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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?  (Gelesen 27365 mal)

Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #40 am: 27. Mai 2011, 18:09:17 »

wie schon bereits mehrmals erwähnt, das Laptop, was ich abzahle an den Versandhandel gehört nicht mehr offiziell mir, da das Kundenkonto über den Namen meiner Mutter läuft. Beides steht in der Inso mit drin, aber der Versandhandel hat auf die Anmeldung der Forderung verzichtet, aber das Laptop zurück verlangt. Mit Absprache des TH und Versandhandel durfte ich ganz legal diese Lösung wählen.

Was den Kredit anbelangt. Er wird monatlich von meinem Konto abgebucht und was ich von meinem unpfänbaren Einkommen zahle, ist meine Sache. Bevorzugung ist das denke ich nicht, denn der TH weiss das ja alles und solange er mir nichts gegenteiliges sagt, gehe ich davon aus, dass alles ok und richtig so ist.  :wink:
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Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #41 am: 27. Mai 2011, 18:12:42 »

@ Angestellte80
Das mit dem Kredit verstehe ich auch nicht. Der Versandhandel, ok, kann man nachvollziehen. Aber warum der Kredit?
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #42 am: 27. Mai 2011, 18:16:31 »

ok, versandhandel ist dann klar, es gehört ja nachweislich nicht dir und die Raten zahlt offiziell jemand anderes. Die Sache mit dem Kredit würde ich nochmals überprüfen lassen. In der Wohlverhaltensphase sieht das etwas anders aus aber in der laufenden Insolvenz wäre ich mir da nicht so ganz sicher....es wundert mich, dass die Bank das Risiko eingeht. Du könntest jederzeit die Zahlung einstellen weil du die raten nicht aufbringen kannst...was dann? passiert dir das während der nächsten Jahre, hast du eventuell ein Problem.
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lilarosablau

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #43 am: 27. Mai 2011, 18:16:50 »

Joedi: Aber die Instrumente gehören ja nachweislich den Kindern: Die nehmen ja auch Unterricht usw. Da könnte ich doch die Teile doch wirklich im Kinderzimmer stehen haben, oder? Die kann ihnen, erst recht, wenn bezahlt, doch keiner wegnehmen, hoffe ich.

Denn soweit ich weiß, kündigt sich der GV ja nicht unbedingt an (kann sein, kann nicht sein). Es handelt sich auch nicht um eine Piccoloflöte, die man schnell in die Hosentasche stecken könnte...

Wegen Anwalt: Ich hatte schon gedacht, es sei umgekehrt: Dass der Anwalt eher "offiziell" handelt und die Beratungsstelle eher "menschlich" (mal vereinfacht gesagt). Ist jetzt der TH (ich nehme an, das heißt "Treuhänder") der Anwalt? Oder wieder jemand ganz anderes?
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #44 am: 27. Mai 2011, 18:18:44 »

 @Angestellte80: du hast den Lappi zurückgegeben und zahlst trotzdem noch die Raten? War aber ein schlechter Deal!!
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #45 am: 27. Mai 2011, 18:20:27 »

@joedicom
natürlich könnte man einen Laptop pfänden, wenn man Gerichtsvollzieher wäre.
Aber hier kommt kein GV, weil man eben nicht wartet, bis man Vollstreckungsbescheide im Haus hat, sondern in Ruhe vorher das Insolvenzverfahren beantragt hat. Und in einem Jahr kann man genauso gut eine solide Basis für die Zeit der Insolvenz schaffen.

Ob ich allerdings von dem Geld in Urlaub gefahren wäre - naja, jeder ist anders.

Die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind wie die Anwälte, es gbt gute, sehr gute und den Rest. Wenn du Pech beim Anwalt hast bist du genau so beschissen dran wie bei einer schlechten Schuldnerberatung.
Hoffen wir, dass lilarosablau einen guten Anwalt erwischt hat.
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #46 am: 27. Mai 2011, 18:21:53 »

Treuhänder heißt der Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #47 am: 27. Mai 2011, 18:22:01 »

Deine kinder sind unter 18. Du hast die Zahlungsvereinbarung mit dem Händler gtroffen und die Instrumente deinen Kindern überlassen. Wenn deine Kinder Volljährig sind und den Kaufvertrag selbst unterschrieben haben gehören die Instrumente denen ansonsten dir!!!

Der Gerichtsvollzieher ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. ohne Anmeldung musst du ihn nicht reinlassen...glaub nicht das was man bei "Achtung kontrolle" oder "Zwegert" verbreitet.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #48 am: 27. Mai 2011, 18:24:50 »

@ Der Alte ...hab ich doch gesagt, das der Lappi gepfändet werden kann! ob ein GV kommt oder nicht, ist doch relativ.....manche Gläubiger schaffen das schon innerhalb von 3 Monaten von mahnung bis Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid...und der GV braucht auch max.3 Wochen
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #49 am: 27. Mai 2011, 18:27:40 »

Wenn man denn dem Mahnbecheid im Angesicht des kommenden Insolvenzverfahrens widerspricht. Die Gerichte haben viel zu tun, bis es da einen Termin für eine Hauptverhandlung gibt. Und selbstverständlich beantragt man eine mündliche Verhandlung.
Das ist übrigens die beste Waffe gegen Kleingläubiger.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #50 am: 27. Mai 2011, 18:29:10 »

@ Der Alte.... Zum Thema Urlaub: Ich weiss, dass das Geld in den nächsten Jahren für Urlaub nicht reichen wird also war das für frau und Kind nach dem ganzen Stress was sehr angenehmes :juchu: :juchu: :juchu:

Die "Reserven in der Keksdose" dienen jetzt für wichtige Anschaffungen wie zb. nen neuer Kühlschrank oder Waschmaschine etc...solche Dinge gehen ab und zu mal kaputt...hab ich gehört :cry:
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #51 am: 27. Mai 2011, 18:30:46 »

@ der Alte  Dem Mahnbescheid zu widersprechen ist natürlich auch eine Möglichkeit etwas Zeit zu schänden...könnte ne Idee von mir gewesen sein  :thumbup:
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Angestellte80

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #52 am: 27. Mai 2011, 18:34:54 »

vor dem Lappi sitze ich gerade  :wink:

Wegen dem Kredit. mmmmhhhh jetzt bin ich unsicher. Die Bank zieht die Rate ein von meinem/unserem Konto, welches wir dort haben. Das kann ich ja schlecht zurück buchen. Und ein anderes Konto eröffnen möchte ich nicht, ist ne sehr kulante Bank und schon jahrelang Kunde dort
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Viele Grüße

Angestellte80
 

joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #53 am: 27. Mai 2011, 18:38:09 »

@ Der Alt ein Problem mit dem Widerspruch besteht dann aber: Wenn die Forderungen gerechtfertigt sind! Du hast eine "SCHADENMINDERUNGSPLICHT". es könnte dir vorgeworfen werde das du bewusst um Zeit zu schinden den widerspruch eingelegt hast und somit weitere Kosten verursacht hast...Da gibts leider einige Urteile drüber...ich suche mal ob ich sie finde...unser Anwalt und uns ausdrücklich davon abgeraten ...und was solls schon, lass den GV kommen, gib die EV ab und Ruhe haste.
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #54 am: 27. Mai 2011, 18:42:49 »

@ Angestellte80 Du kannst der Bank die Einzugsermächtigung entziehen..auch wenns die gleiche ist wo du dein Konto hattest...aber mach die da wirklich nochmal schlau...du bedienst im Moment einen Gläubiger und der andere muss warten bzw. verzichten!!!! deine monatliche Rate kann man auch benutzen um beide Gläubiger zu bedienen!!!

Und ausserdem: Es ist doch unlogisch, Insolvenz anzumelden und dann trotzdem noch laufende Ratenverpflichtungen zu haben und diese weiter abzustottern..macht das in deinen Augen Sinn?
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #55 am: 27. Mai 2011, 19:04:41 »

Den Widerspruch kann man immer damit begründen, dass die Inkassokosten und Nebengebühren ungerechtfertigt sind und die bisherigen Zahlungen, die man ja geleistet hat, nicht richtig dargestellt wurden.
Und wenn man sich dann verrechnet hat tut einem das in der Verhandlung fürchterlich leid.

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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #56 am: 27. Mai 2011, 19:09:57 »

Nochmal was zu den Anwaltskosten: Wenn du jetzt die Zahlungen einstellst und dann bis zum Jahresende sparst, ist es mit Sicherheit eine gute Investition. Also bei uns sah es mit den kosten so aus: Bei mir 13 Gläubiger (ca 85tsd Euro) bei meiner Frau 6 Gläubiger (ca.70tsd Euro), Kosten beim Anwalt 2400 Euro bei mir, bei meiner Frau 2100Euro. Erhalten haben wir ein Komplettpaket. Jederzeit konnten wir den Anwalt sprechen, wurden ausführlich beraten, er hat sogar noch offenen Lohnforderungen eingetrieben, unverschämte inkassowichtel in ihre Schranken gewiesen, Gläubiger angeschrieben, Schuldenbereinigungsplan erstellt, zusammen mit uns zur Bank und Konten eröffnet (P-Konto)und er steht uns während dem kompletten verfahren zur Verfügung...es kommen ja immer wieder neue Fragen auf wo ein Anwalt ganz hilfreich sein kann :thumbup: :biggrin:

Eine Lohnenswerte Sache. Wir hatten in der ganzen Vorlaufzeit KEINE Probleme. Unser Anwalt liebt seinen Job und steigert sich so richtig in die Sache rein und verteilt auch schonmal gerne Ar....tritte an Gläubiger
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #57 am: 27. Mai 2011, 19:11:18 »

@ Der Alte ..na du bist mir ja ein Schlawiener....du gefällst mir :biggrin: :biggrin:
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Achdujeh

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #58 am: 27. Mai 2011, 19:12:12 »

Der Gerichtsvollzieher ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. ohne Anmeldung musst du ihn nicht reinlassen...glaub nicht das was man bei "Achtung kontrolle" oder "Zwegert" verbreitet.
Ich lerne immer gerne dazu. Wo kann man das nachlesen, dass ein GV seinen Besuch ankündigen muss?

Übrigens, für den Kauf der Musikinstrumente hätten die Kinder nicht volljährig sein müssen.

FG Achdujeh
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joedicom

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Re: Privatinsolvenz - was passiert mit den Gütern?
« Antwort #59 am: 27. Mai 2011, 19:22:16 »

@ achdujeh

Vor der Wohnungsöffnung braucht der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 758 + 758a ZPO. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprochen hat oder mehrmals zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Aus diesem Zusammenhang melden sich 99 von 100 GVs grundsätzlich vorher an. Die, die es nicht tun, haben als GV zuviel Zeit oder fahren gerne durch die Gegend



um eine Ratenzahlung abzuschließen und somit ein Darlehensvertrag einzugehen müssen die Kinder voll geschäftsfähig sein, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist die nicht der Fall muss eine Sorgeberechtigte Person als Bürge oder Mitschuldner den Vertrag unterzeichnen......und da haben wir hier dieses Problem: wenn die Mutter unterschrieben hat weil die Kinder Minderjährig sind, sind die Instrumente weg
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