht mehr in der Höhe zahlen und zahle nun monatl. 50,- Dafür, dass sie die Raten runtergesetzt haben, wollen sie insgesamt dann noch mal 400,- Aufschlag haben! Und das finde ich dann schon unverschämt! Wenn jemand die Raten nicht zahlen kann, woher soll er dann die 400,- Aufschlag haben? So kommt ein Mosaiksteinchen zum anderen. Und irgendwann kann man GAR NICHTS mehr zahlen. Obwohl man eigentlich guten Willens ist.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 12:12:43
Zum Gerichtsvollzieher: Er muss sich schriftlich ankündigen...das passiert auch in der Regel so. macht er es nicht, bist du nicht verpflichtet ihn rein zu lassen. Selbst wenn er sich angekündigt hat, darf er ohne deine Zustimmung deine Wohnung nicht durchsuchen...hierfür braucht er, wenn du die Zustimmung verweigerst einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss... Ist aber Blödsinn ihm die Durchsuchung zu verweigern und bringt nur unnötig Ärger. Nun, Gegenstände von Wert. Laptops, Flachbildfernseher etc., kann er ja nur Pfänden, wenn sich diese Sachen in der Wohnung befinden bzw, im Keller...also denk mal drüber nach....schließlich kündigt er sich ja 2 Wochen vorher an!!!!
Also: Kommt er unangekündigt, verweise ihn vor die Tür! er ist dazu verpflichtet, seinen Besuch anzukündigen....auch wenn das bei "Achtung Kontrolle" oder "Zwegert" so nicht rüber kommt!!

Zu O..o: keine weiteren Verhandlungen und nicht mehr zahlen....alles was du zahlst ist rausgeschmissenes Geld...sobald dein Verfahren eröffnet ist, ist dein Geld weg.

Wir haben alle Zahlungen eingestellt: überflüssige Handyverträge, überteuerte Versicherungen ........das was du brauchst wie z.b. Hausrat und Haftpflichtversicherung unbedingt zahlen oder alten Vertrag nicht bezahlen und neuen günstigeren abschließen. Gleiches mit Telefon und Internet.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 12:30:10
Noch ein Hinweis: Solange noch kein aussergerichtlicher Vergleich läuft und noch kein Gläubiger offiziell angeschrieben wurde, ist es dir überlassen, wem du was bezahlst und mit wem du Verträge abschließt. Du darfst es nur nicht übertreiben...also ein Kredit bei deiner Bank und dann in die Inso kommt nicht so gut.

Der Gerichtsvollzieher kann überall nachschauen: in Schränken, unterm Bett, im Keller, in deiner Schmutzwäsche!!!!!

Überlege dir gut, welch bestehenden Verträge für dich und deine Kinder wichtig sind, welche Kosten du auch später reduzieren kannst und auf welche Verträge du verzichten kannst....wir haben unsere monatlichen Fixkosten von 1500Euro auf 750 Euro inkl. Miete Strom Telefon Internet Versicherungen und Handy reduziert....es klappt. Nimm dir die Zeit und setz dich in Ruhe hin, nimm eine Person deines Vertrauens dazu und dann geht ihr jeden einzelnen Punkt durch...du wirst sehen, was sich einsparen lässt.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 13:00:45
Ich frage mich, wo jetzt plötzlich der Gerichtsvollzieher herkommt. Bislang habe ich den Thread so verstanden, dass Ratenverpflichtungen, wenn auch nicht immer einfach, erfüllt werden können, aber noch kein Titel vorhanden ist.

In dieser Phase kommt kein Gerichtsvollzieher!

Solange keine Kündigung seitens des Versandhauses da ist gibt es auch keinen Grund vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen.

Selbst wenn der Gerichtsvollzieher käme würde er so etwas wie einen Laptop kaum pfänden, weil die Teile auf dem Markt (Versteigerung) keinen entsprechenden Wiederverkaufswert haben. Selbst einen Flachbildfernseher üblicher Bauart darf er heute nicht mehr pfänden, das gehört zur unpfändbaren Standardausstattung. Ansonsten könnte er nur eine Austauschpfändung machen. Der Aufwand dürfte bei dem Preisverfall für Flachbildfernseher eher zu hoch sein.
Der Gerichtsvollzieher darf ohne Durchsuchungsbeschluss gar nichts durchwühlen, nicht einmal schmutzige Wäsche.

Der DID ist übrigens eine Tochterfirma des Versandhauses, dessen Namen wir hier nicht nennen.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 13:20:17
Hallo, der Alte, ich bin jemand, der immer gleich das Schlimmste annimmt.

Ich müsste eigentlich am 1.6. zig Überweisungen machen. An diesem Tag habe ich einen ersten Termin beim Anwalt. Ich gehe davon aus, dass ich nur noch laufende Sachen zahle. Der Anwalt (oder die Beratungsstelle eine Woche später) wird dann alle Gläubiger anschreiben, die werden sich furchtbar aufregen. Dann kommen vielleicht noch mal gruselige Briefe, und dann gehe ich davon aus, dass nach weiteren Wochen plötzlich ein mehr oder weniger netter Mann vor der Tür steht. Ich dachte, das sei der übliche Verlauf.

Ich blicke, sorry, immer noch nicht durch. Wir haben z.B. - aber das ist nicht meine Schuld - drei Fernseher  :shock: Ich habe einen kleinen Flachbildschirmferns. zum Geburtstag bekommen. Warum, weiß ich auch nicht. Ich gucke überhaupt nicht viel fern und der alte hätte es auch getan. Ich hab mir keinen gewünscht. Er ist aber auch sehr "winzig". Der alte Fernseher steht nun im Zimmer meiner Tochter (warum sollte ich ihn wegschmeißen?) und ein weiterer Fernseher gehört meinem Sohn (auch kein Luxus-Teil, hat er damals von den Großeltern bekommen). Das hört sich so furchtbar viel an, obwohl wir wirklich darauf verzichten könnten. Nun stehen die Teile aber hier rum und werden natürlich auch genutzt. Kann denn der GV die Fernseher aus dem Kinderzimmer holen? Und wenn man davon ausgeht, dass diese Geräte auch wirklich den Kindern gehören, kann er dann meinen Fernseher mitnehmen? An dem Gerät hänge ich überhaupt nicht. Es wäre mir nur peinlich, weil ich den ja von Oma bekommen habe. Und wenn sie uns dann besuchen kommt und sieht, dass der Fernseher nicht mehr da ist...  :shock:

Dann haben wir die beiden erwähnten Laptops, die noch O. gehören. Die würde doch dann O. persönlich einfordern, oder? Der GV kann ja nicht Sachen mitnehmen und versteigern, die einem bestimmten Gläubiger gehören.

Und was ist mit den anderen Sachen aus den Kinderzimmern (abgesehen davon, dass wir wirklich nichts Wertvolles haben)? Dürfte der GV an die Spardosen der Kinder (wo auch nur 10,- drin sind)? Oder das Keyboard des Kindes mitnehmen? Ich versuche einfach, mir das vorzustellen, was mich erwartet.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 13:44:49
1. Solange kein Gläubiger einen vollstreckebaren Titel hat (Vollstreckungsbescheid), kommt auch kein Gerichtsvollzieher.

2. Der Gerichtsvollzieher pfändet nur solche Dinge, die nicht für die normale Lebensführung erforderlich sind, also weder Hausrat noch Möbel, und nur solche Gegenstände, die bei einer Versteigerung einen Erlös erwarten lassen, der die Kosten der Pfändung soweit übersteigt, dass eine Auskehrung an die Gläubiger möglich ist.
Röhrenfernseher sind heute quasi unpfändbar, weil keiner so etwas mehr kauft. Flachbildschirme haben auch nur dann wert, wenn sie etwas besonderes sind, also groß und neueste Technik. Und wie mein Berater damals, als ich den Antrag mit ihm fertigmeachte, zum Thema Laptops sagte, auch da ist kein Markt vorhanden, weil die Teile heute neu schon so wenig kosten, dass für gebrauchte Geräte kaum noch ein nennenswerter Wiederverkaufswert erzielt werden kann.

3. Wenn Oma dem Kind einen Fernseher schenkt und sich das auch beweisen lässt, dann ist das Eigentum des Kindes. Und das Kind kann besitzen, was es will, denn es ist nicht Schuldner.

Aber das ganze Thema ist derzeit überflüssig zu diskutieren. Wenn Sie ab sofort nichts mehr an die Gläubiger zahlen dauert es einige Zeit, bis die dann den Vertrag kündigen. Dann kommen noch mehrere Schreiben der Inkassodienste und dann schlussendlich irgendwann ein Mahnbescheid. Zeitdauer: geschätzte 6 bis 9 Monate. Wenn Sie dann noch, wer will Ihnen das wegen der fraglichen Inkassogebühren pp. verdenken, Widerspruch einlegen und die Gegenseite klagen muss, was mindestens bei der Belastung unserer Gerichte weitere 3 Monate dauert, dann ist das Jahr vergangen was Sie im schlechteten Fall brauchen, um das Insolvenzverfahren zu beantragen. Und ab Verfahrenseröffnung gilt das Vollstreckungsverbot.

Also, die Gefahr, dass ein Gerichtsvollzieher kommt, ist so unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 14:01:18
Der Alte, vielen Dank für die Informationen.

Edit: Sorry, mir ist noch etwas eingefallen - mir kommt das alles noch so unwirklich vor - kennt das Gefühl jemand?

Also: Mein Einkommen liegt ja unterhalb der Pfändungsgrenze. Ich könnte mir doch dann monatlich - theoretisch - 500,- sparen und mich von Knäckebrot und Wasser ernähren. Was wäre dann, wenn nach diesen 6 Monaten der GV tatsächlich kommt und dieses Geld findet? Einerseits lese ich immer, vom Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze könne man sich alles kaufen. Andererseits kann man ja sagen: "Wenn die Olle das Geld hat, sich etwas zu sparen, dann kann sie es auch dem GV geben!". Das ist mir irgendwie nicht so klar. Was mache ich denn nun mit dem Geld, das ich wegen der Raten spare?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 14:51:04
sorry aber da könnte ich echt sauer werden.
Du kannst deine Raten nicht zahlen aus welchen Gründen auch immer willst aber dann das Geld sparen? Wenn ich keine Raten zahlen kann, dann deswegen weil ich sonst nichts zu essen habe oder meine Miete und Strom nicht zahlen kann.  :nono: :nono:

Wenn du Geld sparst und der GV es findet, dann wird er es auch nehmen. In der Insolvenz würde es zur Masse gehören und vom TH gepfändet werden.

Zudem solltest du meinen ersten Beitrag richtig lesen. Ich habe nie behauptet du sollst deine Raten weiter bezahlen. Ich habe gesagt, dass du WENN du das/die Notebooks behalten willst, die Raten weiter bedienen solltest, denn O wird vom Eigentumsrecht Gebrauch machen. Warum sollen die es dir schenken, auch wenn du schon einen Teil abbezahlt hast, auch wenn es in der Versteigerung oder was auch immer die damit machen nichts bringt, werden sie es zurück fordern ujnd das bereits gezahlte Geld ist futsch. Wenn du Insolvenz anmeldest, werden sie es eh zurück verlangen, es sei denn du kannst dein Konto auf einen anderen Namen ändern. Wie gesagt ich spreche da aus Erfahrung und bei mir ist es keine zwei Monate her. Und unser Notebook ist noch älter als euers.

Es ist richtig, wenn man Insolvenz anmelden möchte, dass keine Raten mehr weiter bezahlt werden sollten, weil der Gläubiger sonst davon ausgehen muss, dass du auch liquide bist. Wenn du nix zu essen im Schrank hast und kein Sprit im Tank hast interessiert den Gläubiger nicht die Bohne solange er sein Geld hat.

Stell die Raten bei Otto ein, aber spätestens in der Insolvenz werden sie das Notebook bzw beide zurück verlangen, trotz der 1000 Euro die schon abbezahlt sind.

ICH an deiner Stelle würde bis zur Eröffnung weiter versuchen die Raten zu zahlen, denn 300 Euro ist nicht mehr sovielan offener Forderung im Gegensatz zu dem Verlust den du machen wirst!!!!

Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 15:01:43
Angestellte, ich glaube, du solltest nicht von deiner Situation auf die Lage anderer Leute schließen. Wenn du jeden Monat 1000,- an Raten zahlen musst, sodass du keinen Cent hast, um Lebensmittel zu kaufen und sogar die Lebensmittel auf Kreditkarte kaufen musst und nicht jede Rechnung bezahlen kannst und kein Gläubiger sich darauf einlässt, minimale Raten zu wollen, dann kannst du nur noch eines machen: Gar nichts mehr zahlen und in die Insolvenz gehen. Ansonsten bricht nämlich alles irgendwann über dir ein. Und natürlich "spart" man dann dabei eine Menge Geld. Mit diesem Geld soll es möglich sein, ein halbwegs "normales" Leben zu führen, ohne neue Schulden machen zu müssen. Ich frage mich sowieso, wie ich das letzte Jahr geschafft habe. Ich habe alles bezahlt und hin und hergeschoben, habe mir Geld von meinen Kindern (!) leihen müssen usw. Aber so geht es eben nicht weiter.

Nicht pfändbares Einkommen ist nicht pfändbar. Punkt. Und wenn ich deswegen nur in Unterhemd rumlaufe und Knäckebrot esse, dafür aber ein Fahrrad für 1000,- habe, dann ist das meine Entscheidung. Diese Auskunft habe ich schon so oft bekommen. Und wenn du in die Insolvenz gehst, dann bringt es auch nichts, immer weiter zu zahlen, es sei denn, man kann noch schnell etwas komplett abzahlen. Das ist aber nicht der Fall. Außer vielleicht bei den Instrumenten. Und für die möchte ich das Geld zur Seite legen. So etwas Ähnliches habe ich hier und bei der Schuldenberatung auch gehört.

Ich glaube, dein Ratschlag, einfach möglichst weiter zu zahlen, obwohl man weiß, dass man in der Insolvenz landet, ist nicht richtig. Es ist daher auch Quatsch zu sagen, entweder man zahlt oder man hat gar nichts: Ich könnte durchaus einiges zahlen. Aber das ist keine Lösung, denn damit gibt sich kaum jemand zufrieden. Also muss ich wohl sagen: "Wenn ihr nicht mit 500,- an Raten glücklich seid, weil ich 1000,- nicht zahlen kann, dann zahle ich eben gar nichts mehr und behalte die 500,- für mich". Anders läuft es wohl nicht. Mir wäre es auch lieber, ich könnte alles bezahlen.

Mich interessiert halt der Widerspruch, dass einerseits der GV nach Geld sucht und andererseits vom nicht pfändbaren Einkommen alles mögliche gekauft und gespart werden kann. Da hätte ich gerne eine möglichst verbindliche Antwort.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 15:13:19
lilarosablau

du kannst mit deinem Pfändbaren Einkommen machen was du willst! Aber wenn du Gespartes hast und in der Insolvenz bist, wird der TH das Vermögen zur Masse ziehen. Punkt. Dafür ist der TH da um alles zu verwerten was da ist.

Und ich schliesse nicht von mir auf andere. Du hast in deinem ersten Post wegen den Notebooks gefragt und ich habe dir meine Erfahrungen dazu berichtet und dir gesagt, dass genau das auf dich zukommen wird, da ich diese Erfahrung mit O vor zwei Monaten gemacht habe. Und da du ein Kunde bist wie alle anderen werden sie bei dir sicher keine Ausnahme machen.
Sorry, wenn du die negativen Sachen nicht hören möchtest, frage ich mich warum du hier öffentlich postest. Du hast gefragt es haben dir etliche geantwortet. Das nicht immer die Antwort dabei ist, die du dir erhoffst, wird wohl noch häufiger passieren, gerade wenn du in der Insolvenz bist.

Ebenso habe ich nie geschrieben das du so weiter machen sollst oder gar versucht dir eine Insolvenz auszureden, sondern nur im Bezug auf O bzw den Notebooks geschrieben, da du ja sagtest du würdest sie gerne behalten.

Mache deine eigenen Erfahrungen und du wirst sehen, was bei dir passiert.

Nur wenn man keine Erfahrungsberichte von anderen möchte, die in der Situation bereits waren, dann sollte man in einem öffentlichen Forum keine Fragen stellen.

In diesem Sinne alles gute und viel Glück für deine bevorstehende Schuldenberatung!!  :thumbup:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 15:20:59
Hallo, Angestellte, ich freue mich ja über jeden Beitrag, auch über deinen und auch über negative Erfahrungen (also natürlich nicht über die negativen Erfahrungen anderer Leute, sondern über ihren Bericht  :wink:). Ich glaube, das hast du falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

Es ist halt nur so, dass hier immer von "Keksdosen" gesprochen wird. Und du sagst nun - und auch das leuchtet mir ein -, dass man eben keine Keksdosen füllen soll, damit der Gerichtsvollzieher sie nicht mitnimmt. Soll ich mir das Geld jetzt ins Kissen nähen? Ist durchaus ernst gemeint die Frage...

Wie gesagt: Es ist einfach logisch (und das sagte man mir gestern auch in der telefon. Beratung), dass man, wenn man die Raten einstellt, quasi wie im 7. Himmel lebt - im Gegensatz zu vorher (ist ja alles relativ). Und logisch ist auch, dass Geld übrig bleibt. Also fragt man sich tatsächlich: Wohin damit? Oder ist die Frage so abwegig?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 15:33:35
nein natürlich ist die Frage nicht abwägig, aber wenn man verschuldet ist die Ratenzahlung einstellt, dann doch eigentlich deswegen, dass man seinen Lebensunterhalt decken kann, was vorher nicht ging.

Natürlich kannst du das "übrig" gebliebene Geld in die "Keksdose" packen und sammeln, nur wenn es gefunden werden sollte (was ich nicht denke, aber man weiss ja nie) wird es verwertet. Sprich zur Masse gezogen während des Insolvenzverfahrens oder der GV verwertet es, wenn der vorher kommen sollte.

Wenn du in die WVP kommst, darfst du auch wieder Geld ansparen und es wird nicht zur Masse gezogen. Vorher wird alles verwertet, was auch verwertbar ist, sprich Gespartes, Bausparverträge, Lebensversicherung usw.

Man ich will dir doch nichts böses. Ich wollte dir nur helfen, dass du nicht hinterher da stehst und traurig bist, weil man dir alles genommen hat.

Und sicher geht es den meisten nach Einstellung der Ratenzahlungen besser, das ist ja auch der Sinn, dass man wieder Licht am Ende des Tunnels sieht!! Nur man sollte halt nicht vergessen, dass eine Insolvenz auch einige unanehmlichkeiten mit sich bringt. Von Schufaeintrag, über Kontoverwaltung durch den TH und Verlust sämtlicher Festsparverträge (wenn man solche hat) und Doppelzahlungen der PKW Steuer an das Finanzamt und keine Steuererstattungen mehr. All das hat man mir vorher NICHT gesagt oder anders gesagt und ich fiel aus allen Wolken und war geschockt.  :neutral:

 :smoke:<---- Eine Friedenspfeiffe für dich!!  :biggrin:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 15:36:27
achso wegen dem übrig gebliebenen Geld, wenn du es für den normalen Gebrauch nutzt, sprich Lebensmittel, Kleidung, Miete usw verbrauchst kann dir keiner was vorwerfen. Also würde ich es erstmal dafür nutzen. Wenn du vielüber hast, geh doch mal mit deinen Kindernshoppen, die freuen sich doch bestimmt über neue Kleidung, und Mama gönnt sich sicher auch gerne mal ne neue Tasche oder Schuhe  :wink: :wink: :biggrin:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 15:48:03
Haut Euch nicht  :nono:

Natürlich unterläßt niemand die Ratenzahlung, der noch hinreichend liqude ist. Der Tipp an alle, die kurz vor der Insolvenz stehen, die Ratenzahlung einzustellen kommt doch immer daher, das ohnehin die Mittel knapp sind.
Und wenn man dann doch, wieder Erwarten, am Monatsende doch etwas übrig hat, sollte man es so weglegen, dass es sicher ist. Eine sichere Keksdose steht bestimmt nicht im eigenen Wohnzimmer, sondern bei Oma, die damit ein Sparbuch für die Kinder (selbstverständlich auf deren Namen) füttert oder bei Onkel Paul, der schon immer ein guter Mensch war oder oder oder.

Reichtümer sind da nicht anzuhäufen. Denn wenn man das jetzt plötzlich könnte, muss man die Schulden doch eher vorsätzlich gemacht haben. Und da hört der Spaß dann doch wohl auf.

Das mit dem Laptop im Insolvenzverfahren ist, wie kürzlich in einem anderen Thread diskutiert, nicht so einfach. Der Eigentumsvorbehalt ist eine Form der Sicherungsübereignung. Der Treuhänder im Verfahren hat die Aufgabe vorhandene Vermögenswerte zu verweerten. Soweit eine Sicherungsübereignung besteht, hat er den Erlös dem Gläubiger auszukehren.
Als kann die Firma, die sich so gut findet, im eröffneten Verfahren die Herausgabe nicht verlangen.

Weil Angestellte80 das Thema Kraftfahrzeugsteuer anspricht: Ein vorhandenes Kfz so schnell als möglich auf einen anderen Halter ummelden, dann umgeht man dieses Problem. Dagegen kann auch der Treuhänder nichts machen. Am Besten ist man als Insolaner gar nicht Eigentümer eines Fahrzeugs, sondern nur Nutzer.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 15:56:08
Angestellte, sorry, ich wollte mich nicht prügeln  :wink:

Es ist nur so: Ich bin es gewohnt, in den letzten Jahren ziemlich "unkonventionell" zu leben: Wir haben teilweise zu viert von 20,- in der Woche gelebt. Ich habe alles, was ich hatte, überwiesen. Das war schon eine Menge Geld. Das heißt aber nicht, dass ich das ewig so weiter machen könnte. Ansonsten wäre ich ja nicht hier. Es geht eine Weile gut, und wenn dann innerhalb eines halben Jahres zweimal fast 1000,- an Nachzahlungen fällig werden, dann sitzt man nur noch da und heult. Weil von weniger als 20,- in der Woche KANN man nicht leben. Ich hab die Schulden auch nicht vorsätzlich gemacht. Ich hab nur nicht damit gerechnet, fast 2000,- nachzahlen zu müssen. Die haben mir letztendlich das Genick gebrochen. Schon wenn ich mal Fleisch gekauft habe (höchstens alle 2 Monate mal), kam ich mir vor wie ein Verbrecher, weil ich dachte: "Wie kannst du jetzt Fleisch kaufen, wo du doch Rechnung xy zahlen müsstest" - das geht so einfach nicht mehr.

Da ich es aber so gewohnt bin, so sparsam zu sein (und z.B. mit durchlöcherten Socken rumzulaufen), bliebe halt, wenn ich die Raten einstelle, tatsächlich noch was übrig.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Maurice Garin am 27. Mai 2011, 16:10:54
Da ich es aber so gewohnt bin, so sparsam zu sein (und z.B. mit durchlöcherten Socken rumzulaufen), bliebe halt, wenn ich die Raten einstelle, tatsächlich noch was übrig.

Dann zahlen Sie damit halt den Anwalt. Damit haben Sie kein so großes "Keksdosenproblem" und müssen die vermutlich anstehenden Vollstreckungsrundumschläge nicht so lange erdulden.

Eine kleine Keksdose ist aber trotzdem empfehlenswert. Und auch kein Problem.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 16:19:35
Nein, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten - ich dachte, es sei klar geworden, dass es weniger darum geht, meine unzähligen Schätze zu verbergen, sondern einzig darum, dass es in meinem Haushalt exakt zwei Dinge gibt, die ich nicht hergeben kann, weil sie meinem Sohn alles bedeuten und ich es nicht übers Herz bringen würde, ihn so zu enttäuschen. Konkret sieht es so aus, dass ich gerne noch drei Monate trockene Nudeln essen möchte, um am Ende das Geld für das Instrument zu haben. Und dann sollte es losgehen mit dem normalen Leben.

Das ist das eine Instrument und der Laptop des Kindes. Alles andere, mein Laptop, Fernseher, die anderen (günstigeren) Instrumente - das alles würde mich nicht schocken.

Also muss ich einfach noch mal fragen: Ich zahle nicht mehr. Es bleibt logischerweise Geld übrig. Kann ich davon, noch bevor das Verfahren eigentlich eröffnet ist, das Instrument abzahlen? Und wenn nicht, weil der Händler als Gläubiger "mit in den Topf der Gläubiger" muss: Kann ich dann das Instrument von dem angesparten Geld zahlen? Weil, wenn das nicht geht, ich ja ca. 9 Monate darauf warten müsste, dass das Verfahren endlich losgeht. In dieser Zeit hätte mein Kind dann kein Notebook und, noch schlimmer, kein Instrument. Das MUSS ich verhindern. Das ist eigentlich alles, was mich interessiert. Denn der Händler möchte das Instrument ja in dem Moment zurück, in dem ich nicht mehr zahle. Und das ist ja auch nur verständlich. Ich möchte auch ungerne, dass er mich deshalb extra verklagen muss.

Ach so, noch was: Zumindest einen Laptop brauche ich hier nachweislich für mein Fernstudium.

Und: Das Instrument ist zwar nicht Eigentum des Kindes, aber ich zahle es ja sozusagen von seinem Unterhalt. Kann man dann nicht so argumentieren, dass man das aus der Masse der Gläubiger herauszieht? Es ist ja offensichtlich, dass das Instrument für das Kind ist und nicht für die Mutter. Und es ist offensichtlich, dass der Vater genau zu diesem Zwecke Unterhalt und Mehrbedarf zahlt.

Noch eine Frage: Hat die Tatsache, dass man im Insolvenzverfahren ist, Auswirkungen auf das Sorgerecht o.ä.? Gibt es irgendjemanden, der einem daraus einen Sorgerechts - Strick drehen könnte, dass die Mutter Insolvenz angemeldet hat?

Vielen Dank für alle Antworten und sorry, dass ich etwas panisch bin!
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 16:38:39
Das Instrument kann bezahlt werden, wenn es vor dem Insolvenzantrag bezahlt ist kommt der Händler auch nicht mit auf die Gläubigerliste. Natürlich ist das Instument ein Wertgegenstand, der innerhalb der letzten Zeit angeschafft und an das Kind verschenkt wurde. Das sollte man tunlich beim Insolvenzantrag vergessen anzugeben, man ist ja so verwirrt...

Laptop ist zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zwei Jahre alt und natürlich ebenfalls als Geschenk Eigentum des Sohnes. Meine Einschätzung zur Verwertung siehe oben.

Beides könnte ja auch vom Vater geschenkt worden sein.

Wenn das eigene Laptop gebraucht wird kann man das so auch angeben.

Ein Insolvenzverfahren hat auf das Sorgerecht keinen Einfluß.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 17:25:17
Danke!

Der Alte, ich bin tatsächlich etwas "verwirrt"  :rougi: Was meinst du ganz genau mit "vor dem Insolvenzantrag"? Ist das jetzt die Zeit, in der alle Gläubiger angeschrieben werden und man darauf wartet, wie sie reagieren? Also quasi erst nach ca. 6 Monaten? Aber dann würde ich den Musikhändler ja gar nicht erst angeben, weil er ja dann sofort auch angeschrieben wird und dann vermutlich den Vertrag kündigt.

Am liebsten würde ich diese Instrumentengeschichte schnell "extra" bezahlen, ohne sie zu erwähnen. Ist das legitim? Oder ist das Betrug?

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich ein paar Monate Zeit habe, das, was mir wichtig ist zu bezahlen?

Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 17:49:40
Den Musikhändler einfach so schnell wie möglich bezahlen und gar nicht mit auf die Gläubigerliste nehmen, auch nicht beim Anwalt. Das ist legal, weil man diejenigen Forderungen, die ohnehin nicht ins Insolvenzverfahren sollen, weil sie vorher erledigt sind, auch nicht für den aussergerichtlichen Plan angeben muss. Ich hatte auch mehrere kleinere Sachen, die ich, sogar in Absprache mit meinem Schuldnerberater, vorher erledigt habe. Davon hat niemand etwas erfahren.

Betrug gibt es hier nicht. Wenn man seine Schulden bezahlt kann man sich immer noch aussuchen, welcher Gläubiger bedient wird. Noch sind wir schließlich freie Menschen (obwohl, beim mir im IV habe ich manchmal das Gefühl von Unfreiheit).
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 17:50:16
Ich bin doch erstaunt, wie leichtfertig hier mit Wertgegenständen gepokert wird: Also, ein Laptop ist falls es komplett bezahlt wär durchaus pfändbar. Beispiel: Ein Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel wegen einem ganz geringen Betrag...sagen wir 80 Euro. Wetten, der GV nimmt das Laptop mit!!!! Und glaubt mir...wir sind mit fast 100.000 Euro in die Insolvenz und es gab Pfändbare Titel für 45 Euro!!!!!  gerade die "kleinen" Gläubiger sind nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung sagt eindeutig: Je höher die Forderungssumme des Gläubigers ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit eines Pfändungsversuches vor der Insolvenz...die meisten "Groß-gläubiger sichern nur ihre Ansprüche mit einem Titel und mehr nicht!!!!

Wenn du Geld sparen kannst, mach das...wenn man die Zeit vor der Insolvenz geschickt ausnutzt und das verfahren erst am Ende der fristen eröffnen lässt, lassen sich so schnell ein paar tausend Euros sparen.
Wenn man sowieso knapp bei Kasse ist, sollte man sich wie ich schon geschrieben habe auf das wesentliche konzentrieren und vielleicht ruhig mal abwarten bis die ersten Mahnbescheide eintrudel. "Zeit ist Geld"...und zwar dein Geld!!!!!

Der Unterschied zwischen privaten Anwalt und Schuldnerberatung ist hier ganz deutlich zu erkennen: Wer leider auf eine Schuldnerberatung angewiesen ist, ist durchaus benachteiligt. Wer einen Anwalt zur Seite hat, bekommt doch schon so einige Tipps, wie man etwas entspannter in die ganze Sache geht...der Anwalt vertritt deine individuellen Interessen, Beim "freundlichen Gratis-Schuldnerberater" von "Caksitas" oder "Verein katholischer Zwerge" ist es eine reine Massenabfertigung!!!

Wenn man sich seiner Sache ganz genau bewusst ist, sollte man ein bisschen Egoismus zeigen und nicht an die Schicksale der Gläubiger denken...die denken auch nicht an dein Schicksal.

Auto wurde hier erwähnt: Halter ist nicht gleich Eigentümer: Mein Auto gehört mit amtlichen Schenkungsvertrag seit 2009 einem Bekannten, zugelassen und versichert ist es aber auf mich!!!! Ich= Besitzer, Bekannter= Eigentümer

Hinweis: 1. Gedanke zur Inso bereits 2009. 2.Überlegungen zu Einsparungen durchgenommen. 3.Kosten auf wesentliche reduziert. 4. Keine Gläubiger mehr bedient. 5. Sparsam mit "Keksdose" abgewartet und Mahnbescheide gesammelt. 7.GV freundlich hereingebeten, auf Inso Hingewiesen. 8. EV abgegeben, zurückgelehnt.9. 3 Wochen Urlaub mit Keksdose in Spanien. 10. 2011 Endspurt>gläubiger kontaktiert, außergerichtlicher Vergleich>>>>Ablehnung abgewartet>>>>>Insoantrag eingereicht. FERTIG!!!>>

Wer sein Gelddepot bei Oma angibt, der ist selber Schuld und wer zum Termin mit GV noch Bargeld, Laptop oder Flachbildschirm im Wohnzimmer hat, der hat dann halt Pech gehabt.

Wie gesagt, man sollte in einer solchen Situation an sich denken und für sich das Beste herausholen und nicht immer seine ehrliche und gutmütliche Seite den anderen präsentieren...es dankt euch am Ende Keiner!!!!

Also: bezahl das Instrument und gib es niemanden an...wenn der GV kommt,ist das Instrument gerade ausser Haus und du hast den Besitz total vergessen ( Ach übrigens: solche Fragen wie "..von höherem Wert..." ist wenn nicht anders angegeben reine Empfindungssache...Also zu meiner Glanzzeit war Lappi für 1000 euro nichts besonderes und hatte keinen höheren Wert.  Der Lappi wird mit Sicherheit nicht von O...o zurückgefordert; und wenn dann stell dir folgende Situation vor: Du hast einem Bekannten auf nem öffentlichen Parkplatz eine Präsentation gezeigt. Ein Anruf von deinem Sohn...etwas ist passiert.. du hastest los und vergisst den Lappi...nach 30 min. kommst du zurück und der lappi ist natürlich weg....ausser den Geldbetrag kann dann O...o nichts fordern, auch nicht obwohl du Schadensersatzplichtig bist...nur mal sone Illusion zum nachdenken!!!!!!!!!!!!!!!!!...sag nur nicht du musstest ihn aus Geldmangel verkaufen..das wäre eine Straftat!!!

Du beantwortest im gesamten Verfahren alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen...denk mal drüber nach!!!!
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 17:53:28
wenn du zur Schuldnerberatung gehst musst du nicht zwingend den Musikhändler mit angeben, aber in der Insolvenz bzw beim Antrag muss er mit rein, denn da gehören ausnahmslos alle Gläubiger rein, denen man zu dem Zeitpunkt noch Geld schuldet. So wurde es mir gesagt und so musste ich es auch machen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt, wo ich den Anwalt eingeschaltet hatte nur die Gläubiger angegeben, deren Raten ich nicht mehr bedienen konnte. Es ist allerdings bei dem einen geblieben, der Versandhandel hat die Forderung nicht mit angemeldet und meinen Bankkredit bediene ich weiter aus meinem unpfänbaren Einkommen, ebenso wie den Versandhandel.

Der Alte meint mit Zeit vor dem Insolvenzantrag, wo der aussergerichtliche Einigungsversuch durchgeführt wird und du zur Schuldenberatung gehst. Ab dem Tag wo der aussergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist, hat man 6 Monate Zeit die Insolvenz beim Amtsgericht zu beantragen. tut man dies nicht, muss alles von vorne gemacht werden. Also unbedingt Fristen einhalten.

Wie lange musst du an den Musikhändler noch zahlen?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 17:55:39
Noch ergänzend zu erwähnen: vor der Insolvenz ist es dir überlassen, wen du bezahlst und wen nicht. Erst mit den ersten ofiziellen Anschreiben solltest du keine neuen Verpflichtungen eingehen und auch keine " Gläubiger " bevorzugen...das könnte dir zum Nachteil ausgelegt werden.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 17:56:47
Vielen Dank, ihr seid echt nett!

Naja, wenn ich nur den Musikhändler zahle und alles andere (außer laufende Kosten) weglasse, dann ist das in zwei Monaten erledigt.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 18:00:09
Dann ist der auch für den Insolvenzantrag völlig bedeutungslos.

Wenn danach noch Luft ist könnte man beim Versandhandel vielleicht noch die Laptops bezahlen, dann ist da auch Ruhe.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:04:20
Angestellt80: wieso bezahlst du deinen Kredit und den Versandhandel? Das sindd Gläubiger die in die Inso gehören.. Du bevorzugst Gläubiger. Das könnte dir zum Verhängnis werden nämlich GLÄUBIGERBEVORZUGUNG! In der Insolvenz erklärst du deine Zahlungsunfähigkeit. Ausgenommen sind da nur Verpflichtungen deines täglichen Leben, Miete Strom etc.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 18:04:51
ich hatte etwas ähnliches und habe einen Gläubiger noch vor Antragsabgabe schnell bedient, mit 500 Euro im Dezember (ging nur durch Weihnachtsgeld von uns beiden). Da wollte der TH sogar prüfen ob er das nicht anfechten kann und das Geld zurück holt. Da wir aber ein Gerichtsbeschluss hatten, hat er es dann sein lassen. Ich weiss auch ehrlich gesagt nicht ob er damit durch gekommen wäre.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 18:09:17
wie schon bereits mehrmals erwähnt, das Laptop, was ich abzahle an den Versandhandel gehört nicht mehr offiziell mir, da das Kundenkonto über den Namen meiner Mutter läuft. Beides steht in der Inso mit drin, aber der Versandhandel hat auf die Anmeldung der Forderung verzichtet, aber das Laptop zurück verlangt. Mit Absprache des TH und Versandhandel durfte ich ganz legal diese Lösung wählen.

Was den Kredit anbelangt. Er wird monatlich von meinem Konto abgebucht und was ich von meinem unpfänbaren Einkommen zahle, ist meine Sache. Bevorzugung ist das denke ich nicht, denn der TH weiss das ja alles und solange er mir nichts gegenteiliges sagt, gehe ich davon aus, dass alles ok und richtig so ist.  :wink:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 18:12:42
@ Angestellte80
Das mit dem Kredit verstehe ich auch nicht. Der Versandhandel, ok, kann man nachvollziehen. Aber warum der Kredit?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:16:31
ok, versandhandel ist dann klar, es gehört ja nachweislich nicht dir und die Raten zahlt offiziell jemand anderes. Die Sache mit dem Kredit würde ich nochmals überprüfen lassen. In der Wohlverhaltensphase sieht das etwas anders aus aber in der laufenden Insolvenz wäre ich mir da nicht so ganz sicher....es wundert mich, dass die Bank das Risiko eingeht. Du könntest jederzeit die Zahlung einstellen weil du die raten nicht aufbringen kannst...was dann? passiert dir das während der nächsten Jahre, hast du eventuell ein Problem.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 18:16:50
Joedi: Aber die Instrumente gehören ja nachweislich den Kindern: Die nehmen ja auch Unterricht usw. Da könnte ich doch die Teile doch wirklich im Kinderzimmer stehen haben, oder? Die kann ihnen, erst recht, wenn bezahlt, doch keiner wegnehmen, hoffe ich.

Denn soweit ich weiß, kündigt sich der GV ja nicht unbedingt an (kann sein, kann nicht sein). Es handelt sich auch nicht um eine Piccoloflöte, die man schnell in die Hosentasche stecken könnte...

Wegen Anwalt: Ich hatte schon gedacht, es sei umgekehrt: Dass der Anwalt eher "offiziell" handelt und die Beratungsstelle eher "menschlich" (mal vereinfacht gesagt). Ist jetzt der TH (ich nehme an, das heißt "Treuhänder") der Anwalt? Oder wieder jemand ganz anderes?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:18:44
 @Angestellte80: du hast den Lappi zurückgegeben und zahlst trotzdem noch die Raten? War aber ein schlechter Deal!!
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 18:20:27
@joedicom
natürlich könnte man einen Laptop pfänden, wenn man Gerichtsvollzieher wäre.
Aber hier kommt kein GV, weil man eben nicht wartet, bis man Vollstreckungsbescheide im Haus hat, sondern in Ruhe vorher das Insolvenzverfahren beantragt hat. Und in einem Jahr kann man genauso gut eine solide Basis für die Zeit der Insolvenz schaffen.

Ob ich allerdings von dem Geld in Urlaub gefahren wäre - naja, jeder ist anders.

Die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind wie die Anwälte, es gbt gute, sehr gute und den Rest. Wenn du Pech beim Anwalt hast bist du genau so beschissen dran wie bei einer schlechten Schuldnerberatung.
Hoffen wir, dass lilarosablau einen guten Anwalt erwischt hat.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 18:21:53
Treuhänder heißt der Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:22:01
Deine kinder sind unter 18. Du hast die Zahlungsvereinbarung mit dem Händler gtroffen und die Instrumente deinen Kindern überlassen. Wenn deine Kinder Volljährig sind und den Kaufvertrag selbst unterschrieben haben gehören die Instrumente denen ansonsten dir!!!

Der Gerichtsvollzieher ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. ohne Anmeldung musst du ihn nicht reinlassen...glaub nicht das was man bei "Achtung kontrolle" oder "Zwegert" verbreitet.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:24:50
@ Der Alte ...hab ich doch gesagt, das der Lappi gepfändet werden kann! ob ein GV kommt oder nicht, ist doch relativ.....manche Gläubiger schaffen das schon innerhalb von 3 Monaten von mahnung bis Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid...und der GV braucht auch max.3 Wochen
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 18:27:40
Wenn man denn dem Mahnbecheid im Angesicht des kommenden Insolvenzverfahrens widerspricht. Die Gerichte haben viel zu tun, bis es da einen Termin für eine Hauptverhandlung gibt. Und selbstverständlich beantragt man eine mündliche Verhandlung.
Das ist übrigens die beste Waffe gegen Kleingläubiger.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:29:10
@ Der Alte.... Zum Thema Urlaub: Ich weiss, dass das Geld in den nächsten Jahren für Urlaub nicht reichen wird also war das für frau und Kind nach dem ganzen Stress was sehr angenehmes :juchu: :juchu: :juchu:

Die "Reserven in der Keksdose" dienen jetzt für wichtige Anschaffungen wie zb. nen neuer Kühlschrank oder Waschmaschine etc...solche Dinge gehen ab und zu mal kaputt...hab ich gehört :cry:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:30:46
@ der Alte  Dem Mahnbescheid zu widersprechen ist natürlich auch eine Möglichkeit etwas Zeit zu schänden...könnte ne Idee von mir gewesen sein  :thumbup:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 18:34:54
vor dem Lappi sitze ich gerade  :wink:

Wegen dem Kredit. mmmmhhhh jetzt bin ich unsicher. Die Bank zieht die Rate ein von meinem/unserem Konto, welches wir dort haben. Das kann ich ja schlecht zurück buchen. Und ein anderes Konto eröffnen möchte ich nicht, ist ne sehr kulante Bank und schon jahrelang Kunde dort
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:38:09
@ Der Alt ein Problem mit dem Widerspruch besteht dann aber: Wenn die Forderungen gerechtfertigt sind! Du hast eine "SCHADENMINDERUNGSPLICHT". es könnte dir vorgeworfen werde das du bewusst um Zeit zu schinden den widerspruch eingelegt hast und somit weitere Kosten verursacht hast...Da gibts leider einige Urteile drüber...ich suche mal ob ich sie finde...unser Anwalt und uns ausdrücklich davon abgeraten ...und was solls schon, lass den GV kommen, gib die EV ab und Ruhe haste.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 18:42:49
@ Angestellte80 Du kannst der Bank die Einzugsermächtigung entziehen..auch wenns die gleiche ist wo du dein Konto hattest...aber mach die da wirklich nochmal schlau...du bedienst im Moment einen Gläubiger und der andere muss warten bzw. verzichten!!!! deine monatliche Rate kann man auch benutzen um beide Gläubiger zu bedienen!!!

Und ausserdem: Es ist doch unlogisch, Insolvenz anzumelden und dann trotzdem noch laufende Ratenverpflichtungen zu haben und diese weiter abzustottern..macht das in deinen Augen Sinn?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 19:04:41
Den Widerspruch kann man immer damit begründen, dass die Inkassokosten und Nebengebühren ungerechtfertigt sind und die bisherigen Zahlungen, die man ja geleistet hat, nicht richtig dargestellt wurden.
Und wenn man sich dann verrechnet hat tut einem das in der Verhandlung fürchterlich leid.

Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 19:09:57
Nochmal was zu den Anwaltskosten: Wenn du jetzt die Zahlungen einstellst und dann bis zum Jahresende sparst, ist es mit Sicherheit eine gute Investition. Also bei uns sah es mit den kosten so aus: Bei mir 13 Gläubiger (ca 85tsd Euro) bei meiner Frau 6 Gläubiger (ca.70tsd Euro), Kosten beim Anwalt 2400 Euro bei mir, bei meiner Frau 2100Euro. Erhalten haben wir ein Komplettpaket. Jederzeit konnten wir den Anwalt sprechen, wurden ausführlich beraten, er hat sogar noch offenen Lohnforderungen eingetrieben, unverschämte inkassowichtel in ihre Schranken gewiesen, Gläubiger angeschrieben, Schuldenbereinigungsplan erstellt, zusammen mit uns zur Bank und Konten eröffnet (P-Konto)und er steht uns während dem kompletten verfahren zur Verfügung...es kommen ja immer wieder neue Fragen auf wo ein Anwalt ganz hilfreich sein kann :thumbup: :biggrin:

Eine Lohnenswerte Sache. Wir hatten in der ganzen Vorlaufzeit KEINE Probleme. Unser Anwalt liebt seinen Job und steigert sich so richtig in die Sache rein und verteilt auch schonmal gerne Ar....tritte an Gläubiger
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 19:11:18
@ Der Alte ..na du bist mir ja ein Schlawiener....du gefällst mir :biggrin: :biggrin:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Achdujeh am 27. Mai 2011, 19:12:12
Der Gerichtsvollzieher ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. ohne Anmeldung musst du ihn nicht reinlassen...glaub nicht das was man bei "Achtung kontrolle" oder "Zwegert" verbreitet.
Ich lerne immer gerne dazu. Wo kann man das nachlesen, dass ein GV seinen Besuch ankündigen muss?

Übrigens, für den Kauf der Musikinstrumente hätten die Kinder nicht volljährig sein müssen.

FG Achdujeh
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 19:22:16
@ achdujeh

Vor der Wohnungsöffnung braucht der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 758 + 758a ZPO. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprochen hat oder mehrmals zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Aus diesem Zusammenhang melden sich 99 von 100 GVs grundsätzlich vorher an. Die, die es nicht tun, haben als GV zuviel Zeit oder fahren gerne durch die Gegend



um eine Ratenzahlung abzuschließen und somit ein Darlehensvertrag einzugehen müssen die Kinder voll geschäftsfähig sein, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist die nicht der Fall muss eine Sorgeberechtigte Person als Bürge oder Mitschuldner den Vertrag unterzeichnen......und da haben wir hier dieses Problem: wenn die Mutter unterschrieben hat weil die Kinder Minderjährig sind, sind die Instrumente weg
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 19:51:08
Hier noch ne interessante Sache:

http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/vollstrecker/offenbarungseid_tipps.pdf
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 19:59:03
Joedicom, das sehe ich anders: Die Kinder haben ja ein Einkommen, den Unterhalt. Der ist fix und den kann man auch ganz klar von meinem Einkommen abgrenzen! Und man hat mir gesagt, dass das, was den Kindern gehört, auch nicht gepfändet werden kann. Was ich einsehe, ist, dass die Sachen erst mal bezahlt werden müssen. Aber WENN sie denn bezahlt sind, dann gehören sie doch den Kindern. Ebenso wie ihre Klamotten, ihr Spielzeug und ihre Bücher.

Denn was sollte ich denn ansonsten mit ihrem Einkommen gemacht haben? Ist doch klar, dass man das für die Kinder verwendet. Ansonsten müssten die Kinder ja in leeren Räumen hocken. Etwas anderes wäre es sicher, wenn man nicht belegen könnte, dass etwas dem Kind gehört oder wenn man es nicht plausibel machen kann. Aber gerade beim Musikinstrument und -unterricht dürfte der Fall doch klar sein! Und natürlich werden diese Dinge vom Unterhalt bezahlt. In meiner Urkunde steht sogar, dass ein Sonderbedarf für monatl. 200,- für die Musikerziehung der Kinder ist.

Es muss doch wohl eine Möglichkeit geben, dass die Kinder weiterhin musizieren können?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 20:17:12
Innerhalb der "Familie" zahlst du Naturalienunterhalt. Unterhaltsverpflichtungen werden in ihrer Summe in entsprechenden Tabellen festgehalten welche zb. bei getrennt lebenden Anwendung finden. hier wird Barunterhalt gezahlt, Innerhalb der zusammenlebenden Familie werden nur Beträge als "Freibeträge" angerechnet .dann könnte ich ja auch angeben, dass der 50Zoll LED TV meiner 2 jährigen Tochter gehört weil ich den vom kindergeld bzw. von dem ihr zustehenden Teil meines Einkommens gezahlt habe.

Das Argument, die Kinder nehmen ja auch Unterricht und das beweist ja das das instrument dem kind gehört ist genauso blödsinn.Mein Kind benutzt meinen LED TV auch, trotzdem gehört er mir!!!
Der GV kann Grundsätzlich alles was sich in der Wohnung befindet pfänden. Wenn gepfändete gegenstände einer dritten person gehören muss die beim gericht die freigabe fordern. wenn die kinder EINKOMMEN habe z.b. eine ausbildung machen und somit die instrumente gekauft haben sind sie den kindern. solange du als elternteil deinen kindern geschenke machst und diese von dir bezahlt werden, gehören sie dir und werden gepfändet...deiner aussage nach könnte die ganze wohnungseinrichtung den kindern gehören, der couchtisch an dem sie sitzten, das auto mit denen du sie zum kindergarten fährst, der gesammte goldschmuck...deine 3 rolex...du musst dann ja nur nachweisen dass deine kinder die uhr lesen können!!!!!!!!!!!!!!

Wäre schön, wenn das so einfach wäre

Kleidung Bücher etc sind dinge des täglichen lebens und dürfen sowieso nicht gepfändet werden.

Die kinder können weiter musizieren wenn die "wertvollen" instrument von einer fremden" person bezahlt und den kindern geschenkt wurdn sind und diese person nachweisen kann dass sie die sachen bezahlt hat
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 20:23:33
So wie sich der sachverhalt bei dir darstellt, kannst du nicht beweisen dass die instrumente deinen kindern gehören. du hast sie gekauft und deinen kindern zur nutzung überlassen.
ich verstehe dich voll und ganz aber sieh das mal von der anderen seite. Dein unterhalt, egal ob bar oder Naturalienunterhalt dient dazu deinen Kindern die notwendigen dinge zu ermöglichen. wenn das erworbene instrument einen wert hat kann es ganz klar gepfändet weren. Dem GV ist es völlig egal, ob das kind damit einverstanden ist oder nicht.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 20:25:19
joedicom: Die Kinder bekommen Unterhalt vom Vater. Natürlich nehme ich den nicht für mich. Das ist etwas anderes, als wenn ich arbeiten ginge und dann Summe xy bekäme. In meinem Fall ist das doch ganz klar getrennt. Der Vater zahlt ja nicht den Kindesunterhalt, damit ich mir damit einen Fernseher kaufe.

Und dass ein Kind seit Jahren Musikunterricht nimmt, ist ja wohl etwas anderes, als wenn jemand sich täglich vor einen teuren Fernseher setzt. Man kann doch klar belegen, dass das Kind diesen Unterricht nimmt und dass der auch sinnvollerweise vom Geld des Vaters gezahlt wurde und wird. Natürlich kann man klar beweisen, dass das Kind Unterricht nimmt: Es kann ja etwas vorspielen. Und auf dem Instrument, um das es geht, kann man nicht mal ebenso Mozart spielen.

Die Dame am Telefon der Schuldnerberatung meinte, das Eigentum der Kinder darf nicht gepfändet werden.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 20:32:00
Außerdem spielt das Kind mit seinen Instrumenten im Orchester. Das ist doch wohl ein Beweis dafür, dass sie ihm gehören. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es zumutbar ist, unter diesen Umständen die Gegenstände wegzunehmen. Das wäre sicher unverhältnismäßig.

Letztendlich hängt von dieser Frage ab, ob ich überhaupt die Insolvenz beantragen kann oder nicht. Den Vater oder die Oma kann ich auch nicht darum bitten.

Wäre es im Extremfall eventuell möglich, dass das Kind sagt, dass es sich das Instrument zusammengespart hat (Geldgeschenke zu Geburtstag und Weihnachten und Taschengeld) und dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es daran scheitern soll. Immerhin bin ich ja ehrlich und möchte niemanden betrügen.

Irgendwie will es nicht in meinen Kopf, dass du drei Wochen nach Spanien geflogen bist, während mein Kind seinen Musikunterricht und sein Mitwirken im Orchester aufgeben sollte!
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 20:44:11
Der Vater zahlt dir für ein minderjähriges kind unterhalt. du erhlst diese zahlung und musst sie für dein kind verwenden. soweit so gut. Die dame der schuldnerberatung hat recht. jetzt zu dem problem: Sachen der kinder dürfen nicht gepfändet werden: stimmt, solange der eigentumsnachweis erbracht wird, dass die "wertvollen" gegenstände nicht von dir als schuldner erworben wurden. Ein beleg wäre z.b. wenn der vater die instrumente gkauft hätte und dies auch belegen kann. der gv muss nicht bei dir vor ort diskutieren...er pfändet. wenn er belege senen will will weil du sagst, das instrument gehört deinem kind, wird er sehen, dass du das instrument gekauft hast....hört sich hart an ist aber leider so. Ich versuche mal ein beispiel. du hast ein kind sagen wir 14 jahre, dein hobby ist das klettern. du hast eine ausrüstung die mal locker 3500 euro wert ist. dein kind ist im kletterverein. jetzt kommt der gv und du legst deine ausrüstung ins kinderzimmer und sagst: die ist meinem sohn. das erste was der gv dir sagen wird: "können sie das belegen?" dann sagtt du, ja er geht ja in nen verein. Nur dein pech: die Belege, die eine freigabe ermöglichen können laufen auf deinen namen.
Ich habe so einen dummen fall selbst erlebt. die 10jährige tochter eines arbeitskollegen hatte ein ca. 2500euro teures goldarmband von der oma bekommen. der gv kam und sah das armband am kind. auch die behauptung, das ist ja wohl eindeutig das armband vom kind zählte nicht...das armband passte auch seiner frau. der gv verlangte einen eigentumsnachweis. das problem war, dass der kaufbeleg auf den namen des arbeitskollegen ausgestellt war....gott sei dank, war der juwelier so nett und hat die rechnung neu auf den namen der oma ausgestellt und nach vorlage der rechnung und antrag beim gericht wurde das armband freigegeben.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 20:50:21
Also der Urlaub war nötig...wirst du auch noch erleben...und wenn du alles so machst, wie hier empfohlen, hast du genug geld über um auch nochmal etwas erholung zu tanken. Wenn du vor hast, den instrumentenhändler zu bezahlen, bitte ihn darum, die rechnung auf den namen deines kindes auszustellen und dann kannst du auch argumentieren dass er/sie es sich ganz stolz vom ersparten taschengeld oder geburtstagsgeld gekauft hat.

das problem..und davon spreche ich mich nicht frei, ist das man sich zuviel gedanken macht und nicht auf die einfachsten dinge kommt.....bezahl doch einfach das instrument und wenn der GV ohne termin kommt, schick ihn wieder weg...du musst ihn ohne richterlichen beschluss nicht rein lassen...und beim angekündigten termin schaffst du es bestimmt, das instrument beim nachbarn unterzustellen...ach? hast due ein auto? wenn ja, solltest du es nicht direkt vor der tür parken
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Achdujeh am 27. Mai 2011, 20:52:40
Vor der Wohnungsöffnung braucht der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 758 + 758a ZPO.
Eine Wohnungsöffnung ist etwas anderes als ein Besuch. Ich hatte dich gebeten mich darüber aufzuklären, wo geschrieben steht, dass ein GV seinen Besuch ankündigen muss.

Aus diesem Zusammenhang melden sich 99 von 100 GVs grundsätzlich vorher an.
Wir leben wohl in unterschiedlichen Universen. Hier, in meinem Universum, würden sich die GVs kringelig lachen bei dem Gedanken, bei Schuldnern wegen eines Besuches Termine machen zu müssen.

... muss eine Sorgeberechtigte Person als Bürge oder Mitschuldner den Vertrag unterzeichnen...
Seit wann ändert es etwas an den Eigentumsverhältnissen, wenn ein Bürge einen Vertrag mit unterschreibt?

Und wenn ein Elternteil als Mitschuldner unterschreibt, dann haben wir ggf. mehrere Eigentümer. Damit wären keinesfalls automatisch die Musikinstrumente weg.

FG Achdujeh
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 20:53:01
Ich verstehe das ja. Aber das Eigentum der Kinder muss ja irgendwie geschützt sein. Oder dürfen Kinder kein Eigentum haben? Wieso nimmt man nun an, dass die Mutter die Instrumente von ihrem eigenen Geld, nicht aber vom Geld der Kinder gekauft hat? Natürlich erwerbe ich diese Gegenstände. Weil der Vater mir das Geld dazu gibt. Ansonsten müsste der Vater ja alles für die Kinder kaufen. Er gibt aber mir das Geld, damit ich das tue. Ist das nicht nachvollziehbar und klar?

Gerade bei Instrumenten, ich sage es noch mal, ist das doch klar wie Kloßbrühe: Die Kinder haben Unterricht, wie sollten sie den ohne eigenes Instrument bestreiten? Und dass ich die Verträge unterzeichne, ist doch klar, denn Kinder sind ja nicht so geschäftsfähig, dass sie sich mal eben für 1500,- ein Instrument kaufen können. Dazu ist die Mutter da. Aber sie tut das im Namen des Kindes.

Wenn das nicht so wäre, dann dürften Kinder ja quasi gar kein Eigentum haben, denn man nimmt immer an, dass es sich um das Eigentum der Eltern handelt.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 20:55:33
mach dir mal in ruhe gedamken darüber, auf was du verzichten kannst und welche gläubiger du hast...streiche mal diese monatlichen kosten zusammen und schau mal auf die summe...dann überleg dir genau, wem du noch was bezahlen möchtest (z.B.Instrumentenhändler). Wenn du dann alles bezahlt hast, warte doch ruhig noch ein paar monate ab, bis die ersten "gelben" Briefe kommen. Es kann dir letztendlich egal sein ob du mit 5tsd oder mit 50tsd in die inso gehst. und während der aussergerichtliche vergleich läuft, schnappst du die kinder und machst auch nen paar tage urlaub...du wirst sehen, wieviel geld aufeinmal übrig ist.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 20:55:47
Ich hab jetzt schon so oft gelesen - ich tue seit Tagen nichts anderes  :coffee: -, dass der GV meist unangemeldet kommt. Was ja auch sinnvoll ist.

Ich denke nicht, dass der entscheidende Unterschied ist, dass der Händler mein Kind als "Vertragspartner" einträgt. Das Gericht dürfte doch nur interessieren, wer diesen Gegenstand faktisch nutzt. Und dass das mein Kind und nur mein Kind ist, können zig Zeugen belegen.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:00:55
Das Einzige, was mich wirklich interessiert, sind die Instrumente! Urlaub ist schön, aber im Moment drehen sich alle Gedanken um die Musikinstrumente.

Also noch mal: Ich zahle die Teile in zwei Monaten ab und gebe dafür dann ca. 1000,- aus. Kaum habe ich sie bezahlt, klingelt der GV und nimmt sie mit. Und dann muss ich zig Monate warten, bis ich neue Instrumente kaufen kann. Das kann ich meinem Sohn nicht antun. Das wäre das Schlimmste: Nicht nur, dass die Instrumente weg wären und dass er sein allerliebstes Hobby (er möchte Musiklehrer werden) nicht mehr ausüben kann, sondern auch dieses Trauma. Wenn jemand Musikinstrumente hat, dann versteht er, was ich meine. Das ist für ihn so was wie ein liebgewordenes Haustier.

Was soll ich denn jetzt machen?

Insolvenz geht nicht, wenn die Instrumente gefährdet sind. Gibt es einen Ausweg?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:04:03
du scheinst hier einige dinge nicht zu verstehen: dem Gericht ist das alles voöllig egal..das gericht prüft werde mahn noch vollstreckungsbescheid...es stellt diese nur aus. der gv hat auch nur eingeschränkte rechte. du hast das grunrecht, der schutz der wohnung. ohne richterlichen beschluss kommt kein mensch sogar die polizei nicht rein. es gibt einen gewaltigen unterschied zwischen gerecht und recht. ich würde es nicht drauf ankommen lassen und das instrument in der wohnung haben wenn der gv kommt.

ach so, bei uns stand Vollzieher vom zollamt aachen vor der tür ( forderungen von Krankenkasse)...hatte auch gerade ein paar sachen in der wohnung die für ihn interessant gewesen wären...ich hab ihn gefragt ob er einen durchsuchungsbeschluss hat..er schaute mich mit großen augen an und sagte: Nein. Ich bat ihn dann ganz freundlich wiederzukommen wenn er diesen hat und vorher einen termin zu vereinbaren. 3 tage später hatte er um einen termin gebeten...selbstverständlich habe ich ihn dann reingelassen und auf die bereits abgegebene Eidesstattliche versicherung hingewiesen....traurig ging er dann wieder
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Achdujeh am 27. Mai 2011, 21:07:50
Außerdem spielt das Kind mit seinen Instrumenten im Orchester. Das ist doch wohl ein Beweis dafür, dass sie ihm gehören.
Das ist keinesfalls ein Beweis dafür. Wenn ich seit Jahren ein geleastes Kfz fahre, ist das doch auch kein Beweis dafür, dass das Teil mir gehört.

Wäre es im Extremfall eventuell möglich, dass das Kind sagt, dass es sich das Instrument zusammengespart hat (Geldgeschenke zu Geburtstag und Weihnachten und Taschengeld) und dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist?
Natürlich wäre es möglich das zu sagen. Aber von was für einem Luxusteil reden wir hier eigentlich?

Irgendwie will es nicht in meinen Kopf, dass du drei Wochen nach Spanien geflogen bist, während mein Kind seinen Musikunterricht und sein Mitwirken im Orchester aufgeben sollte!
Woher kommt die Überzeugung, dass der GV einem Kind ein Instrument pfändet, mit dem es im Schulorchster spielt? Wenn ein normaler GV in ein Kinderzimmer guckt, in dem ein offensichtlich musikinteressiertes Kind sein Instrument aufbewahrt, dann wird er erstmal fragen, ob dem Kind das Instrument gehört. Wird das bejaht, ist die Sache für ihn ziemlich sicher erledigt.

So ein Problem könnte man allerdings elegant umgehen, wenn es noch ein Eigentumsrecht des Verkäufers bzw. Kreditgebers geben sollte.

FG Achdujeh
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:09:03
Du solltest die inso nicht von den instrumenten abhängig machen...wenn du ohne inso nichts zahlst, wirds immer härter. wie gesagt, der gv kann nur pfänden, was er in der wohnung findet!!!!  und wenn er einmal da war, hast du in der regel 3 jahre ruhe. in welchen zeitraum du deine insolvenz startest, hängt von deiner nervenstärke ab. wir haben fast 2 jahre nichts bezahlt und uns im laufe der zeit einen richtigen spass daraus gemacht, welcher gläubiger was macht und uns gleichzeitig über unsere "Keksdose" gefreut, welche immer dicker wurde......Nur irgendwann und wir dem Anwalt grünes licht zur inso gegeben habenkam dann der punkt wo es keinen sinn mehr machte.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:11:51
Ich glaube, du hast einfach Glück gehabt. Ich glaube dir das ja, aber ich glaube nicht, dass das bei jedem so sein muss. Also kann ich mich nicht darauf verlassen. Ansonsten wäre doch auch der Witz weg.

Ich verstehe das alles bestimmt, zumindest ansatzweise. Mir ist das juristische Denken nicht so fremd. Der Sachverhalt muss halt immer geprüft werden. Und wenn es eindeutig ist (jedenfalls nach der Prüfung), dass das Kind Eigentümer und alleiniger Nutzer der Instrumente ist, dann ist das so. Zumal der Kaufvertrag ja vom letzten Jahr ist und niemand behaupten kann, dass dieses Instrument mal so spontan gekauft wurde, um Geld loszuwerden.

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn die Sachen noch nicht bezahlt wären; dann könnten die Eltern ja ohne Ende shoppen für ihre Kinder.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:14:59
Aber verstehst du das nicht: Wenn ich jetzt die Instrumente in zwei Monaten abbezahlt habe und er sie am nächsten Tag wegnimmt, dann muss ich vier Monate sparen, bis ich diese Instrumente neu kaufen kann. Und dann hätte ich zweimal nagelneue Instrumente gekauft. Das wäre nicht nur unsinnig, sondern auch schade. Und die vier Monate kann ich nicht überbrücken.

Also: Es muss geklärt werden, ob der GV diese Instrumente mitnehmen kann oder nicht. Und wenn er sie erst mal mitnimmt, dann muss geklärt sein, dass ich sie im Namen des Kindes wiederholen kann. Alles andere nützt mir nichts.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:15:37
@ achdujeh   der gv muss sich nicht ankündigen...habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt...aber kommt er ohne ankündigung musst du ihn nicht reinlassen. Die mehrheit der GVs kündigt ihren besuch 14 tage vorher an...ich weiß, das ist eigentlich dämlich aber halt realität.

@ achdujeh   es ist wohl ein größeres über 1tsd euro teures instrument...da wird der gv mit sicherheit etwas genauer hinschauen wenn er nen bischen ahnung hat
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:19:45
lilarosablau, das kann hier nicht so einfach geklärt werden...jeder gv arbeitet da unterschiedlich, so wie achdujeh sagte, kann es sein, dass er in kinderzimmer schaut, kurz fragt und die tür wieder zu macht. es kann dir auch passieren das er nen eigentumsnachweis will...un das sagt dir auch achdujeh das du nicht einfach sagen kannst: "er spielt in nem orchester"

Aber nochmal: wenn es bezahlt ist und das ist ja auch dein ziel,pack es zum nachbarn...oder meinst du ich habe hier nen röhrenferseher und nen alten 486er pc und fahre mit bus und bahn?
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:23:24
Außerdem spielt das Kind mit seinen Instrumenten im Orchester. Das ist doch wohl ein Beweis dafür, dass sie ihm gehören.
Das ist keinesfalls ein Beweis dafür. Wenn ich seit Jahren ein geleastes Kfz fahre, ist das doch auch kein Beweis dafür, dass das Teil mir gehört.

Es ist aber ein Beweis dafür, dass die Mutter das Teil im Interesse des Kindes gekauft hat. Und da liegt es doch nahe, dass das auch vom Geld des Kindes getan wurde. Es ist sicher ein Beweis dafür, dass die Mutter es nicht für sich gekauft hat. Und dann müsste es doch Eigentum des Kindes sein. Bezahlt ist es ja. Und es ist im Besitz des Kindes und wird von ihm allein benutzt. Warum sollte es dann nicht der Eigentümer sein?

Zitat
Wäre es im Extremfall eventuell möglich, dass das Kind sagt, dass es sich das Instrument zusammengespart hat (Geldgeschenke zu Geburtstag und Weihnachten und Taschengeld) und dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist?
Natürlich wäre es möglich das zu sagen. Aber von was für einem Luxusteil reden wir hier eigentlich?
Naja, ist halt ein mittelgroßes Orchesterinstrument. Und ein anderes Instrument hat er ebenfalls, das allerdings schon vor Jahren von beiden Eltern gemeinsam angeschafft wurde.

Zitat
Irgendwie will es nicht in meinen Kopf, dass du drei Wochen nach Spanien geflogen bist, während mein Kind seinen Musikunterricht und sein Mitwirken im Orchester aufgeben sollte!
Woher kommt die Überzeugung, dass der GV einem Kind ein Instrument pfändet, mit dem es im Schulorchster spielt? Wenn ein normaler GV in ein Kinderzimmer guckt, in dem ein offensichtlich musikinteressiertes Kind sein Instrument aufbewahrt, dann wird er erstmal fragen, ob dem Kind das Instrument gehört. Wird das bejaht, ist die Sache für ihn ziemlich sicher erledigt.

Hängt das nun vom Instrument ab? So nach dem Motto: "Die Flöte wird sicher dem Kind gehören, das Cello eher nicht"?

Zitat
So ein Problem könnte man allerdings elegant umgehen, wenn es noch ein Eigentumsrecht des Verkäufers bzw. Kreditgebers geben sollte.

Verstehe ich nicht: Ich denke, ich sollte es gerade aus der Insolvenz rausnehmen, damit der Händler eben nicht mehr Eigentümer ist...
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:27:14
Wie meint ihr das eigentlich mit dem Nachbarn: Ich kann doch nicht beim Nachbarn klingeln und sagen: "Können Sie mal für ne halbe Stunde unsere Instrumente nehmen?"  :mad2:

Die Familie möchte ich nicht einweihen, weil das letztendlich mehr Probleme schafft als löst. Und außerdem würde meine Mutter never ever unsere Instrumente zwischenlagern, weil sie so ein ängstlicher Typ ist, der meint, wenn sie das täte, kommt sofort ein SEK angestürmt...

Und der Kindesvater würde das eh nicht tun; dazu ist das Verhältnis zu angespannt. Der hilft mir ja nicht mal dabei, den mp3-player der Tochter in Gang zu bringen.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:29:50
lilarosablau..im normalen mahnverfahren und der möglichen vollstreckung interessiert es keinen ob dinge sinnlos, spontan oder überlegt angeschafft worden. hier zählen einfach nur fakten. im Rahmen der insolvenz hast du Möglichkeiten angaben zu machen ob du jemanden was überlasse, verkauft, verschenkt, usw. hast

schau mal hier:  http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf;jsessionid=22db0cd04fad5e4491c4a27637cba158
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:31:53
es kann dir auch passieren das er nen eigentumsnachweis will...un das sagt dir auch achdujeh das du nicht einfach sagen kannst: "er spielt in nem orchester"
Naja, aber das Kind könnte ihm etwas vorspielen (kein Witz, so ohne Unterricht kann man das nicht), es könnte den Unterrichtsvertrag vorzeigen usw.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:36:12
hast du keine vertrauensperson in deiner nähe?

alternativ nimmst du nen quittungsblock, schreibst ne rechnung mit nem phantasienamen aus der hervorgeht, das du das instrument für 50 euro auf dem flohmarkt gekauft hast...wenn der Gv fragt suchst du die rechnung ansonsten wird er wie achdujeh sagt die tür wieder zu machen...bei diesem geringen betrag wird der GV nicht pfänden...der abtransport und lagerung wären ihm zu teuer. Der GV ist kein Fachmann auf jedem gebiet...wäre natürlich pech, wenn genau deiner ein musikinstrumentexperte ist :biggrin:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:38:13
lilarosablau..im normalen mahnverfahren und der möglichen vollstreckung interessiert es keinen ob dinge sinnlos, spontan oder überlegt angeschafft worden. hier zählen einfach nur fakten. im Rahmen der insolvenz hast du Möglichkeiten angaben zu machen ob du jemanden was überlasse, verkauft, verschenkt, usw. hast

schau mal hier:  http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf;jsessionid=22db0cd04fad5e4491c4a27637cba158

Aber wenn ich nicht irre, dann ist das immer noch ein Unterschied, ob ich jemandem etwas von meinem Geld schenke oder ob ich das von seinem Geld anschaffe.

Irgendwie verstehe ich nicht, dass die Leute, die alles Geld versaufen und in Zigaretten und Billigschrott investieren und das Kindergeld allein für diese Zwecke verwenden, während die Kinder im leeren Zimmer ungefördert vor sich hin gammeln (nein, ich nehme natürlich keine Wertung vor  :whistle:), ungeschoren davonkommen, wohingegen jemand, der vom Kindergeld und Kindesunterhalt alles für die Bildung seiner Kinder tut, der Doofe ist.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:38:28
Ein unterrichtsvertrag sagt doch rechtlich gesehen nur aus das dein kind einen unterrichtsvertrag hat. im unterrichtsvertrag steht nicht drin, dass das instrument dem kind gehört
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:40:34
Dass das Instrument keine 50,- gekostet hat, sieht man.

Die Frage ist ja: Ist man nur dann Eigentümer einer Sache, wenn man diese selbst gekauft hat? Das kann eigentlich nicht sein. Hinzu kommt noch, dass das Kind ja eigenes Einkommen HAT.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:46:00
lilarosablau..im normalen mahnverfahren und der möglichen vollstreckung interessiert es keinen ob dinge sinnlos, spontan oder überlegt angeschafft worden. hier zählen einfach nur fakten. im Rahmen der insolvenz hast du Möglichkeiten angaben zu machen ob du jemanden was überlasse, verkauft, verschenkt, usw. hast

schau mal hier:  http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf;jsessionid=22db0cd04fad5e4491c4a27637cba158

Aber wenn ich nicht irre, dann ist das immer noch ein Unterschied, ob ich jemandem etwas von meinem Geld schenke oder ob ich das von seinem Geld anschaffe.



Wenn du jemanden etwas schenkst und bei dem kommt der GV ist das Geschenk weg, wenn  dir jemand etwas schenkt und der gv kommt zu dir ist es weg...in beiden fällen ist der eigentümer der beschenkte..wenn du deinem kind etwas schenkst ist es in deinem haushalt das ist u.u. ersteinmal ein problem. wertgegenstände besitzt dein kind aber du bist der eigentümer...du kannst deinem kind jederzeit das instrument wegnehemen ohne das es dich dafür rechtlich belangen kann...hätte dei getrenntlebender mann das geschenk gemacht und du würdest es deinem kind dann wegnehmen wäre das rechtlich nicht ganz gut für dich es sei denn, es wäre eine erzieherische maßnahme...darüber müsste man sich dann streiten
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:49:08
Dass das Instrument keine 50,- gekostet hat, sieht man.

Die Frage ist ja: Ist man nur dann Eigentümer einer Sache, wenn man diese selbst gekauft hat? Das kann eigentlich nicht sein. Hinzu kommt noch, dass das Kind ja eigenes Einkommen HAT.

nochmals: das kind hat kein eigenes einkommen oder geht es einer beruflichen tätigkeit nach oder bezieht es staatliche leistungen/harz4)

das kind ist minderjährig..du erhälst von deinem exmann barunterhalt für dein kind, du leitest diesen barunterhalt als naturalienunterhalt an dein kind weiter!!!!
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:52:07
Dass das Instrument keine 50,- gekostet hat, sieht man.


also, ich könnte bestimmt nicht erkennen ob dieses instrument 50, 500, oder 1500 gekostet hat und ein " normaler GV wird das auch nicht wissen und wenn du auf nachfragen eine glaubwürdige rechnung vorlegst müsste er diese anzweifeln, einen gutachter beauftragen usw....hey, der GV macht auch nur nen job und ist froh wenn er feierabend hat
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 21:53:01
Der Unterhalt ist das Einkommen des Kindes. Das heißt so und das ist auch so. Zusätzlich zum Mehrbedarf, der zu diesem Zwecke gezahlt wird. Das heißt ja nicht, dass ich den gesamten Kindesunterhalt für Musikinstrumente verwende. Aber das, was ich anschaffe, schaffe ich von diesem Einkommen an.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 21:58:43
Der Unterhalt ist das Einkommen des Kindes. Das heißt so und das ist auch so. Zusätzlich zum Mehrbedarf, der zu diesem Zwecke gezahlt wird. Das heißt ja nicht, dass ich den gesamten Kindesunterhalt für Musikinstrumente verwende. Aber das, was ich anschaffe, schaffe ich von diesem Einkommen an.

du hast es gerade selber gesagt: das was DU anschaffst, schaffst DU von diesem........
DU kaufst die sachen..Wenn du einen hochwertigen Fernsehr kaufst und das geld dafür dir deine oma geschenkt hat und der Gv kommt und den Fernseher mitnehmen will ist dem egal ob das geld dafür von deiner oma stammt
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 22:02:59
@ lilarosablau,

vergiss schlicht den Gerichtsvollzieher. Solange kein Gläubiger einen Titel hat kommt der weder angemeldet noch unangemeldet. Und im Insolvenzverfahren erst recht nicht.
Das Insolvenzverfahren ist Sache des Treuhänders. Der kommt angemeldet, wenn er überhaupt kommt - meiner hat mich zu sich ins Büro bestellt - und geht die Anmeldung durch und stellt einige Fragen, natürlich auch zu Deinen Vermögensgegenständen. Es ist auch anzugeben, welche Wertgegenstände in der letzten Zeit an nahe Verwandte verschenkt wurden. Wenn Gegenstände zu verwerten sind entscheidet das der Treuhänder und Du bist verpflichtet diese abzuliefern. Und der Treuhänder durchsucht dazu auch nicht die Wohnung, sondern verschafft sich allenfalls einen Überblick über die Lebensverhältnisse. Und da er, anders als ein Gerichtsvollzieer, die Gegenstände auf dem freien Markt verwerten muss, tut er sich noch schwerer damit, Dinge zu verwerten, die mehr Aufwand als Nutzen bringen.

Wenn zu diesem Zeitpunkt die Instrumente gerade zur Wartung beim Händler sind oder beim Unterricht vergessen wurden kann er auch nicht darüber stolpern.

Mach in Ruhe den Insolvenzantrag, schreib dann alle DeineVermögensgegenstände auf, leider hast Du in der Aufregung vergessen, dass ja die Kinder auch noch Dinge von Wert geschenkt bekommen haben. Schuldner sind in dieser Situation oftmals überfordert. Ist mir selbst passiert, als ich auf die Frage nach einem Kraftfahrzeug schlicht vergessen hatte, dass der Wagen meiner Tochter auf mich angemeldet war. Konnte ich im Nachhinein aufklären.
Damit sollte Ruhe sein. Wenn es doch rauskommt, berufe Dich auf die Aufgeregtheit und biete an, die Instruente aus der Masse zu kaufen. Der Treuhänder ist froh, weil er damit weniger Aufwand hat. Dann musst Du es zwar doppelt bezahlen, aber Dein Sohn wird damit nicht belastet. Aber warum sollte das bekannt werden?

Also, lass Dich von dem Gerede über den Gerichtsvollzieher nicht kirre machen, geh zum Anwalt, lass Dich beraten und das Insolvenzverfahren vorbereiten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird kein Gläubiger nach Erhalt des Schreibens vom Antwalt überhaupt noch etwas machen, da die Aussicht des kommenden Insolvenzverfahren die Aktivitäten der Gläubiger in der Regel beruhigt. Dazu muss man auch wissen, dass alles, was ein Gläubiger in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeröffnung im Wege der Pfändung erlangt hat, an den Treuhänder herausgeben muss.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 22:08:12
Ich kaufe sie doch nur, weil ein Kind das nicht machen kann mangels uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Wenn das Kind vier Jahre älter wäre, dann dürfte es das Teil selbst kaufen. So aber ist es darauf angewiesen, dass ich zahle. Das würde bedeuten, dass Kinder generell kein Eigentum hätten. Das kann eigentlich nicht sein.

Dann wäre es ja im Umkehrschluss so, dass ich heute alle Sachen aus den Kinderzimmern eintüten und verkaufen könnte und die Kinder müssten tatenlos zusehen. Das glaube ich nicht, dass das möglich ist.

Wenn meine Mutter mir Geld schenkt, gehört es ja auch mir und wird dann gepfändet. Ich aber schenke meinem Kind ja nichts. Das ist doch ein Unterschied.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 22:09:30
Der Unterhalt ist das Einkommen des Kindes. Das heißt so und das ist auch so. Zusätzlich zum Mehrbedarf, der zu diesem Zwecke gezahlt wird. Das heißt ja nicht, dass ich den gesamten Kindesunterhalt für Musikinstrumente verwende. Aber das, was ich anschaffe, schaffe ich von diesem Einkommen an.

du hast es gerade selber gesagt: das was DU anschaffst, schaffst DU von diesem........
DU kaufst die sachen..Wenn du einen hochwertigen Fernsehr kaufst und das geld dafür dir deine oma geschenkt hat und der Gv kommt und den Fernseher mitnehmen will ist dem egal ob das geld dafür von deiner oma stammt

Ja, aber erst muss er einen Fernseher mitbringen, um eine Austauschpfändung zu machen. Fernseher sind ansonsten nämlich unpfändbar.

Sorry, ich empfinde Deine Antworten gerade nicht sehr zielführend, denn sie versetzen lilarosablau mehr in Panik als das die Sache verdient. Und das kann nicht Sinn dieses Forums sein.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 22:11:10
Ich kaufe sie doch nur, weil ein Kind das nicht machen kann mangels uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Wenn das Kind vier Jahre älter wäre, dann dürfte es das Teil selbst kaufen. So aber ist es darauf angewiesen, dass ich zahle. Das würde bedeuten, dass Kinder generell kein Eigentum hätten. Das kann eigentlich nicht sein.

Dann wäre es ja im Umkehrschluss so, dass ich heute alle Sachen aus den Kinderzimmern eintüten und verkaufen könnte und die Kinder müssten tatenlos zusehen. Das glaube ich nicht, dass das möglich ist.

Wenn meine Mutter mir Geld schenkt, gehört es ja auch mir und wird dann gepfändet. Ich aber schenke meinem Kind ja nichts. Das ist doch ein Unterschied.

Ohne Deinen Gesundheitszustand zu kennen rate ich Dir sofort die Diskussion an diesem Thema abzubrechen, sie hilft Dir nicht!
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 22:17:20
@ der alte...es ist nicht meine absicht sie zu verwirren.....wenn du mal etwas zurück liest, wirst du das sehen..aber lilarosablau versteift sich hier auf das instrument und macht ihre insolvenz davon abhängig...
du rätst ihr alles so schnell wie möglich abzuwickeln...das ist eine variante...die andere und sinnvollere ist die, die Inso rauszuzögern um noch was in die "keksdose" zu bekommen...und dabei lässt sich die sache mit dem GV meistens nicht vermeiden...in in lilarosablaus fall ist die verzögerung angebracht, das sie ja den Instrumentenhändler noch bezahlen will und dafür ander zahlungen einstellen muss und etwas zeit braucht....

@ der alte ....vieleicht findest du die passenden erklärenden worte zu der sache mit GV instrument und pfändbarkeit und wem das instrument rechtlich gehört und waru   :rougi: :rougi:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 22:22:39
@ der alte...es ist nicht meine absicht sie zu verwirren.....wenn du mal etwas zurück liest, wirst du das sehen..aber lilarosablau versteift sich hier auf das instrument und macht ihre insolvenz davon abhängig...
du rätst ihr alles so schnell wie möglich abzuwickeln...das ist eine variante...die andere und sinnvollere ist die, die Inso rauszuzögern um noch was in die "keksdose" zu bekommen...und dabei lässt sich die sache mit dem GV meistens nicht vermeiden...in in lilarosablaus fall ist die verzögerung angebracht, das sie ja den Instrumentenhändler noch bezahlen will und dafür ander zahlungen einstellen muss und etwas zeit braucht....

@ der alte ....vieleicht findest du die passenden erklärenden worte zu der sache mit GV instrument und pfändbarkeit und wem das instrument rechtlich gehört und waru   :rougi: :rougi:

Wnn Du zurückblätterst liest Du, das für das Instrument noch exakt zwei Monate zu zahlen sind. Deshalb ist die Verzögerungstaktik nicht unbedingt nötig.

Rechtlich ist es - ich bin kein Jurist - möglicherweise Eigentum der Kinder, nämlich dann, wenn lilarosablau es tatsächlich verschenkt hat. Ein Eigentumsübergang hat dann stattgefunden, auch wenn der Schenkende den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat. Feinheiten lassen wir aber bitte den Juristen, denn auch das BGB ist voller Fallstricke.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 22:23:21
Huch, wirke ich so gestört?

In der Tat ist es verwirrend, so viele gegenteilige Aussagen zu hören: Mal heißt es, der GV kündigt sich nicht an. Mal heißt es, er kündigt sich an. Mal heißt es: Zahl die Instrumente sofort. Mal heißt es: Zahle sie besser nicht. Mal heißt es: Die Instrumente sind futsch. Mal heißt es: Mach dir keinen Stress. Mal heißt es: Der GV kommt in jedem Fall. Mal heißt es: Er kommt wahrscheinlich gar nicht.

Ich weiß auch nicht...

Ich behaupte mal, dass die zentrale Frage ist, ob das Kind Eigentümer seiner Instrumente ist und unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Kind Eigentümer einer Sache werden kann. Und wie das Einkommen des Kindes, das dezidiert beziffert werden kann, einzuordnen ist.

Joedicom, natürlich versteife ich mich auf die Instrumente. Ich weiß, dass viele Menschen das nicht verstehen können. Viele Leute können damit nichts anfangen und fassen sich an den Kopf. Und die, die die Musik lieben und Instrumente spielen, sind oft so vermögend, dass sie sich meine Gedanken nicht machen müssen. Ist schon klar.

Du hast halt dein Auto und mein Kind seine Instrumente. Ist man deswegen irgendwie gestört  :dntknw:

Nun ja, wenn noch jemand eine Idee hat, gerne. Ansonsten muss ich wohl auf den Anwalt warten.

Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 22:27:16
@ der alte....wir sind keine juristen..stimmt. und deshalb können wir auch nur tips und erfahrungen weitergeben. ich sehe hier nur das problem, das es sich lilarosablau selbst schwermacht und zuviel nachdenkt....hab ich ihr auch so geschrieben.....aber ohne jurist zu sein weiß ich ganz genau: es gibt GVs das sind ar....er, andere, so wie meine...sehr nett die maus, machen es für beide seiten sehr angenehm und spielen sich auch nicht auf
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 22:27:40
Du bist nicht gestört, wirkst aber verstört, weil die Vielzahl der Informationen, teilweise auch noch konträrer Auffssung, kein klares Bild ergeben können.

Ich kann das mit dem Instrument gut verstehen, gerade deshalb mit klaren Gedanken an die Sache heran.

Wenn Du die Last mit dem Gerichtsvollzieher auf Dich nehmen willst, dann warte ab, bis sich die Gläubiger Titel besorgt haben.
Wenn nicht gehe mit dem beratenden Anwalt in das Insolvenzverfahren. Tipps dazu habe ich ausreichend gegeben.

Allen eine gute Nacht :wink:
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: joedicom am 27. Mai 2011, 22:33:25
lilarosablau, verschiedene antworten wegen verschiedenen möglichkeiten...google mal nach den rechten eines GVs......juristische klärung bedarf es ja erst wenn der GV was pfändet was er deines erachtens nicht darf und du widersprichst. der GV kommt in der regel definitiv mit anmeldung. Definitiv musst du ihn nicht ohne richterlichen beschluss reinlassen. Definitiv ist es richtig einen anwalt zu fragen. ob du die inso verzögerst oder nicht hängt davon ab, wie abgebrüht und nervenstark du bist.

Du wirkst nicht gestört nur habe auch ich den eindruck, dass du dich zu sehr in die sache reinsteigerst und die Zusammenhaänge der einzelnen szenarien nicht mehr erkennst und vieles durcheinander wirfst
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: lilarosablau am 27. Mai 2011, 22:43:39
Danke euch. Auch wenn ihr das vielleicht nicht glaubt: Mir hat das geholfen. Ich kann nun alle Probleme und Szenarien beim Anwalt formulieren. Und dann hoffe ich, dass der das dann sortiert.
Titel: Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
Beitrag von: tomwr am 27. Mai 2011, 23:27:37
Vor der Wohnungsöffnung braucht der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 758 + 758a ZPO. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprochen hat oder mehrmals zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Aus diesem Zusammenhang melden sich 99 von 100 GVs grundsätzlich vorher an. Die, die es nicht tun, haben als GV zuviel Zeit oder fahren gerne durch die Gegend

Also das halte ich ehrlich gesagt für kompletten Unsinn. Ich hatte mehrere GV von denen hat sich keiner angemeldet. Die kommen auf Verdacht oder gut Glück vorbei. Falls keiner zu Hause ist, hinterlassen sie eine Benachrichtigung mit der Aufforderung sich telefonisch zu melden und manchmal auch mit einem neuen Termin (zu dem man da sein sollte). Meldet man sich daraufhin nicht, beantragt der GV vermutlich nach 2 vergeblichen Besuchen einen Durchsuchungsbeschluss. Wird er auch formlos bekommen nach Dokumentation seiner bisherigen Besuche.

Zum Thema nicht reinlassen. Da macht man sich natürlich verdächtig. Es ist richtig, dass man nicht verpflichtet ist den GV reinzulassen und kann alle Fragen dazu auch im Hausflur zur Belustigung der Nachbarn beantworten. Dennoch kann er sich einen Durchsuchungsbeschluss beschaffen und die Wohnung anschließend gründlich unter die Lupe nehmen. Die können nämlich auch so oder so, je nachdem wie der Schuldner sich verhält.

Ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit den GVs gemacht. Reinlassen, freundlich die Fragen beantworten, sein Protokoll ausfüllen lassen und gut ist. Kein einziger hat sich je meine Wohnung gründlich angesehen, geschweige denn irgendwo rumgeschnüffelt. Ist meiner Meinung nach die beste Taktik. Alles andere ist genauso sinnvoll wie die Verweigerung der Annahme von Einschreiben o.ä. - nämlich Bullshit.